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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Preise auf einer HP-Homepage



nicklex
08.05.07, 16:46
Habe gerade von einer HPerin gehört, dass ein HP, die/der eine eigene Webseite besitzt neben dem (gesetzlich vorgeschriebenen) Impressum auch die Preise für die präsentierten, angebotenen Behandlungen aufführen muss.

Stimmt das? Wer weiss diesbezüglich mehr darüber?

Viele Grüße
Nick:rolleyes:

Jochen
08.05.07, 16:54
Habe gerade von einer HPerin gehört, dass ein HP, die/der eine eigene Webseite besitzt neben dem (gesetzlich vorgeschriebenen) Impressum auch die Preise für die präsentierten, angebotenen Behandlungen aufführen muss.

Stimmt das? Wer weiss diesbezüglich mehr darüber?

Viele Grüße
Nick:rolleyes:

Das wäre mir ganz neu. Wo steht das? Es muß ein ordentliches Impressum auf der Seite sein, von Preisen hab ich bisher nichts gehört.

nicklex
08.05.07, 16:57
Genau das würde ich auch gerne wissen. Mir ist bekannt, dass die AGB bei einem Online-Shop vorhanden sein müssen, also, wenn man direkt von der Website etwas verkauft.

Aber diese Info der Preisangabe ist mir auch neu und ich weiss nicht, wo nachschauen, ob das nun stimmt...

Jochen
08.05.07, 16:59
Genau das würde ich auch gerne wissen. Mir ist bekannt, dass die AGB bei einem Online-Shop vorhanden sein müssen, also, wenn man direkt von der Website etwas verkauft.

Aber diese Info der Preisangabe ist mir auch neu und ich weiss nicht, wo nachschauen, ob das nun stimmt...

Dann frag doch mal die Heilpraktikerin wie sie darauf kommt und ob sie dir Quellenangaben nennen kann in denen das Ausdrücklich beschrieben ist?

Gruß

Jochen

nicklex
08.05.07, 17:58
Hallo,

das hat sie auch nur gehört...und jetzt möchte ich dem einfach nur auf den Grund gehen, um herauszufinden, ob sie da etwas falsch verstanden hat oder selbst wiederum von jemandem anderen nur eine Halbwahrheit bekommen hat...

Jochen
09.05.07, 08:20
Hallo,

das hat sie auch nur gehört...und jetzt möchte ich dem einfach nur auf den Grund gehen, um herauszufinden, ob sie da etwas falsch verstanden hat oder selbst wiederum von jemandem anderen nur eine Halbwahrheit bekommen hat...

Ich kann mir nicht vorstellen das daran etwas wahres ist. Soetwas bekommt man sehr schnell über die HP-Verbände mit.

Claus
30.05.07, 19:34
Habe gerade von einer HPerin gehört, dass ein HP, die/der eine eigene Webseite besitzt neben dem (gesetzlich vorgeschriebenen) Impressum auch die Preise für die präsentierten, angebotenen Behandlungen aufführen muss.




Die Preisangabeverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html)(PAngVO) ist einschlägig:
§ 1 (1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).
Die Frage, ob HP gewerbs- oder geschäftsmäßig im Sinn der genannten Verordnung tätig werden, braucht letztlich nicht geklärt werden, da ihre Tätigkeit wohl unter der 3. Alternative "regelmäßig in sonstiger Weise" zu subsummieren sein wird.

Verstöße gegen die PAngVO können als Verstoß gegen das UWG kostenpflichtige Abmahnungen und/oder ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Hildegard
31.05.07, 11:08
Hab ich jetzt nen Hänger oder? :confused:

In der Verordnung steht ja nur, dass, wenn man die Preise nennt, man die Endpreise nennen muss, aber nicht dass man verpflichtet ist generell Preise anzugeben, oder hab ich das falsch verstanden? Es gibt tausende von HP-Homepages im Netz und die wenigsten geben da Preise für ihre Leistungen an...

Claus
31.05.07, 15:34
Hallo, Hildegard,

dankesehr für Deine Nachfrage, von der ich gehofft habe, dass sie so nicht kommt, denn das Thema ist heikel: Einerseits möchte ich niemanden auf Ideen bringen, andererseits ist aber vielleicht gerade die offene Diskussion das beste Mittel gegen Abmahner. Ehrlich gesagt, weiß ich noch nicht, wie man sich in diesem Zwiespalt am besten verhält. Ich bitte daher um ein wenig Nachsicht, dass ich nicht zu sehr ins Detail gehen möchte.

Die Grundvorschrift des § 1 Abs. 1 PAngVO unterscheidet zwei Fälle: Das Anbieten von Waren und Leistungen, sowie das Werben, insbesondere in Medien, unter Angabe von Preisen. Wird im letzteren Fall ohne Angabe von Preisen geworben, besteht keine Preisauszeichnungsverpflichtung.

