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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meldepflicht für HP´s



Lavee
02.05.07, 07:59
Guten Morgen Ihr Lieben,

§8 IfSg macht mich irre! :mad:

Brauche kurz Eure Augen, ob ich hier richtig liege.

Laut Bierbach bin ich von der Meldepflicht aller in §7 erfassten Erreger entbunden. Das heisst, wenn ich z.Bsp. einen "verdächtigen" FSME Patienten habe, lasse ich ihn mit dem Verdacht zum Hausarzt gehen und dieser lässt dann über das Labor den entsprechenden Virus melden. Es sei denn, er geht direkt ins Krankenhaus, dann übernimmt die Meldung der feststellende Arzt. Richtig?

In §8 ist der Meldepflichtige v.d. Meldepflicht nur entbunden, wenn bereits ein schriftl. Nachweis einer bestehenden Meldung vorliegt.
Für HP besteht jedoch nur Meldepflicht für §6. Richtig?

Gibt es in der Meldepflicht für HP´s Lücken, Ausnahmefälle oder sonst irgendwelche Specials?

Und was ist der "indirekte" Nachweis eines Erregers?

Danke Euch schon mal im voraus!!
Schönen Tag + herzliche Grüsse :)

bifido
02.05.07, 09:19
Hallo Lavee (schönes Avartar hast Du!!)

Also, ich habe hier eine kommentierte Kurzfassung des §8 von kreawi.
Darin steht:

Der Heilpraktiker fällt nicht unter die Personengruppe nach Satz 5, da für ihn keine "staatlich geregelte Ausbildung oder Anerkennung" gilt. Die "Zulassung" nach dem Heilpraktikergesetz ist im hier gemeinten Sinne keine staatliche Anerkennung.

Beachte: in Absatz 2 ist der Heilpraktiker nicht eingeschlossen, d.h. er ist auch dann nicht von der Meldepflicht befreit, wenn ein Arzt hinzugezogen wurde. Nach Absatz 3 ist er lediglich dann befreit, wenn eine Meldung bereits durch andere erfolgt ist.

Beachte: Der Meldepflichtige muss laut §8 (5) auch melden, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt hat. Für den HP ergibt das zumindest theoretisch ein Problem, denn nach einer Verdachtsmeldung ist der Patient in der Regel nicht mehr in seiner Obhut. Der HP müsste also dafür sorgen, dass er über die endgültige Diagnose unterrichtet wird, damit er ggf. melden kann, dass sich der Verdacht nicht bestätigt hat.

Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird lt. §73 als Ordnungswidrigkeit verfolgt, in bestimmten Fällen sogar als Straftat nach §75 IfSG.

sus
02.05.07, 10:36
Hy, guten Morgen:

da in § 7 der direkte oder indirekte Nachweis der Erreger zu melden ist, ist es ja klar, dass der HP dies nicht melden kann, weil er keine Erreger labortechnisch nachweisen darf. Der HP darf ja nicht einmal z.B. Urin zur Erregerbestimmung zum Labor einschicken.

Der Verdacht auf die Erkrankungen durch Erreger, die in §7 aufgeführt sind, ist nicht meldepflichtig

sunshine
02.05.07, 13:35
Der Verdacht auf die Erkrankungen durch Erreger, die in §7 aufgeführt sind, ist für den HPnicht meldepflichtig

Hallo Lavee,

Bei allen Erkrankungen, die durch die im §7 aufgeführten Erreger verursacht wurden, besteht für den HP lt. § 24 Behandlungsverbot. Meldepflicht besteht nur für die in §6 genannten Krankheiten.

Hilfst dir weiter?

LG Manuela :)

Sarah
02.05.07, 14:28
Der HP darf ja nicht einmal z.B. Urin zur Erregerbestimmung zum Labor einschicken.



Das wusste ich nicht!! Wo steht das denn? Ich darf den nicht selbst auf Erreger untersuchen, aber einschicken???

