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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HP-Anwärter in Praxis anstellen?



hpdany
06.02.11, 10:11
Kann ich einen HP-Anwärter, der bereits mehrere Therapie-Ausbildungen mit Bescheinigung abgeschlossen hat u. a. eine Kombination aus nicht invasiver Schmerztherapie und Bewegungslehre, in meiner Praxis anstellen? Er würde in meinem Auftrag behandeln und ich die Rechnungen ausstellen. Ich habe diese Ausbildung aber nicht gemacht. Er würde keine Rezepte ausstellen oder Injektionen geben. Er arbeitet nur mit seinen Händen. Wie sind die rechtlichen Grundlagen hierzu und was müsste ich im Falle einer Anstellung beachten bzw. wo melden?

Vielen Dank für die Rückmeldungen !!! :confused:

kügelchen
06.02.11, 13:20
Hi Dany, oh, ich glaube, ich errate, um welche Methode es sich dabei handelt! :-)
Ich weiß, dass das so zumindest so gehandhabt wird. Bin gespannt auf eure Hinweise zu rechtlichen Grundlagen.

LG
Riek

Kim
06.02.11, 13:25
Ich glaube nicht, dass das rechtens ist, wenn du jemanden einstellst der Behandlungen macht die du nicht gelernt hast wobei dieser jemand keine Berechtigung hat, in Form der HP-Zertifizierung... Ich würde diese Frage definitiv einem Anwalt stellen, der sich auf HP-Recht spezialisiert hat. Wende dich doch an deinen Verband mit dieser Frage.

RWH
06.02.11, 13:49
Nun, ein HP darf z.B. eine MTA einstellen, die Laboruntersuchungen durchführt, der er nicht gelernt hat. Er muss sie nur beaufsichtigen...

Grundsätzlich darf auch ein HP jemand einstellen, der Methoden anwendet, die der HP nicht anwendet. Der HP ist aber als "Verordner" notfalls haftbar, wenn sein Erfüllungsgehilfe einen Fehler begeht.

Wenn ein HP einen Patienten zum PT schickt, dann wendet der PT auch Methoden an, die der HP vermutlich nicht kann (sonst würde er ihn ja nicht schicken). Und der PT darf die Heilkunde (unabhängig von einer Verordnung) auch nicht anwenden.

Gruss Rudolf

Kim
06.02.11, 14:00
Der PT ist aber nicht der Angestellte... Ich würde definitiv beim Verband anfragen. Das wäre mir zu heiß.

Petra Ochs
06.02.11, 14:03
Hallo,

hmmm... ich überlege gerade, inwieweit das HPG dies rechtlich unterbindet, wenn ein HPA die Heilkunde ausübt...

Laut HPG-Gesetz lautet §1

(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder
gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung
von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".

Insofern könnte ich mir vorstellen, dass dies rechtlich nicht zulässig ist. Aber klär das sicherheitshalber mit einem Fachmann.

LG Petra

Corinna
06.02.11, 14:07
Kann ich einen HP-Anwärter, der bereits mehrere Therapie-Ausbildungen mit Bescheinigung abgeschlossen hat u. a. eine Kombination aus nicht invasiver Schmerztherapie und Bewegungslehre, in meiner Praxis anstellen? Er würde in meinem Auftrag behandeln und ich die Rechnungen ausstellen. Ich habe diese Ausbildung aber nicht gemacht. Er würde keine Rezepte ausstellen oder Injektionen geben. Er arbeitet nur mit seinen Händen. Wie sind die rechtlichen Grundlagen hierzu und was müsste ich im Falle einer Anstellung beachten bzw. wo melden?

Vielen Dank für die Rückmeldungen !!! :confused:
Ich schließe mich an: das muss ein RA wissen! Dann hast du eine verbindliche Rechtsauskunft.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das okay ist, wenn das ein ANWÄRTER macht, der keinerlei andere medizinische Ausbildung hat.

hpdany
06.02.11, 14:41
Die Rücksprache mit dem Rechtsanwalt steht schon auf dem Plan, ich denke nur es wird schwierig jemanden zu finden, der sich da entsprechend mit dem HP-Gesetz auskennt. Ich wollte mich mal zuerst hier informieren, ob jemand Erfahrung damit hat, bevor ich bei dem Verband was lostrete, was ne Eigendynamik entwickelt.

claudiabelow
06.02.11, 14:58
hm, ich will mich ja nicht zu weit aus dem fenster lehnen, aber ich würde mal behaupten, er darf das.... der patient muß aufgeklärt werden und der HPA darf keine heilprakterischen tätigkeiten ausüben, jedoch im "wellnessbereich" arbeiten stellt kein problem dar......
ein HPA ist kein HP, also greift da das HP gesetz nicht.....er kann im wellnessberich arbeiten, auch angestellt von einem HP.....eine bürokraft darf der HP doch auch anstellen......

