Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatrezepte für Physiotherapie
geneticprint
27.11.10, 17:18
Darf ich als HP Privatrezepte für eine physiotherapeutische Behandlung ausstellen?
Was kann ich tun, um einer Physiotherapeutin Selbstzahler für Behandlungen zuzuweisen?
LG Katrin
claudiabelow
28.11.10, 13:49
hallo, ich denke, das geht, einfach ein Privatrezept ausstellen. aber was meinst du mit "zuweisen"? der patient hat trotzdem freie therapeutenwahl! und kann sich den therapeuten aussuchen.
LG Claudia
geneticprint
28.11.10, 14:07
Ich bin mit einer Physiotherapeutin in einer Gemeinschaftspraxis. Zu uns kommen viele Selbstzahler, die auch zu meiner Kollegin (Physio) wollen. Sie darf jedoch nicht ohne Verordnung behandeln. Wenn ich die Rezepte ausstellen kann, ist dieses Problem gelöst.
Danke für Deine Antwort,
Katrin
claudiabelow
28.11.10, 14:13
hallo katrin, ja das kannst du so machen. sie darf als physio auch ohne vero. arbeiten, wenn es "präventionsangebote" wären .... aber mit der privatvero. seid ihr beide auf der sicherereren seite. Du weißt ja auch, dass du mit ausstellen der verordnung auch verantwortung übernimmst für die gesundheit deines patienten.
LG Claudia
darf ich die physiotherapierezepte auch ausstellen, wenn ich hp und physiotherapeutin in einer person bin?
greetz
nadine
claudiabelow
28.11.10, 15:16
hallo nadine, grundsätzlich geht das. du kannst ja nicht gleichzeitig als selbständige physio und als HP arbeiten, du bist ja nur in einem beruf selbständig mit praxis tätig . sonst könntest du ja dir selbst eine physio- verordnung ausstellen (oder deinem kind oder mann zb. ) und die als physio erarbeiten.....
wenn du also HP bist, kannst du privatverordnungen ausstellen. hast du nebenher noch einen angestelltenjob kannst du die vero. auch abarbeiten als Physio...hm wenn ich da so drüber nachdenke..das könnte eine ertragreiche einnahmequelle sein......
LG Claudia
geneticprint
28.11.10, 17:24
Wenn Du als Physio und HP arbeitest, kannst Du Physiotherapie nur für Privatpatienten und Selbstzahler abrechnen. Diese Kombi ist möglich.
Du solltest dann überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, eine reine Privatpraxis zu betreiben. Wir haben diese Entscheidung nicht bereut. Es kommen viele, viele Patienten.
LG Katrin
Ganz so einfach ist es nicht. Die Verordnungen eines HPs erfüllen zwar die Forderung, dass ein PT eine Verordnung benötigt, aber versicherungsrechtlich sind sie irrelevant. Früher konnte ich z.B. Massagen und Physiotherapie für privat Versicherte verordnen - und sie bekamen diese erstattet. Inzwischen lehnen die meisten PKV die Erstattung ab.
Wenn ich selbst massiere oder manuelle Therapie durchführe, dann kann ich das im Rahmen der GebüH abrechnen und es wird meist erstattet. Schicke ich aber jemand zum Masseur oder PT, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die PKV diese Kosten nicht erstattet.
Insofern kann Nadine als HP selbstverständlich z.B. manuelle Therapie machen, dann aber auch als HP abrechnen. Den PT bräuchte sie im Grunde gar nicht, wenn sie die volle HP-Zulassung hat. Nur für die gesetzlichen Kassen ist der PT nach wie vor relevant und der HP nicht.
Gruss Rudolf
Müller-Lüdenscheid
28.11.10, 19:38
Den PT bräuchte sie im Grunde gar nicht, wenn sie die volle HP-Zulassung hat.
Lieber Rudolf; das breite Spektrum der Krankengymnastik zB ist durch die GebüH nicht abgedeckt.
Schicke ich aber jemand zum Masseur oder PT, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die PKV diese Kosten nicht erstattet.
Das kann ich nicht bestätigen, wir arbeiten mit vielen Physios zusammen und es ist noch kein Fall bekannt geworden, dass Pat. -natürlich im Rahmen des eines Vers.-Vertrages- Erstattungsprobleme hatte.
Die Zusammenarbeit ist für beide Seiten befruchtend und hat sich langjährig bewährt. Das Gleiche gilt für Fitness-Studios.
Gruß; Hans
Das kann ich nicht bestätigen, wir arbeiten mit vielen Physios zusammen und es ist noch kein Fall bekannt geworden, dass Pat. -natürlich im Rahmen des eines Vers.-Vertrages- Erstattungsprobleme hatte
Wie begründest Du die Verordnung? Zumindest die Beihilfe lehnt seit einigen Jahren alle derartigen Verordnungen ab.