Sarah :)

bifido
02.05.07, 14:51
Ich zitiere nochmal den Kommentar von Kreawi:

Obwohl die Meldepflicht für den Erreger nach §7 nicht für den HP besteht, muss er auch die durch diese Erreger verursachten Krankheiten kenn; ansonsten wäre er nicht in der Lage, das Behandlungsverbot für diese Erkrankung (§ 24) zu beachten.

Die Meldepflicht nach § 7 betrifft nicht die Behandler, sondern die (ärztlichen) Leiter von Untersuchungslaboren.

Und damit ich nicht immer zitieren muss, hier mal zum Ausdrucken.

http://www.kreawi.de/fileadmin/Downloads/Sonstiges/IFSG/IfSG_Lehrbuch.pdf

Hier das komplette IfSG:

http://www.kreawi.de/fileadmin/Downloads/Sonstiges/IFSG/IfSG_original.pdf

Viel Spaß beim Lernen;)

sunshine
02.05.07, 19:45
Das wusste ich nicht!! Wo steht das denn? Ich darf den nicht selbst auf Erreger untersuchen, aber einschicken???

Sarah :)

Hallo Sarah,

ich denke, das ist so, weil das bereits unter Behandlung fallen würde. Und behandeln darfst du die eben nun mal nicht! Alles klar?

LG Manuela :)

Lavee
04.05.07, 08:12
Schönen guten Morgen zusammen,

Meldepflicht für HP ausschliesslich für §6 bei Verdacht, Erkrankung, Tod
Keine Meldepflicht, aber Behandlungsverbot für HP bei Erkrankungen d.Erreger in §7

@Sunshine Du hast es auf den Punkt gebracht :)

@Bifido, klasse!! Das PDF ist sehr hilfreich!

@Sus, ich dachte auch.. cool, §7 musste zwar kennen, musst dir nur merken, dass du nicht behandeln darfst und melden werden es dann die Anderen.
Mich verwirrte aber der Hinweis: direkter und indirekter Nachweis d. Erregers.

Was heisst indirekter Nachweis? Es könnte bedeuten: "Verdacht auf den Erreger" und das erinnerte mich an §6, da ich hier auch die entsprechenden Verdachtserkrankungen melden muss. (?!?!)
Jaaa, so denke ich mich in völlig utopische Sphären hinein. Vor allem wenn man den ganzen Tag über den Büchern hockt und zulange drüber nachdenkt, kommen die wildesten Interpretationen zustande :cool:

Danke für den Weg aus der Sackgasse ;)
Ich hoffe, ich kann Euch ebenfalls irgendwann helfen!

Erleichterte Grüsse + ein schönes Wochenende..

Lisa
04.05.07, 08:53
Ich muss noch mal nachfragen, weil mir das bisher noch nicht so richtig klar war :o

Ein HP darf keine Urinprobe des Patienten bei Verdacht auf einen Erreger ins Labor schicken?

Nicole
04.05.07, 11:33
Und was ist der "indirekte" Nachweis eines Erregers?

Danke Euch schon mal im voraus!!
Schönen Tag + herzliche Grüsse :)

Das würde mich auch interessieren, was der Satz bedeutet.

Im Voraus 1000 Dank

Gruß Nicole :)

Sue Riahi
04.05.07, 18:44
Hallo zusammen :)

wenn man beim Combur 10 eine sterile Leukozyturie hat (Leukozyten OHNE Nitrit), dann handelt es sich bei dem im Urin befindlichen Erreger um eine sexuell übertragbare Krankheit, die wir ja nicht behandeln dürfen. Hierzu zählen z.B. Gonorrhoe, L. inguinale, Chlamydien, Candida albicans, Herpes simplex II und Trichomonaden. Diese Erreger verstoffwechseln Nitrat nicht zu Nitrit.

Den Combur dürfen wir ja durchführen - und einen Einfluß auf das Ergebnis haben wir ja nicht. Wir wissen bei einer sterilen Leukozyturie auch nicht, welcher Erreger sich genau dahinter verbirgt und geben schon allein aufgrund dieses Ergebnisses den Patienten zum Arzt ab.