LG Claudia

RWH
06.02.11, 15:26
Der PT ist aber nicht der Angestellte...

Das ist dabei nicht ausschlaggebend. Die Frage ist: Darf jemand selbständig die Heilkunde ausüben, dann muss er Arzt oder HP sein. Alle anderen sind weisungsgebunden (Verordnung).


Also Verbandsanwalt ist der sicherste Weg. Letztlich wird es darauf ankommen, ob der HPA unter Aufsicht arbeitet oder selbständig.

Beispiel 1: Ich stelle einen HP als Assistenten ein. In dem Fall kann er/sie selbständig arbeiten, Diagnosen stellen und Behandlungen durchführen, auch wenn ich z.B. gar nicht da bin.

Beispiel 2: Ich stelle einen "Nicht-HP" ein (der HPA ist kein eigener Status, daher unrelevant. Es gibt juristisch keinen HPA.) Diesem HP erteile ich die Anweisung: Bitte machen Sie bei Herrn Meier eine Breuss-Massage, weil ich danach eine Dorn-Therapie durchführen will.

Das ist nach meiner Rechtsauffassung erlaubt. Allerdings wäre ich haftbar, wenn die Hilfskraft Mist baut. Ich müßte mich außerdem vergewissern, dass sie über die notwendigen Kenntnisse verfügt, diese meine Anweisung auch korrekt durchzuführen (z.B. Ausbildung in Breuss-Massage).

Die Hilfskraft dürfte mich auch nicht vertreten. Sie darf nur unter meiner Aufsicht arbeiten, d.h. Diagnose- und Therapieentscheidung treffe nur ich.

Gruss Rudolf

*Manuela*
06.02.11, 15:36
Hallo Dany,

sobald du deine Praxis nicht mehr alleine führst ändert sich im Bereich der BG etwas für dich.

Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen daß es rechtlich und versicherungstechnisch ok ist wenn ein HPA SchmerzTHERAPIE unter den von dir geschilderten Umständen in deiner Praxis durchführt.

Spagyria
06.02.11, 16:02
Meine Heilpraktikerin hatte damals eine HPA in ihrer Praxis, die Ernaehrungsberatung gemacht hat. Ich denke es ist in Ordnung, allerdings liegt fuer alles die Verantwortung beim Praxisinhaber.

hpdany
06.02.11, 16:41
das mit der Verantwortung ist schon klar, denke auch, dass es, da es sich um nicht invasive Tätigkeiten und nicht um Diagnosestellung etc handelt sollte es in Ordnung gehen.

Ich werd mich dann doch wohl mal mit dem Verband in Verbindung setzen

Una
06.02.11, 17:57
Hi,

unter Umständen könntest du auch mal beim zuständigen Gesundheitsamt anfragen und dir eine individuelle Lösung zugestehen lassen *g*.

Naja, eigentlich will ich nur sagen, dass ich eine rechtlich fragliche Situation kenne und mich nur wundern kann.
In meiner Nähe gibt es einen Menschen, der therapeutisch arbeitet (Dorn-Breuss, Wirbelsäulenbegradigung, irgend etwas eigenes..).
Dieser Mensch ist Sportlehrer, kein Heilpraktiker oder Arzt und nennt sich auch nicht so, und betreibt seine Praxis dennoch schon einige Jahre und recht erfolgreich - und ja, auch steuerzahlend :-).
Außerdem hat er weitere Mitarbeiter mit und ohne physiotherapeutische Ausbildung angestellt, die ebenfalls eigenverantwortlich Massagen machen.

