Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Vorträgen vor Laien
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Vorträge vor Laien, z.B. an VHS o.ä.
Es dürfen ja keine Inhalte vermittelt werden, die zur Selbstbehandlung anleiten könnten. Wenn ich richtig informiert bin, darf ich auch keine Präparatenamen nennen. Darf ich denn die Wirkstoffe angeben??? (Z.B. Traubensilberkerze gegen Wechseljahrsbeschwerden.) Bei den Schüssler-Kursen ist es doch eigentlich unmöglich das Wirkungspektrum der einzelnen Salze nicht zu nennen, dann macht ja der ganze Kurs keinen Sinn mehr.
Es gibt doch bestimmt Möglichkeiten gesetzeskonform zu unterrichten und fachlich fundierte und hilfreiche Infos zu vermitteln, die nicht nur die Ordnungstherapie betreffen, oder? Wie handhabt Ihr das? Bitte um Info, ich fühl mich unsicher.
Es kommt darauf an, welches wirtschaftliches Interesse Du hast!!! Anders gesagt: Wenn Du Schüssler-Mittel verkaufst oder Provisionen dafür bekommst, dann darfst Du sie nicht empfehlen. Hast Du "nix" davon, dann darfst Du darauf hinweisen.
Dem Gesetzgeber geht es darum, den Verbraucher vor Abzocke zu schützen. D.h. wenn Du selbst GELD damit verdienst (egal in welcher Form) dann tangiert es das HWG. (HeilWERBEgesetz). Wenn Du selbst keinen Vorteil (auch keinen durch Empfehlungen) hast, dann kannst Du "sagen, was Du willst"...
Diese Äußerung ist natürlich nur eine persönliche Meinungsäußerung und stellt keine Rechtsberatung dar.
Danke für die Antwort, das wusste ich so noch nicht, wertvolle Info!!!
Aber meine Frage bezieht sich auf das HWG §11 Abs. 10 : "Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden .... mit Veröffentlichungen, die dazu anleiten, bestimmte Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden beim Menschen selbst zu erkennen und mit den in der Werbung bezeichneten Arzneimitteln, Gegenständen, Verfahren, Behandlungen oder anderen Mitteln zu behandeln, sowie mit entsprechenden Anleitungen in audiovisuellen Medien".
Das heißt doch, dass ich bei einem Vortrag nie sagen darf, dass der Wirkstoff abc bei Beschwerden xy helfen kann, weil ich die Zuhörer damit dazu anleiten könnte, sich ein Präparat mit dem Wirkstoff zu besorgen und sich selbst zu behandeln. Oder bin ich auf dem falschen Dampfer???
Das würde halt bedeuten, dass ein Vortrag über z.B. Wechseljahre sich nur auf Anatomie, Physiologie und Ordnungstherapie, wie Bewegung, Entspannungsmethoden, Ernährung usw. beschränken dürfte. Ich dürfte noch nicht einmal sagen, dass bei Osteoporose die Einnahme von Calcium und Vit. D3 zu empfehlen ist. Dann macht das alles doch keinen Sinn. Die Menschen gehen doch in Vorträge, um fundierte Hilfestellungen zu erhalten.
Es geht dabei um WERBUNG. Werbung heißt, ich sage etwas, um etwas zu verkaufen. Wenn ich aber nichts verkaufe (oder vom Verkäufer Geld bekomme) betreibe ich auch keine Werbung. Darum geht es. Das Gesetz soll verhindern, dass man Menschen etwas verkauft, was sie aufgrund ihres Laienstatus nicht einschätzen können.
Wenn Du z.B. über Therapien informierst, die Du anwendest, dann kann es kritisch werden, denn damit betreibst Du ja indirekt Werbung für Dich. Es ist immer eine Gradwanderung. Aber in aller Regel hat es keine Folgen, wenn man sich bei bestimmten Themen, die im Gesetz genannt werden zurückhält. Ich halte z.B. einen Vortrag "Essen gegen Krebs?" - der immer sehr gut besucht ist. Dabei zeige ich anhand von molekularbiologischen Erkenntnissen auf, welche Nahrungsmittel einen positiven Einfluss auf die Vorbeugung von Krebs bzw. auf das Geschehen insgesamt haben können. Ich bin aber kein Gemüsehändler oder Gastwirt - also ist das keine Werbung.
Gruss Rudolf
Lieber Rudolf,
herzlichen Dank.
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