Sicherlich ist dabei die Abgrenzung zwischen Anbieten und Werben fließend und kann häufig auch nur unter Betrachtung der Umstände des Einzelfalls vorgenommen werden. Aber vielleicht wird der Sachverhalt etwas klarer, wenn man sich § 5 PAngVO (http://bundesrecht.juris.de/pangv/__5.html) anschaut:



§ 5 Leistungen
(1) 1) Wer Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis mit den Preisen für seine wesentlichen Leistungen [...] aufzustellen. Dieses ist im Geschäftslokal oder am sonstigen Ort des Leistungsangebots und, sofern vorhanden, zusätzlich im Schaufenster oder Schaukasten anzubringen. Ort des Leistungsangebots ist auch die Bildschirmanzeige. [...]


Ausgenommen von § 5 sind Angehörige solcher Berufe, deren "Preisverzeichnis" gesetzlich geregelt ist (Ärzte [GOÄ], Anwälte [BRAGO], Steuerberater usw.) Da die GebüH nicht auf einer solchen gesetzlichen Grundlage beruht, sind Heilpraktiker nicht von § 5 ausgenommen.


§ 9 Ausnahmen
(8) § 5 ist nicht anzuwenden auf Leistungen, [...]
- soweit für sie auf Grund von Rechtsvorschriften eine Werbung untersagt ist;
- bei denen in Gesetzen oder Rechtsverordnungen die Angabe von Preisen besonders geregelt ist.


Abschließend sei noch erwähnt, dass dieser Beitrag eine persönliche Meinungsäußerung im Rahmen einer allgemeinen Diskussion darstellt und keine Rechtsberatung beabsichtigt.

Hildegard
31.05.07, 16:23
Hallo Claus:) ,

vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag, wobei ich gestehen muß, die Juristensprache ist nicht das meine, das merke ich leider immer wieder:o
Also natürlich weiß ich, dass wir als HP dem Werbeverbot unterliegen, wobei ich sagen muss, ich setze weder Inserate in Zeitungen, noch werbe ich z.B. auf Plakaten oder mit meiner HP-URL auf meinem Auto etc.

Was ich mache ist, ich stelle auf meiner Praxishomepage meine Leistungen vor mit Preisangabe (ich finde der Klient muss wissen was auf ihn zukommt) , vor meiner Praxis steht ein Prospektständer, auf dem Flyer ausgelegt sind, mit genauer Beschreibung der Konzeption, Organisation + Preise der einzelnen Angebote meiner Praxis. Da meine Praxis im Foyer eines Gesundheitszentrums/Altenwohnstifts liegt ist diese Möglichkeit von "Werbung" bei der vielen Laufkundschaft, die auf ihrem Weg zum Arzt an meiner Praxis vorbeigeht, sehr wichtig.

Also wie soll man es denn sonst hinkriegen, dass Leute/Klienten auf einen aufmerksam werden?

Ich hoffe mal das ich deshalb nicht auch noch eine Abmahnung kassiere!:eek:

Claus
31.05.07, 16:49
Also natürlich weiß ich, dass wir als HP dem Werbeverbot unterliegen


Hallo, Hildegard,

wer sagt denn, dass wir als Heilpraktiker nicht werben dürfen? Natürlich dürfen wir.
Ich schau mir gerade Deine Website an und melde mich anschließend nochmals.

Schönen Gruß

Hildegard
31.05.07, 17:06
wer sagt denn, dass wir als Heilpraktiker nicht werben dürfen? Natürlich dürfen wir.


Ach Claus, da hab ich wohl schon wieder in meiner Übervorsichtigkeit (juristische Dinge betreffend) was in den falschen Hals bekommen...:( Typisch Hildegard:D Danke für die Info

Betreff meiner HP - du kannst mir auch per PN Hinweise geben...(Danke dass du dir die Zeit nimmst, sie mal querzulesen...)

Claus
31.05.07, 17:32
So, da bin ich wieder.
Ich habe mir gerade Deine Website angeschaut und finde Deine Methode der Preisangaben zwar ansich patientenzentriert und somit gut gelöst.

Wenn jedoch juristische Haarspalterei betrieben wird, könnte argumentiert werden, dass § 5 PAngVO vom einem Preisverzeichnis spricht "... hat ein Preisverzeichnis aufzustellen". Die Preisangabe neben der jeweiligen Therapie-Beschreibung würde somit nicht dem reinen Wortlaut der Vorschrift genügen.

Wäre es daher - um allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen - nicht sinvoll, eine zusätzliche Page einzubauen, die die Preise tabellarisch darstellt? Mal abgesehen von den juristischen Fragestellungen: Wäre es nicht auch verkaufspsychologisch klüger, die Preise separat darzustellen?

Schönen Gruß

Hildegard
31.05.07, 20:50
Danke Claus :) für die Überprüfung meiner Website nach juristischen Vorgaben (hast du eine Zusatzausbildung als Jurist, dass du so gut bescheid weißt?)

Ich hab mir ehrlich gesagt noch nie die Frage gestellt, ob eine Preistabelle auch verkaufspsychologisch besser wäre. Irgendwie sträube ich mich dagegen, begründen kann ich das noch nicht mal sinnvoll. Ich werde mich mal damit beschäftigen, da ich die Website ohne technisches Knowhow wie man eine Homepage erstellt, lediglich mit dem Baukastensystem von web.de alleine gebastelt habe, stände ich auch schon vor der Frage, wie in Gottes Namen ich die Tabelle(wenn ich mich für eine entscheide) ins www auf meine HP kriege? :D:D Frauen eben!!