Vor etwa drei Jahren wurde das Gesundheitsamt bei ihm vorstellig und monierte die fehlende Heilkunde-Erlaubnis, worauf hin dieser Mensch dem GA versprach, seinen HP zu machen. Mittlerweile ist es das dritte Mal, dass er die Schule beginnt,Prüfung in weiter Ferne *g*.
Dennoch hatte er seitdem bis heute Patienten in therapeutischer Behandlung, betreibt weiterhin seine eigene Praxis, und das alles unter den Fittichen des Gesundheitsamtes.

Tatsächlich arbeitet er nach eigenen Angaben alternativ-heilkundlich, er stellt Dagnosen und bietet Therapien an. Eigentlich eine Situation, die nicht sein darf, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten würden, oder?!
Ich finde das auch heikel, oder zumindest sieht da für mich sehr nach Grauzone aus; denn wenn tatsächlich mal etwas schief geht, kann er sich doch kaum damit rausreden, das GA hätte grünes Licht gegeben?!.

Falls das aber tatsächlicheine mögliche Ausnahmeregelung wäre, so käme sie auch für dich solange in Betracht, bis dein angestellter HPA seine Prüfung gemacht hat.

LG Una

RWH
06.02.11, 18:07
Tatsächlich arbeitet er nach eigenen Angaben alternativ-heilkundlich, er stellt Dagnosen und bietet Therapien an. Eigentlich eine Situation, die nicht sein darf, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten würden, oder?!
Ich finde das auch heikel, oder zumindest sieht da für mich sehr nach Grauzone aus; denn wenn tatsächlich mal etwas schief geht, kann er sich doch kaum damit rausreden, das GA hätte grünes Licht gegeben?!.



Das Thema hatte wir ja in anderen Freds schon recht oft. Es gibt immer mehr solche "grauen" Heiler, die eigentlich eine HP-Zulassung bräuchten, aber nicht haben.

Im Grunde stehen die mit einem Bein im Gefängnis, dann nämlich, wenn etwas schiefgeht - und der betroffenen Patient (oder dessen erboster Arzt) eine Anzeige macht.

Das GA hat hier eigentlich gar nichts zu melden. Das HPG ist eine gesetzliche Regelung, über der auch das GA nicht steht. Aber natürlich kann das GA selbst auf eine Anzeige verzichten. Dabei geht der Amtsarzt aber selbst ein großes Risiko ein, denn wenn es zu einem Schadensfall käme und dann herauskommt, dass das GA wußte, dass hier jemand unerlaubt praktiziert, dann ist das Verschleierung einer Straftat, noch dazu durch eine öffentliche Behörde.

Es ist halt einfach so: Solange es keinen Kläger gibt, gibt es auch keinen Richter. Und es gibt inzwischen so viele "therapeutische" Angebote, dass die GA lieber wegschauen, weil sie gar keine Chance haben, da noch durchzublicken.

Gruss Rudolf

Una
06.02.11, 20:21
Hi,

und Danke für deine deutliche Klarstellung :-).

Ohne mich in die Gesetzestexte zu vertiefen und nur mit gesundem Menschenverstand hätte ich das das auch so gesehen, aber ohne konkrete "Gegenerfahrung" wäre es womöglich irgendwie in einer Lücke machbar gewesen.
Auch dass das GA das so locker sieht, wunderte mich schon, weshalb ich das dann doch für möglich hielt.

Na, hier in der kölschen Gegend ist solcher Klüngel schon mal machbar und wirkungsvoll ;), und besagter Bekannter nimmt's wohl auch eher gelassen nach dem Motto "es hätt noh emma johd jejange".


LG Una

hpdany
07.02.11, 09:51
Du triffst es auf den Punkt: Wo kein Kläger, da kein Richter ...

Aber ich bin der Meinung, irgendwo sind Grenzen erreicht. Es kann ja nicht sein, dass ein HP seine AUsbildung macht und für seine eigene Praxis kämpft und jemand ohne Ausbildung Murcks in der Nachbarschaft macht. Dies sind die Auslöser für unseren schlechten Ruf !!!

Ich würde niemals mit einem Nicht-HP oder Nicht-HP-Anwärter arbeiten. Ich denke für einen Hp-Anwärter ist es einfach auch wichtig Erfahrung sammeln zu können. Wie sollen sie es denn sonst wirklich lernen können wenn nicht in einer Praxis.