Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : In bestehende Praxis einmieten - was melde ich?
Hallo...
demnächst werde ich mich in einer HP-Praxis einmieten, einen Tag die Woche.
Die Praxis ist stadbekannt.
Was melde ich denn da dem GA?
Dass ich einen Tag Praxisräume nutze?
Die Hausbesuchspraxis war ja kein Problem, aber ich soll "jede Änderung anzeigen"....
Susanne
margarethe
13.09.10, 13:55
...ohja, diese Frage würde mich auch sehr interessieren, gilt man bei Anmietung - auch nur für einen Tag - dann noch als Hausbesuchpraxis ?
...habe die Frage - ähnlich formuliert - heut schon anderswo aufgeschrieben, bitte im Vorwege um Entschuldigung...
:o:o
LG M
Wenn ich in einer Praxis tätig werde, in Praxisräumen - dann kann das ja keine Hausbesuchspraxis mehr sein.
Deshalb meine Frage....
margarethe
13.09.10, 14:10
Hallo Susanne,
ja, ich verstehe, was Du meinst.
Vielleicht gibt es ja gewisse zeitl. Richtlinien...die Behörden haben sich bestimmt hier auch etwas ausgedacht :D:mad:
Meine Vorstellung geht dahin, eventuell einen Nachmittag wöchentl. in ein Jugendzentrum zu gehen, in ein Altenheim oder eine Klinik, mal sehen, ob das auch als Haubesuchspraxis gilt...vielleicht haben wir hier einen Spezialisten, der uns helfen kann.
Mein grundsätzl. Ziel ist die Aufgabe meiner jetzigen Praxis bei Gewerbemietvertrgsende oder Verkauf, später möchte ich eine solche Bindung eher nicht mehr....so mein Hoffen für die Zukunft.
Für Dich ist es ja super, wenn Du in einer schon bekannten Praxis unterkommen kannst, das ist wohl eine der besten Arten zu starten ...ich wünsche Dir schon mal gaanz viel Erfolg :)
LG M
Silke Uhlendahl
13.09.10, 15:25
Was melde ich denn da dem GA?
Dass ich einen Tag Praxisräume nutze?
Die Hausbesuchspraxis war ja kein Problem, aber ich soll "jede Änderung anzeigen"....
Susanne
Hallo Susanne,
schön, dass du so eine Lösung gefunden hast!
Du meldest beim Gesundheitsamt nun einen festen Praxissitz mit der neuen Anschrift/Telefonnummer ect. an.
Wie oft du in deiner Praxis Patienten empfängst ist nicht ausschlaggebend, sondern, dass du eigenverantwortlich praktiziert in eigenen oder gemieteten Räumen. Deine Hausbesuche kanst du natürlich machen, der Praxissitz ist dein Standort und Maß für gefahrene Km.Vorher war das ja deine private Anschrift, nehme ich an (Praxisstelle).
Heilpraktiker benötigen für die Berufsausübung unbedingteine feste Praxisstelle / Anschrift bei der sich die Patienten melden können und den HP konsultieren können oder einen Hausbesuch anfordern könnenn. Das kann sowohl die Privatanschrift sein, als auch ein Praxisstandort.
Hausbesuchspraxen im eigentlichem Sinne dulden einige Bundesländer, andere nicht, selbst die Gesundheitsämter innerhalb der Bundesländer haben andere Vorstellungen.
Praxisbegehungen sind ebenfalls sehr unterschiedlich in den Durchführungen.
Wenn du in eine bestehende Praxis ziehst und diese bereits "abgenommen" ist, umso besser.
Quote Margarete: Meine Vorstellung geht dahin, eventuell einen Nachmittag wöchentl. in ein Jugendzentrum zu gehen, in ein Altenheim oder eine Klinik, mal sehen, ob das auch als Haubesuchspraxis gilt...vielleicht haben wir hier einen Spezialisten, der uns helfen kann.
Mein grundsätzl. Ziel ist die Aufgabe meiner jetzigen Praxis bei Gewerbemietvertrgsende oder Verkauf, später möchte ich eine solche Bindung eher nicht mehr....so mein Hoffen für die Zukunft.
Hallo Margarete,
Wenn du deine Praxisräume abgibst, meldest du dann deine neue Praxisstelle /Anschrift dem zuständigen GA. Wenn du dann nur noch Hausbesuche machen möchtest, kanst du das (wenn es bei euch im Bundesland zulässig ist zun)
Hausbesuche sind dem Heilpraktiker wie bereits mehrfach gesagt, gestattet, sofern er diese nach vorangegangener Bestellung durch einen Patienten ausführt. Anläßlich einer derartigen Bestellung ist es dem Heilpraktiker aber nicht gestattet, an anderen Personen, die ihn nicht bestellt haben, eine heilkundliche Tätigkeit auszuüben.
Wenn du in einem Altenheim oder Jugendheim Praxisräume mietest, gelten alle dir sicher von deiner jetzigen Praxis bekannen Auflagen. Wenn mehrere Bewohner eines Heimes dich anfordern, kannst du natürlich auch mehrere Besuche/Mitbesuche abrechnen.
Behandlung im Anschluss an eine Veranstaltung (Vortrag ect. ist nicht erlaubt,
§ 55 Abs. 1 der GewO, Heilkunde im Umherziehen ist dort meines Wissens eingebettet und ein weiterer Verstoß nach § 3 Heilpraktikergesetz.)
Also ist bei dem Vorhaben 1x die Woche in ein Heim zu gehen Vorsicht geboten.
Wenn du bereits eine Praxis hast, warum möchtest du diese denn aufgeben??
Edit: Margarete, ich habe grade gesehen, du bist Gewerbetreibende, da gelten natürlich wieder andere Auflagen und du machst ja keine Heilbehandlungen und hast dann Gewerbe/Geschäftsräume und keine Heilpraxis, wie Susanne jetzt bald...
Anders ist das, wenn du eine Heilerlaubnis besitzt bei den Auflagen für Praxen ist HP und HPP noch mal etwas unterschiedlich.
margarethe
13.09.10, 16:32
Wenn du bereits eine Praxis hast, warum möchtest du diese denn aufgeben??
Hallo Silke,
ganz lieben Dank für Deine hilfreiche Antwort.
Ja, die jetztige Praxis soll aus vielen Gründen weichen:
-Vermieter
-zu teuer
-Gesundheit
-Art der Praxis (kein Interesse mehr an den Wellnessbehandlungen) - 20 Jahre ist genug :-)
-der Wunsch, von zuhause aus zu arbeiten
-keine Volltätigkeit
...eben auch mal was anderes anpacken, eine neue Umgebung usw.
LG M
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