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Mondfee
15.12.10, 10:41
Hallo ihr lieben,

hab da ein paar Fragen.... und zwar würde ich gerne Werbung an mein Auto kleben. Hat da jemand Erfahrung? Dürfen wir als HP das oder verstößt das gegen´s Heilmittelwerbegesetz?

Ebenso Werbung bei einem Verein... wenn man da gespendet hat und nun auf deren Flyer mit erwähnt wird.
Und wie ist es mit Gutscheinen für bspw eine Entspannungshypnose... wenn man das an einer Tombola oder Glücksrad gewonnen hat ?!

Hab im Heilmittelwerbegesetz geschaut... aber ich finde da fast nur über Arzneimittel Texte.

Kennt sich da jemand aus??
Wär super wenn mich da jemand aufklären könnte.

dankscheee :D

Rossella

Jera
15.12.10, 10:48
Hallo ihr lieben,

hab da ein paar Fragen.... und zwar würde ich gerne Werbung an mein Auto kleben. Hat da jemand Erfahrung? Dürfen wir als HP das oder verstößt das gegen´s Heilmittelwerbegesetz?


In meiner Straße wohnt eine Heilpraktikerin, das weiß ich allerdings nur, weil das groß auf ihrem Auto steht. Da steht ihr Name, HEILPRAKTIKERIN, Adresse.
Ich denke das ist nicht verboten. Beweise habe ich allerdings nicht ;)

melle
15.12.10, 11:26
verboten ist das nicht (mehr), aber sobald du Werbung am AUto kleben hast, nutzt du dein Auto gewerblich: da wird sich die GEZ ganz schnell bei dir melden, weil du dann zahlpflichtig wirst (RADIOgebühren für`s Auto)

melle
15.12.10, 11:29
Hallo ihr lieben,

hab da ein paar Fragen.... und zwar würde ich gerne Werbung an mein Auto kleben. Hat da jemand Erfahrung? Dürfen wir als HP das oder verstößt das gegen´s Heilmittelwerbegesetz?

Ebenso Werbung bei einem Verein... wenn man da gespendet hat und nun auf deren Flyer mit erwähnt wird.
Und wie ist es mit Gutscheinen für bspw eine Entspannungshypnose... wenn man das an einer Tombola oder Glücksrad gewonnen hat ?!

Hab im Heilmittelwerbegesetz geschaut... aber ich finde da fast nur über Arzneimittel Texte.

Kennt sich da jemand aus??
Wär super wenn mich da jemand aufklären könnte.

dankscheee :D

Rossella

Gutscheine dürfen nur ausgestellt werden für "Wellness" und Entspannungszwecke , nicht für therapeutische Anwendungen. Eine Hypnose fällt eher unter "Therapie".

bienchen
15.12.10, 13:38
Freie Heilpraktiker e.V. Berufsordnung (http://www.freieheilpraktiker.com/Patienteninfo/Berufsordnung)
das thema hat mich auch intressiert . Da bin ich auf folgendes gestoßen
lg sabine

RWH
15.12.10, 18:50
Es gibt noch einen bedenkenswerten Aspekt: HPs haben in der Wahrnehmung vieler Menschen - ähnlich wie Ärzte - ein besonderes Image. D.h. Dinge, die man sonst als normal akzeptiert werden bei uns kritisch gesehen. Dazu gehört auch die Art der Werbung.

Preisfrage: Wer von uns würde zu einer/einem HP gehen, weil auf dem Auto die Telefonnummer steht? Ich unterstelle mal, dass das kaum jemand täte.

Gruss Rudolf

Jera
17.12.10, 10:02
Preisfrage: Wer von uns würde zu einer/einem HP gehen, weil auf dem Auto die Telefonnummer steht? Ich unterstelle mal, dass das kaum jemand täte.



ICH! :D Also ich finde es gar nicht schlimm, wenn man sich die Berufsbezeichnung und Adresse aufs Auto klebt. Das wirkt für mich nicht unseriös. Vielleicht sollten wir dazu mal eine Umfrage starten? Ich würde gern wissen, ob meine Wahrnehmung so verquer ist ;)

Ich würde allerdings nicht zu dem HP gehen, wenn auf seinem Auto noch stehen würde:"Pendeln gegen Krebs, Heilwasser gegen AIDS, Handauflegen gegen Depressionen" o.ä.

Ich sehe hier auch öfter Autos von Apotheken, Massage- und Physiotherapie-Praxen rumfahren. Da denke ich mir auch nichts dabei.

