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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hypnosepraxis in Fusspflegepraxis?



Ines Holdri
13.08.10, 21:35
Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,
ich hoffe, Ihr könnt mir ein bisschen helfen.
Ich bin sowohl HP als auch Hypnosetherapeutin. Eine Bekannte hat bereits ein Fusspflegestudio. Sie hat mir angeboten, dort eine Räumlichkeit zu mieten.
Jetzt meine Frage: Ist es denkbar, dass so eine Fusspflegestube in Rheinland Pfalz vom Gesundheitsamt als Praxisraum anerkannt wird? Umbauarbeiten oder eine Nutzungsänderung baulich ist nicht nötig.
Zweite Frage: Wenn ich mich dort nur als Hypnosetherapeutin, ohne eine Heilpraxis zu eröffnen, niederlasse, reicht dann die Anmeldung beim Gewerbeamt? Hat da jemand Erfahrung?
Drittens: Nebenberuflich als Hypnosetherapeutin zu arbeiten scheint unproblematisch zu sein. Aber darf man nebenberuflich HP sein? Ist das Gesetzeswidrig?
Kann mir jemand einen Buchtipp geben, bezüglich der Vorschriften zur Praxisgründung?
Ich bin wirklich für jeden guten Rat dankbar!!!

Silke Uhlendahl
21.08.10, 07:28
Hallo Ines,

warum möchtest du denn Hypnose als Gewerbetreibende und nicht als freiberufliche HP anbieten? Zu welchem Zweck möchtest du Hypnose denn anbieten, wenn nicht therapeutisch?

Natürlich kannst du auch nebenberuflich als HP arbeiten (das handhaben wohl sehr viele Kollegen und Kolleginnen so, besonders am Anfang).

Und einen Praxisraum anmieten kannst du auch in einer Gewerbeeinheit (wie Fußpflege), wenn es den der Hygieneverordnung des jeweiligen Bundeslandes /Gesundheitsamtes genügt. Solltest du keine invasiven Verfahren anwenden, sind in der Regel auch keine Begehungen des Gesundheitsamtes nötig.

Schau doch mal in deiner Region nach einem guten Seminar zum Thema Praxismanagement.

RWH
23.08.10, 07:54
Wenn ich mich dort nur als Hypnosetherapeutin, ohne eine Heilpraxis zu eröffnen, niederlasse, reicht dann die Anmeldung beim Gewerbeamt? Hat da jemand Erfahrung?


Du dürftest dann keine Krankheiten behandeln, allenfalls "Rauchertherapie" oder evtl. in Sachen Gewichtsabnahme. JEDE Art der Therapie, sofern sie der Behandlung von Krankheiten dient ist Ausüben der Heilkunde und damit auf HPs und Ärzte beschränkt.

Gruss Rudolf

Ines Holdri
25.08.10, 19:37
Liebe Kollegen,
vielen Dank für diese netten und guten Antworten. Ich habe mich jetzt zu einem Praxisgründungsseminar angemeldet und habe in Kürze einen Termin beim zuständigen Gesundheitsamt.
Liebe Grüße
Ines

Silke Uhlendahl
25.08.10, 21:08
Dann ganz viel Erfolg :)