Lieber Rudolf; das breite Spektrum der Krankengymnastik zB ist durch die GebüH nicht abgedeckt.
Natürlich nicht. Aber sie kann ja analog abrechnen. Was ist in der GebüH schon abgedeckt? Die ist nun mal völlig veraltet.
Gruss Rudolf
Müller-Lüdenscheid
28.11.10, 23:17
Wie begründest Du die Verordnung? Zumindest die Beihilfe lehnt seit einigen Jahren alle derartigen Verordnungen ab.
Bei der Beihilfe hast du Recht; Heil- und Hilfsmittel unterliegen offiziell dem ärzt. Rezept.
Wir empfehlen den Beihilfe-Pat. sich bei ihrem Sachbearbeiter vorher zu erkundigen und zu erklären, dass ein zusätzliches ärztliches Rezept weitere Kosten nach sich zieht. Der Arzt macht schreibt ein Rezept nicht kostenlos, und zahlen muss die Beihilfe eh'.
Das kann man dem Sachbearbeiter klar machen. Bei ca. 80% klappt das auch.
Bei Diagnosen sollten Beh. darauf achten. sich keiner Subsummierungs-Diagnosen - oder wie ich sie häufig nenne: Bequemlichkeits-Diagnosen - zu bedienen. Selbst wenn ein ICD-Schlüssel existiert. Dazu gehören HWS, BWS und LWS-Syndrome als Diagnosen. Ärzte können sich das leisten.
Bei Krankengymnastik ist die Konkretisierung wichtig. Bei Hypermobiltät zB. stabilisierende KG, oder Hypomobiliät eben mobilisierende KG. Ist der Fall komplexer, bitte ich den Pat. dem Physio zu bitten, VOR Behandlungsanfang mal telef. Kontakt aufzunehmen, um das Therapieziel konkret zu erörtern. Der/die Physio kann mir dann mitteilen, welche konkrete Problemlösung bei diesem spez. Problem sie/er favorisieren würde. Der Vorteile dieser Vorgehensweise haben der Pat. - es wird auf sein konkretes Problem hin behandelt und findet es sehr gut wenn sich Behandler abstimmen (was bei Ärzten nicht vorkommt), der Physio - er hat einen Priv.Pat. und ich lasse erkennen, dass ich kein Konkurrent für ihn bin, und auch ich - denn ich habe die Möglichkeit einen (tel.) persönlichen Kontakt herzustellen. Und so hat es sich ergeben, dass Physios mir Pat. schicken, mit denen sie ein therapieresistentes Problem haben und mich nun anrufen, ob ich mal meine Meinung äußern kann, bzw. die ein oder andere Blockierung zu behandeln, wenn vorhanden.
Gleiches hat sich bei Zahnärzten bewährt. Stelle ich ein Kiefergelenk induziertes Beckensymmetrie-Syndrom fest, bitte ich den Pat. eine kurze Notiz dem Zahnarzt zu geben und ihn zu bitten, mal innerhalb seines Zeitkontingentes mal telef. Kontakt aufzunehmen. Auch hier können die Ursachen komplex sein, von Okklusionsstörung der Zähne bis Inkongruenzen der betroffenen Kiefergelenke. Hier bedarf es eben einer gezielten, problembezogenen Untersuchung.
Auch hier haben sich im laufe der Jahre gute Verbindungen gebildet. Einige Zahnärzte sind daraufhin auf das Thema sensibilisiert worden und schicken mir bei Verdacht die Pat. zur Abklärung.
Ein solches Netzwerk ist eine win-win Entwicklung. Auch und nicht zuletzt für die Pat., die es mehr als begrüßen, wenn sich Behandler über ihr komplexes Problem konkrete Gedanken machen.
Gruß; Hans
Hallo Hans,
danke für die ausführliche Darstellung. Mit Zahnärzten klappt die Zusammenarbeit in der Regel gut - das kann ich bestätigen. Mit den PTs im Grunde auch - nur eben das Problem mit der Abrechnung (hier in meiner Stadt gibts viele Beamte und Rundfunkbeschäftigte, die Behilfe bekommen.).
Gruss Rudolf
Müller-Lüdenscheid
29.11.10, 11:40
Moin Rudolf;
wie schon geschrieben: Pat ruft Beihilfe an und wenn grünes Licht von dieser Seite kommt, wirds auf der Karteikarte vermerkt. Das gilt auch für AU-Bescheinigungen - bei ca 80% keine Probleme.
Schöne Adventszeit in die Runde von Hans
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