Nicole
17.12.10, 10:17
Ich habe mir auch überlegt meine Homepageadresse in Form eines Aufklebers an die Heckscheibe anzubringen.
Finde das jetzt auch nix schlimmes oder unseriöses bei.

Was mich an der Sache stört ist die Gebühr, die dann anfällt :(

LG

Mondfee
17.12.10, 11:26
verboten ist das nicht (mehr), aber sobald du Werbung am AUto kleben hast, nutzt du dein Auto gewerblich: da wird sich die GEZ ganz schnell bei dir melden, weil du dann zahlpflichtig wirst (RADIOgebühren für`s Auto)

danke, das wusste ich nicht.... aber gut zu wissen.
:)

Mondfee
17.12.10, 11:37
erstmals danke für die antworten.:006:

ich muss sagen, ich würde schon auch zu einem HP gehen der Werbung am Auto kleben hat....:D Das find ich auch nicht schlimm. Hab schon mehrmals gelesen und in Vorträgen gehört, dass wir als HP es eh schwierig haben bekannt zu werden und ohne Werbung läuft ja mittlerweile eh nix.
Aber die Werbung muss mich ansprechen und seriös klingen, und eben auch nicht so was von Heilwasser gegen...und Handauflegen bei....!
;)
Und die Gebühr würd mich jetzt nicht abschrecken... ist ja nicht sooo teuer und ausserdem haben wir ja was davon.... man sieht uns ja !!

Das mit den Gutscheinen muss ich nochmals genauer anschauen... wenn dann würde ich eh nur Entspannungshypnosen machen... Wie Phantasiereisen etc. sicherlich keine Traumatherapie oder Ängste bewältigen oder sonst was in die Richtung.

Danke nochmals
LG
Ro

Corinna
17.12.10, 17:39
Preisfrage: Wer von uns würde zu einer/einem HP gehen, weil auf dem Auto die Telefonnummer steht? Ich unterstelle mal, dass das kaum jemand täte.

Ich.
Käme aber drauf an, wie die Werbung gestaltet ist (Erscheinungsbild) - und es sollte die WWW-Adresse draufstehen, damit ich daheim dann goggln kann! ;)

Nicole
18.12.10, 11:04
Ich


Alleine schon der Vorwitz wegen, gelle :lachtot:

ju-catan
18.12.10, 11:18
Wieso werde ich denn GEZ pflichtig, wenn ich die Homepage Adresse aufs Auto klebe?

Wenn das zB. das Familien KFZ ist, dann zahle ich doch eh GEZ (für den Fernseher und somit auch fürs Radio) oder wie?

Muss man dann für das Auto nochmal extra bezahlen?

Ich bin verwirrt.....

Mondfee
18.12.10, 11:21
so wie ich es verstanden habe musst du GEZ deswegen bezahlen, da im Auto ein Radio drin ist und du das Auto gewerblich nutzt.....

RWH
18.12.10, 16:37
Käme aber drauf an, wie die Werbung gestaltet ist (Erscheinungsbild) - und es sollte die WWW-Adresse draufstehen, damit ich daheim dann goggln kann!

Einverstanden, wenn es sehr dezent ist. Von Ärzten und HPs erwarten die meisten Menschen, dass sie es nicht nötig haben, zu werben, weil sie so gut sind, dass sie genug Patienten haben. (Ja, das ist unlogisch, aber hat je behauptet, dass Menschen logisch seinen. Wir wünschen uns ja auch "ehrliche Politiker", die wir dann nicht wählen, weil sie uns Dinge sagen, die uns nicht gefallen...)


so wie ich es verstanden habe musst du GEZ deswegen bezahlen, da im Auto ein Radio drin ist und du das Auto gewerblich nutzt.....

Genau. In dem Moment, wo Dein Auto offensichtlich (auch) gewerblichen Zwecken dient, wird das Autoradio gebührenpflichtig. Das gilt übrigens auch für ein Empfangsgerät in der Praxis. Kann sein, dass das alles mit der neuen Gebührenstruktur hinfällig wird. Dann zahlt man pro Haushalt und pro Geschäft eine Pauschale.

Gruss Rudolf

ju-catan
19.12.10, 10:46
Also, ich verstehe es richtig, dass ich, wenn ich für TV und Radio in der Wohnung, wo ja auch das Familien KFZ mit abgegolten ist, doppelt zahlen muss, nur weil ich dieses Familien KFZ plötzlich gewerblich nutze, obwohl mein Mann zB. die Hälfte der Zeit oder mehr damit privat unterwegs ist?

Wie unlogisch!?!?!?!!?

