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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Parkplätze



Kathrin_S
05.10.10, 12:24
Hallo

wie habt ihr das mit der Parkplatzfrage gelöst?

Laut Bauamt muss ich pro 25 - 30 m² Praxisräumen einen Parkplatz zur Verfügung stellen.
Nun bin ich gerade auf Praxissuche und habe ein Angebot, was um die 50 m² wäre. Öffentlicher Parkraum steht direkt zur Verfügung, ist aber nicht zulässig.

Welche Lösungen habt ihr gefunden? Ohne das ich Parkflächen kaufen muss ...

Ich danke euch!
Kathrin

Corinna
05.10.10, 15:39
Ich vermute, dass das nicht bundeseinheitlich geregelt ist, sondern von LRA zu LRA verschieden. Meine Praxis hat 50 qm und ich musste 3 Plätze zur Verfügung stellen.

Butterblume
05.10.10, 15:59
Ich bin gerade dabei, mir auf dem Grundstück des Nachbarn eine Baulast eintragen zu lassen für einen Parkplatz, den theoretisch die Patienten nutzen sollen. Aber für gemietete Räume lohnt sich sowas nicht. Würde dir raten: Weiter suchen :(

Corinna
05.10.10, 17:11
Als ich noch eine gemietete Praxis hatte, gab es gar keine Parkplätze für Patienten, nur öffentliche. Ich hätte dort überhaupt keine Möglichkeit gehabt, einen oder mehrere Praxiseigene Parkplätze zu kaufen oder zu mieten.... Auch von anderen Kollegen, die gemietete Räume in der Stadt haben, weiß ich, dass sie keine Patientenparkplätze hatten.

Butterblume
05.10.10, 18:52
Soweit ich weiß hängt das von der Lage der Räumlichkeiten ab. In Innenstadtlage wird nicht verlangt, dass es zum Raum gehörende Parkplätze gibt, weil es dort ja Parkhäuser etc. gibt. In Wohngebieten sieht es anders aus, da muss (jedenfalls in meiner Stadt) dann ein Parkplatz extra für den Praxisraum vorhanden sein.

Corinna
05.10.10, 19:23
Hallo

wie habt ihr das mit der Parkplatzfrage gelöst?

Laut Bauamt muss ich pro 25 - 30 m² Praxisräumen einen Parkplatz zur Verfügung stellen.
Nun bin ich gerade auf Praxissuche und habe ein Angebot, was um die 50 m² wäre. Öffentlicher Parkraum steht direkt zur Verfügung, ist aber nicht zulässig.

Welche Lösungen habt ihr gefunden? Ohne das ich Parkflächen kaufen muss ...

Ich danke euch!
Kathrin
Kathrin, wieso ist der öffentl. Parkraum nicht zulässig? Womit begründen die das denn?
Das wär ja echt der Hammer, wenn die Praxis an sowas scheitern würde!!:(

marion.m
06.10.10, 00:37
Die Begründung würde mich auch interessieren, wie sieht es denn mit den Geschäften in Fußgängerpassagen aus, die haben doch auch nur die öffentlichen Parkhäuser. Unser Amtsschimmel :confused:

kapinnow
06.10.10, 05:58
Hallo zusammen,

es geht darum, dass die Bauämter offenbar versuchen, die Parkplatzsituation in den Innenstädten zu entspannen. Wieviele Parktplätze benötigt werden, hängt vermutlich nicht nur von der Qudratmeterzahl sondern auch der geplanten Nutzung ab. Es geht darum, ob man mit Laufkundschaft rechnen muss oder "nur" eine Bestellpraxis anbieten möchte, ob man allein arbeitet oder im Team und natürlich zu welchen Zeiten. Außerdem sind die baulichen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Allgemeine Regeln kenne ich zwar nicht, aber man kann nachfragen, ob ev. schon vorher eine entsprechende Nutzung in den Unterlagen eingetragen worden war. Im Zweifel hat sich die Stadt ev. schon früher öffentlichen Parkraum "abkaufen" lassen oder verlangt das in der aktuellen Situation. Das kann allerdings mehrere tausend Euros kosten. In dem Fall wäre also Weitersuchen tatsächlich empfehlenswert.

Liebe Grüße
Kai

Kathrin_S
06.10.10, 08:57
Vielen Dank für Eure Antworten.

Das Bauamt teilte mir mit, dass die öffentlichen Parkplätze dem öffentlichen Verkehr zustehen und nicht für eine Privatpraxis zur Verfügung stehen. Das hat auch nichts damit zu tun, dass ich nur auf Termin arbeite. "Mein" Bauamt sagt bei 50 m² 2 Plätze - auch wenn ich allein arbeite.

So suche ich weiter ...

marion.m
06.10.10, 11:27
Ich kann dazu nur sagen, ich hatte über länger Zeit ein Geschäft dörflich gelegen aber zugehörig zur Stadt, vor meiner Tür gab es einen sehr breiten Fußweg, ich stellte dort nichtsahnend ein kleines Schild auf und bekam vom Ordnungsamt einen Bescheid, dass ich einen Antrag stellen müsste und bekam dann eine Rechnung, ich weiß nicht mehr so genau ich glaube sie wollten jährlich eine Gebühr von ca. 250 € haben für die Nutzung öffentlichen Eigentums.:eek: Ich habe mir dann ein Schild an der Wand befestigt, es stand auch über dem Fußweg aber es hing und ich brauchte nichts zu bezahlen, weil es ja in der Luft hing. Der Luftraum kostet noch nichts :D Es ging denen einfach nur um Kohle.

Butterblume
06.10.10, 16:17
Vielen Dank für Eure Antworten.

Das Bauamt teilte mir mit, dass die öffentlichen Parkplätze dem öffentlichen Verkehr zustehen und nicht für eine Privatpraxis zur Verfügung stehen. Das hat auch nichts damit zu tun, dass ich nur auf Termin arbeite. "Mein" Bauamt sagt bei 50 m² 2 Plätze - auch wenn ich allein arbeite.

So suche ich weiter ...

Da wiehert der Amtsschimmel aber laut... 2 Parkplätze, falls eine Patientin vom Ehemann verfolgt wird, der dann einen zweiten Parkplatz braucht, oder wie? :rolleyes:

Corinna
06.10.10, 16:47
Außerdem kommt der Stadt deine Patienten doch auch zugute, wenn die Gebühren bezahlen!!!! (Oder ist das gebührenlos?:rolleyes:)

Näänää, manchmal kann man echt nu den Kopp schütteln..... :cool:

Kathrin_S
07.10.10, 06:45
Ihr Lieben, ich danke euch - auch fürs schmunzeln zwischendurch ... Ja, Butterblume, von dieser Seite habe ich es noch gar nicht gesehen. Du tun sich ja vollkommen neue Möglichkeiten auf ... :)

Irgendwie ist es dennoch traurig, dass so vieles immer wieder an irgendwelche unverständliche Gebühren etc. geknüpft wird, wie auch Marion schon schrieb ... kopfschüttel*

Einen schönen Tag euch dennoch allen

PS: Nein, Inna, auch da dürfte bezahlt werden ...