Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : IfSG Gasbrand
Hallo,
im Unterricht habe ich mir notiert: seit 2009 Meldepflicht für Clostridium perfringens nach § 7 IfSG.
Dazu finde ich im Netz aber gar nichts - auch nicht bei RKI. Hat da jemand eine Information zu?
Gruß Petra
(im März 2011 wird's ernst :o)
Schau mal hier:
http://www.rki.de/cln_178/nn_205760/DE/Content/Infekt/IfSG/Falldefinition/laenderverordnungen__falldefs,templateId=raw,prope rty=publicationFile.pdf/laenderverordnungen_falldefs.pdf
Gruß. Anja
Oh Danke - der Link ist super,
da habe ich gleich mal noch ne Nachfrage zu.
Wenn Gasbrand laut Landes-VO in Thüringen und Sachsen meldepflichtig ist, besteht dann ein gesetzliches Behandlungsverbot für's HP in anderen Ländern?
Ich würde ja sagen, nein.
Versteht sich von selbst, dass hier die Sorgfaltspflicht gilt, aber für den Fall einer MC-Frage: Für welche KH besteht gesetzliches Behandlungsverbot? Zählt Gasbrand dazu???
;)Juhu,
bin "Nordrhein-Westfale" - wir haben KEIN Behandlungsverbot für Gasbrand.
Hier wird gelehrt, die Finger davon zu lassen, aufgrund der "Sorgfaltspflicht"!
Also, wenn man es denn könnte (aufgrund der Vorbildung) DÜRTE man es hier selbst behandeln....
Aber wer würde es ernsthaft tun???
Kurz vor der Prüfung also Folgendes nochmal checken:
1. hat sich aufgrund §15 IfSG noch nachträglich etwas in §6 oder §7 eingeschlichen
und
2. hat mein eigenes Bundesland noch per Länderregelung den ganzen Spaß erweitert....
Du musst nur wissen, was DU nicht darfst (wäre meine Auslegung der Dinge).
Was der Hesse oder ich hier tun und lassen darf, kann dir schnurz sein (natürlich abgesehen von den Dingen, die uns alle betreffen!!).
Und - so als Faustregel -
"Bundesrecht bricht Landesrecht"
heißt:
zuerst lernst Du, was das bundesweite Gesetz (z.B. IfSG) Dir vorgibt. Danach das Länderrecht. Kommen sich da tatsächlich mal Gesetze oder Verordnungen in die Quere, gilt das "höhere" Recht....
Alles klar:-)????
Danke für die Ablenkung....müsste gerade über ganz anderen Sachen brüten - aber Gesetzeskunde mach ich halt inzwischen (wieder) gerne.
Liebe Grüße und viel Spaß beim Lernen
petra
Die nach Länderrecht zusätzlich in die Meldepflicht aufgenommenen Erkrankungen betreffen im übrigen ausschließlich die "neuen" Bundesländer inkl. Berlin.
Liegt vielleicht an der jahrzehntelangen Gewöhnung an staatlich verordnete Gesundheitsvorsorge, dass das dort so einfach und vor allem ohne größere Proteste vonstatten geht...
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