Das versteht man unter einem indirekten Erregernachweis :)

Liebe Grüße,
Coco

Arpana-Tjard
04.05.07, 18:59
Hallo zusammen :)

wenn man beim Combur 10 eine sterile Leukozyturie hat (Leukozyten OHNE Nitrit), dann handelt es sich bei dem im Urin befindlichen Erreger um eine sexuell übertragbare Krankheit, die wir ja nicht behandeln dürfen. Hierzu zählen z.B. Gonorrhoe, L. inguinale, Chlamydien, Candida albicans, Herpes simplex II und Trichomonaden. Diese Erreger verstoffwechseln Nitrat nicht zu Nitrit.

Den Combur dürfen wir ja durchführen - und einen Einfluß auf das Ergebnis haben wir ja nicht. Wir wissen bei einer sterilen Leukozyturie auch nicht, welcher Erreger sich genau dahinter verbirgt und geben schon allein aufgrund dieses Ergebnisses den Patienten zum Arzt ab.

Das versteht man unter einem indirekten Erregernachweis :)

Liebe Grüße,
Coco

Bei einer sterilen Leukozyturie musst du von einer Geschlechtskrankheit ausgehen??? Wo hast du denn das her? Wo soll das stehen?
Wer hat sich denn diese Interpretation ausgedacht?
Arpana

rabenstein
04.05.07, 22:55
Direkter Erregernachweis
Mikroskop
Kultur auf Nährböden oder PCR


Indirekter Erregernachweis
Serologisch durch Nachweis von Metaboliten oder Antikörpern, d.h. es wird gar nicht der Erreger selbst nachgewiesen, sondern es wird etwas nachgewiesen, das auf den Erreger schließen läßt

Grüßle

Inge

Sue Riahi
05.05.07, 08:08
Bei einer sterilen Leukozyturie musst du von einer Geschlechtskrankheit ausgehen??? Wo hast du denn das her? Wo soll das stehen?
Wer hat sich denn diese Interpretation ausgedacht?
Arpana


Ich hab mich hier wohl mißverständlich ausgedrückt. Ich habe ein Beispiel für einen indirekten Erregernachweis geben wollen.

Eine sterile Leukozyturie kommt AUCH bei sexuell übertragbaren Krankheiten vor, die wir nicht behandeln dürfen. Wenn Nitrit fehlt, sind säurefeste Stäbchen im Spiel. Die Aufzählung habe ich ja oben gemacht - möchtest Du diese Krankheiten für eine sterile Leukozyturie in Frage stellen?

Siehe Kompendium M. Allmeroth, Seite 58.

Für konstruktive Kritik und Richtigstellung bin ich jederzeit offen, Arpana. Deine fragwürdige Art, mit meinem Beiträgen umzugehen, ist mir zwar nicht neu, aber angemessen finde ich sie nicht.

Coco :mad:

Lavee
07.05.07, 13:20
Rabenstein, wunderbar Deine Erklärung über den indirekten Erreger :)
So in der Art hatte ich es mir vorgestellt, mir fehlte nur die entsprechende Formulierung.

Urinprobe ins Labor?
..also von meinem heutigen Wissensstand aus betrachtet, ist eine Laborprüfung des Urins durch den HP ok, wenn kein Verdacht auf eine Infektionskrankheit besteht.

Ich darf als HP eine Urinprobe im Labor untersuchen lassen, da ich ja auch Blutproben labortechnisch untersuchen lassen kann.

Es kommt jedoch auf darauf an warum und wozu ich die Daten brauche.
Wenn ich z.Bsp. das Blut auf einen Vitaminmangel untersuchen lassen, ist das völlig legitim.

Gibts da Regeln; Literatur, wo man das nachlesen kann?

Viele Grüsse ;)

sunshine
07.05.07, 13:22
Gibts da Regeln; Literatur, wo man das nachlesen kann?



Hallo Lavee,

ich denke bei Frau Bierbach in Naturheilpraxis heute und bei "Tante" Allmeroth im Kompendium wirst du da bestimmt was drüber finden können!

LG Manuela :)