RWH
19.12.10, 11:42
Ne, aus Sicht der GEZ ist das logisch. Du nutzt es gewerblich und musst dafür extra Gebühren zahlen, wie für ein Radio oder den PC in der Praxis auch. (Da ist vieles nicht logisch: Hättest Du 10 PCs in der Praxis, dann müßtest Du zehnmal Gebühren zahlen, ob wohl Du ja nur eine Person bist).

Silke Uhlendahl
19.12.10, 12:53
Der internetfähige PC als neuartiges Rundfunkgerät


Wann muss ein neuartiges Rundfunkgerät angemeldet werden?
Mit internetfähigen PCs lassen sich z. B. die Hörfunkprogramme im Internet ohne weiteres empfangen. Deshalb sind auch neuartige Geräte grundsätzlich gebührenpflichtig. Aufgrund des eingeschränkten TV-Angebots im Internet werden die neuartigen Geräte allerdings nur mit 5,76 Euro veranschlagt, also den vergleichbaren Gebühren eines Radiogerätes.Für Firmen, Selbständige und Behörden gilt: Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet, so fällt für sämtliche Internet-PCs und UMTS-Handys, unabhängig von ihrer Anzahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,76 Euro monatlich an.

Nicht jedes neuartige Rundfunkgerät muss angemeldet werden. Sobald ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät angemeldet ist, handelt es sich bei den neuartigen Rundfunkgeräten um ein gebührenfreies Zweitgerät.


Hier zu finden
http://www.gez.de

Mondfee
21.12.10, 09:43
wo kann ich mich denn schlau machen über die Art der Werbung die ich machen möchte?

Ich habe vor in einer Zahnarztpraxis Hypnose anzubieten. Nun bin ich irritiert wie ich werben darf..... hatte mir vorgestellt den Text so zu verfassen:

Haben sie Angst vor ihrem Zahnarzt?
...noch zwei Fragen ...
und dann:
Dann wäre eine Hypnosebehandlung genau das Richtige für Sie!
Zusammen finden wir eine passende Lösung.

.....darf ich das so schreiben?


und ich hatte auch vor eine Neujahrsaktion zu machen in der ich die guten Vorsätze der Leute antreiben will:

"Ihre Vorsätze für das Jahr 2011 sind Abnehmen und das Rauchen aufgeben? Damit es nicht nur bei den Vorsätzen bleibt....und dann mein spezielles Angebot einbringen.

Wär sehr dankbar wenn ihr da auch noch ne Antwort wüsstet... und mir evt. noch ne Adresse hättet wo ich in Zukunft so was nachfragen könnte.
Hätte nicht gedacht, dass es soooo schwierig sein kann Werbung zu machen.
Meine Güte was man da alles bedenkt.

Vielen dank
gruss
rossella

vipi
21.12.10, 09:55
Hallo Rossella,

hast Du Dich mit dem Zahnarzt schon wegen Deines Vorhabens unterhalten?
Du begibst Dich hier in eine Grauzone, denn ein HP darf nicht in den Räumen eines Arztes oder Zahnarztes tätig werden. Die Räume müssen klar von der Zahnarztpraxis getrennt und entsprechend gekennzeichnet sein (was für eine blöde Regelung). Wenn der Zahnarzt Dich anstellt und Dich für Deine Leistungen bezahlt, ist es etwas Anderes. Eine Zahnbehandlung unter Hypnose dauert oft auch länger als ohne (beim Angstpatienten), deshalb muss der Zahnarzt hier sein Honorar anders kalkulieren. Und die Werbung dafür würde ich dem ZA überlassen, denn er kriegt schließlich dadurch mehr Patienten und steigert seinen Umsatz.
Für Rauchentwöhnung darfst Du ganz normal werben, Flyer bei Ärzten auslegen und Zeitungsanzeigen schalten.

Übrigens: Ich habe mein Auto fett voll Werbung, warum denn nicht? Der Klempner hat auch keine Skrupel damit.

Gruß,
Susanne

Mondfee
21.12.10, 10:06
Hallo Susanne,

ja, meine Zahnärztin hatte mich gefragt ob ich das nicht machen möchte. Allerdings hatte ich nicht vor in der Zahnarztpraxis die Hypnose durchzuführen. Ich möchte bei mir in der Praxis die Patienten auf die Zahnbehandlung vorbereiten...also gegen Ängste behandeln und ihnen dann zeigen wie sie es in der Zahnarztpraxis anwenden sollen. Eine komplette Zahnbehandlung beim Zahnarzt unter Hypnose.... das trau ich mir noch nicht wirklich.:024:

