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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Newsletter November Muster-Behandlungsvertrag



Dissertation
18.11.11, 17:52
Hallo,
soeben ist mein Newsletter für November erschienen; er beinhaltet einen Muster-Behandlungsvertrag. Er steht ab sofort unter folgendem Link als PDF zum Download bereit:
http://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/service/index.php

Corinna
18.11.11, 17:58
Grad gesehen - vielen Dank, find ich super!

Sabine
18.11.11, 19:10
Danke schön dafür! Sehr hilfreich!

apolin
18.11.11, 19:12
Ich schließe mich Inna und Sabine an, Danke!

Müller-Lüdenscheid
18.11.11, 19:30
.................D A N K E!

Silke Uhlendahl
19.11.11, 09:37
Danke auch von mir!
..........................................

engel444
19.11.11, 10:05
auch aus dem Allgäu ein herzliches Dankeschön...:021:

Andy68
19.11.11, 11:29
Klasse, vielen Dank

lg Andrea

Justme
20.11.11, 11:56
Mal eine Frage, nebst Dank für die Vorlage: wenn ich die richtig lese, findet bei der Rechnungsstellung die Gebührenordnung für HP von anno 1985 keine Anwendung. Das bedeutet also, dass dies eine Vorlage für Selbstzahler ist?

Bin noch nicht so firm in der Materie und dachte immer, dass HP an diese steinalte Verordnung gebunden sind, zumal das seinerzeit in der Schule auch so vermittelt wurde.

Justme
21.11.11, 08:25
Ist meine Frage so unverständlich, dass keiner antworten mag?

Jochen
21.11.11, 08:30
Bin noch nicht so firm in der Materie und dachte immer, dass HP an diese steinalte Verordnung gebunden sind, zumal das seinerzeit in der Schule auch so vermittelt wurde.

Heilpraktiker sind nicht an die GebüH gebunden, allerdings sollte der Patient vor der Behandlung darüber informiert werden das nicht nach GebüH abgerechnet wird. Im Forum gibt es dazu auch schon jede Menge Beiträge.

Viele Grüße

Jochen

Justme
21.11.11, 08:56
Danke, Jochen, das hilft mir weiter. Eine Frage hier zum Schluß: wenn nicht nach GebüH abgerechnet wird, bekommt der Patient keine Erstattung seitens der Zusatz- etc. Versicherungen?

Jochen
21.11.11, 08:58
Danke, Jochen, das hilft mir weiter. Eine Frage hier zum Schluß: wenn nicht nach GebüH abgerechnet wird, bekommt der Patient keine Erstattung seitens der Zusatz- etc. Versicherungen?

Das kann man so pauschal nicht beantworten, es gibt sehr wenige Versicherungen die trotzdem einen Teil erstatten. Das ist aber eher die ganz seltene Ausnahme.

Justme
21.11.11, 09:08
Alles soweit klar. Danke.

HPSepp
21.11.11, 11:25
Hi Justme,

Deine Frage muss man aufdröseln.

Grundsätzlich gilt, dass der Heilpraktiker in seiner Honorarforderung frei ist.
Konkret bedeutet das, das Du für eine Akupunktursitzung theoretisch 300 € ansetzen könntest (falls Du das Kundenklientel hast, das Dir das auch zahlt).

Wenn Du aber dem Patienten vorher das nicht sagst, dann könnte er dagegen vorgehen und sich auf die Gebührenordnung berufen und würde Recht bekommen.

In den allermeisten Fällen reicht eine mündliche Vereinbarung aus und viele Heilpraktiker verlangen auch deswegen Barzahlung.

Der Honorarvertrag regelt genau das in schriftlicher und nachweisbarer Form und damit weiss der Patient, dass Du eben für eine Akupunkturbehandlung in der Stunde 60€ verlangst und nicht wie in der Gebührenordnung 26€.

Wichtig ist sowas vor allem bei Leuten, die zusatzversichert oder Privatversichert sind, weil die Versicherungen ausschliesslich die Gebührensätze bezahlen.

Justme
21.11.11, 12:10
Hallo HPSepp, lieben Dank für Deine aufdröselnde, idiotensicher klärende Antwort! Jetzt seh ich glasklar. Ohne Vertrag würde ich demnach nichts machen wollen, doch es gibt dann ja immer noch das Problem, dass Leute zuweilen etwas unwillig sind, Rechnungen zu bezahlen. Nicht jeder bringt das Geld in bar mit. Und dann?