Mir ging es wegen dem Wortlaut in der Werbung/ auf dem Plakat .. ob ich so werben darf ohne gleich gegen das HWG oder UWG zu verstoßen.

vielen lieben dank für deine Antwort.
Das mit dem Auto werd ich auf alle Fälle auch machen, find ich ne super Idee.

grüssle
Rossella

vipi
21.12.10, 10:29
Das ist prima, dann soll die ZÄ ihre Patienten doch zu Dir empfehlen.
Evtl. überlegst Du Dir ein Mailing an die Zahnärzte am Ort und in der Umgebung, vereinbarst evtl. bei einigen einen Besprechungstermin, zeigst ihnen, was Du vorhast und kriegst so Deine Überweisungen.
Ein Hardcore-Angstpatient liest ein Plakat, auf dem das Pfui-Wort steht, gar nicht bis zum Ende durch, aber wenn der ZA z.B.auf seiner Website damit wirbt, hast Du reelle Chancen.
Viel Erfolg!

RWH
21.12.10, 11:50
Hallo Susanne,

äh, und wie ist das, wenn ein Zahnarzt selbst HP ist. Müßte der dann auch seine Leistungen getrennt anbieten? Ist ja sonst unlogisch...

Gruss Rudolf

vipi
21.12.10, 13:32
Das ist eine ungeklärte Situation, ich müsste theoretisch mit den Patienten zur Hypnose in ein anderes Zimmer gehen, über dem ein Schild HEILPRAKTIKERPRAXIS angebracht ist und im dann jedes Mal sagen, dass ich mich auch noch kurz umziehen muss, damit er es auch deutlich unterscheiden kann. Deshalb habe ich eine räumlich getrennte HPP-Praxis und behandle die meisten Patienten dort, so dass ich in der Zahnarztpraxis nicht mehr auf die klassische Hypnose angewiesen bin. Naja, meistens. Und dann nenne ich es auf der Rechnung auch nicht Hypnose.
Wir haben eine fitte Anwaltskanzlei, dort habe ich es prüfen lassen, und sogar die haben mir geraten, bloß nicht drin rumzustochern, da es eben ungeklärt ist.

Mondfee
21.12.10, 13:50
Das ist prima, dann soll die ZÄ ihre Patienten doch zu Dir empfehlen.
Evtl. überlegst Du Dir ein Mailing an die Zahnärzte am Ort und in der Umgebung, vereinbarst evtl. bei einigen einen Besprechungstermin, zeigst ihnen, was Du vorhast und kriegst so Deine Überweisungen.
Ein Hardcore-Angstpatient liest ein Plakat, auf dem das Pfui-Wort steht, gar nicht bis zum Ende durch, aber wenn der ZA z.B.auf seiner Website damit wirbt, hast Du reelle Chancen.
Viel Erfolg!

Will für meine ZA ein Plakat entwerfen (bzw. hab ich schon.) und sie möchte es in ihrem Wartezimmer aufhängen mit den dazugehörigen Flyern. Sie hat mir auch angeboten andere ZA zu fragen ob sie interesse hätten, da es ehemalige Komilitonen sind.
Denke, das ist sicherlich schon gute Werbung für mich...hoff ich doch:rolleyes:

Wie ich gelesen habe machst du deine Hypnose auch nicht direkt während der Zahnbehandlung.... oder wie läuft das bei dir in der Praxis??
Würde mich interessieren welche Gemeinsamkeiten bzw Unterschiede es gibt.

RWH
21.12.10, 13:56
Hallo Susanne,

So ähnlich habe ich mir das vorgestellt. Ihr ZÄ dürft ja im Gegensatz zu den HM gleichzeitig HPs sein, obwohl die Kammer ja eigentlich die direkte Zusammenarbeit mit einem HP nicht gestattet.

Wobei das im Bereich ZM ja sowieso eher nicht passiert. Ich bin kein Zahnmediziner und die Zahnärzte mit denen ich zusammenarbeite sind (i.d.R.) keine Humanmediziner. Also hat jeder seinen Bereich. Zumindest klappt da die Zusammenarbeit (auf dem Überweisungswege) ohne Probleme.

Ich denke, diese "Kastentrennung" wird sich mittelfristig eh auflösen. Durch den Bologna-Prozess und die Enstehung von ständig neuen therapeutischen Berufen lösen sich die alten "Eindeutigkeiten" auf. Ist - hoffentlich - nur eine Frage der Zeit, bis das auch die Kammern verstehen, denn die derzeitige Haltung schützt nicht (weder die Interessen der (Z)Ärte, noch die der Patienten).

Gruss Rudolf

vipi
21.12.10, 13:59
Tja, das mit der Hypnose ist eine verzwickte Sache, wenn man es einmal gelernt hat, gibt es praktisch keine Situation mehr, in der man sie nicht anwendet, und wenn es nur ganz kleine Elemente sind. Das fängt ja schon bei der einfachen Kommunikation an. Ich gehe nicht her und sage zum Patienten "also, ich mache jetzt eine Hypnose mit Ihnen", sondern ich lasse das unverbindlich einfließen, wenn ich merke, jemand hat Angst oder verspannt sich. Die Vorstellungen von Hypnose sind teilweise auch abstrus und früher musste ich nach dem Erstellen der Rechnung oft hören: "Sie haben doch gar keine Hypnose gemacht! Nur mit mir geredet!" So bin ich dazu gekommen, das Wort Hypnose gar nicht mehr explizit zu erwähnen. Auf den Rechnungen steht dann nur "gemäß Vereinbarung über Zeithonorar" und der Patient bekommt die Erklärung, dass wir uns ebenmehr Zeit für den Einzelnen nehmen als die Durchschnittspraxis.
Manchmal kommt jemand und fragt direkt Hypnose nach, dann vereinbare ich 1-3 Termine in der HPP Praxis zum Training, die Patienten bekommen ihre individuelle CD und die können sie dann während der Zahnbehandlung hören.

RWH
21.12.10, 14:04
Die Vorstellungen von Hypnose sind teilweise auch abstrus

Ich hatte mal vor vielen Jahren eine Patientin, die kam wegen Schlafstörungen. Sie hatte bei einem Kollegen vor einiger Zeit einmal eine Hypnose "bekommen" und dann wieder gut geschlafen. Und nun kam sie zu mir.

Ich, lege artis, eine verschachtelte Eriksonsche Hypnose mit analogem Markieren usw. durchgeführt. Anschließend meinte sie, die von dem Kollegen wäre besser gewesen. Also habe ich sie gefragt, was der denn gemacht habe. Sie meinte, der hätte ihr gesagt, dass sie ab sofort wieder gut schlafen würde.

Also was hab ich gemacht? Ich habe ihr eine kurze Induktion vorgespielt, so wie der Laie sich das vorstellt und ihr dann gesagt, sie schlafen ab heute nacht wieder gut.

Zwei Tage später rief sie an, um mir mitzuteilen, dass sie prima schläft.

Jedem halt das seine...

Gruss Rudolf

vipi
21.12.10, 14:10
Deshalb empfiehlt sich vor jeder Erstbehandlung die Frage, was genau der Patient sich unter Hypnose vorstellt. Und das kannst Du dann bedienen. Leider glauben viele, in der Zahnarztpraxis sei man bewusstlos und kriege nichts von der Behandlung mit, da erkläre ich den Leuten ganz gerne, dass sie dies mit Narkose verwechseln.

Mondfee
21.12.10, 14:11
Ich hatte mal vor vielen Jahren eine Patientin, die kam wegen Schlafstörungen. Sie hatte bei einem Kollegen vor einiger Zeit einmal eine Hypnose "bekommen" und dann wieder gut geschlafen. Und nun kam sie zu mir.

Ich, lege artis, eine verschachtelte Eriksonsche Hypnose mit analogem Markieren usw. durchgeführt. Anschließend meinte sie, die von dem Kollegen wäre besser gewesen. Also habe ich sie gefragt, was der denn gemacht habe. Sie meinte, der hätte ihr gesagt, dass sie ab sofort wieder gut schlafen würde.

Also was hab ich gemacht? Ich habe ihr eine kurze Induktion vorgespielt, so wie der Laie sich das vorstellt und ihr dann gesagt, sie schlafen ab heute nacht wieder gut.

Zwei Tage später rief sie an, um mir mitzuteilen, dass sie prima schläft.

Jedem halt das seine...

Gruss Rudolf



jaaaa.... so kann es einem gehen.
da sieht man wieder welche Vorstellung man als Klient/Patient hat.
Aber solange es seinen Zweck erfüllt und in deinem Fall die Frau wieder schlafen konnte, ist ja "fast alles" erlaubt.

RWH
21.12.10, 15:04
Leider glauben viele, in der Zahnarztpraxis sei man bewusstlos und kriege nichts von der Behandlung mit, da erkläre ich den Leuten ganz gerne, dass sie dies mit Narkose verwechseln.

Tja, und bei uns glauben manche, wir können ihnen in Hypnose das Gewicht nehmen - und anschließend können sie essen, was sie wollen, ohne zuzunehmen...