Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
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rabenstein
13.11.06, 19:46
Hab gerade meine erste Rechnung nach GeBüH geschrieben (hochaktuell, von 1985!) und festegestellt, das reicht ja nirgends hin :( Da ist ja der Strom und die Heizing für die Praxis schon teurer:eek:
Gibts da nicht mal eine Anpassung?
Hab gerade meine erste Rechnung nach GeBüH geschrieben (hochaktuell, von 1985!) und festegestellt, das reicht ja nirgends hin :( Da ist ja der Strom und die Heizing für die Praxis schon teurer:eek:
Gibts da nicht mal eine Anpassung?
Die haben doch schon angepasst. Es gibt die Umrechnung von DM auf Euro. ;)
Wer nach der GeBüH abrechnet kann in der heutigen Zeit als HP gleich dicht machen, wenn er noch seine Praxismiete zahlen soll usw.
..eine ganz kleine bescheidene Anmerkung von mir...Solltet Ihr Patienten haben, welche Pensionierte Beamte sind, dann wird von der Beihilfestelle die GebüH nur insoweit übernommen, was die Leistung in der GOÄ kosten würde.....
Silke Uhlendahl
07.01.08, 22:37
Hier sind nicht nur die Ziffern sondern auch die Euro-Beträge dabei:
http://www.heilpraktikerverband.de/recht/geb_bhvo.pdf
Welche Ziffern rechnet ihr denn eigentlich für gewöhnlich ab?
Also welche kommen besonders häufig bei euch vor und welche verwendet ihr analog ggf auch für ähnliche Verfahren ( zB Dorn mit Osteopathie Ziffern etc)
LG Silke
Hola.
Eine Anpassung ist schon lange geplant, wird aber von der Ärztekammer geblockt. Die Kammer sagt, wenn wir eine neue Gebührenordnung aufsetzen wäre das Kartellbildung und würde damit zur Anzeigt gebracht.
Gruessle
Oliver
Sarah Renner
08.01.08, 17:32
"Die Kammer sagt, wenn wir eine neue Gebührenordnung aufsetzen wäre das Kartellbildung und würde damit zur Anzeigt gebracht."
Dazu kann man ja nur sagen: Die spinnen!!!!!!!!!!!!!!!!!!:022:
Ich möchte eine Praxis eröffnen und erst mal mit Fußreflexzonentherapie anfangen. Jetzt habe ich gesehen, dass es dafür leider keine Ziffer gibt :(
Hat jemand damit Erfahrung? Gibt es eine Ziffer, die man analog benutzen kann?
Wird die Fußreflexzonentherapie überhaupt von einer Krankenkasse erstattet?
Liebe Grüße,
Sandra
@Sansara...kannste das nicht unter Massage abrechnen?
Zarathustra
09.01.08, 19:34
Hola.
Eine Anpassung ist schon lange geplant, wird aber von der Ärztekammer geblockt. Die Kammer sagt, wenn wir eine neue Gebührenordnung aufsetzen wäre das Kartellbildung und würde damit zur Anzeigt gebracht.
Nee, nee, die Ärztekammer hat damit nix zu tun.
Das Kartellamt verhindert ein neues GebüH. Unser Gebührenverzeichnis ist eigentlich eine Art "illegaler Preisabsprache", die nur deshalb toleriert wird, weil es eben diese niedrigen Sätze enthält.
Aber...wir können mit unseren Patienten vereinbaren, was wir für richtig halten, nur...mit der Erstattung sieht's dann düster aus...:(
Hi Sandra,
also mein Lehrer hat mir zur Abrechnung Fußreflex empfohlen, 20.2.
Er macht auch zur Abrechnung manchmal Seminare.
Gruß Jürgen
Hi Jürgen,
danke für die Antwort.
Habe in der DHZ (Deutsche Heilpraktiker Zeitschrift) einen guten Artikel über die Abrechnung gelesen.
Ich rechne jetzt 20.2, 20.4 und evtl. analog 20.6 für Lymphdrainage der Zehenzwischenräume ab.
Gruß Sandra
Hallo Sandra,
auch nicht schlecht, welche Nr. der Zeitschrift war das? Oder kannst du mir das vielleicht auch scannen u. per Mail schicken?:)
LG Jürgen
Hallo Jürgen,
Ausgabe 2 von 2007.
Teil 7 der Serie "Abrechnung und Gebührenverzeichnis - Kompliziertes leicht gemacht"
Hier gibt es alle Artikel: www.thieme-connect.de/ejournals
Ich möchte eine Praxis eröffnen und erst mal mit Fußreflexzonentherapie anfangen. Jetzt habe ich gesehen, dass es dafür leider keine Ziffer gibt :(
Hat jemand damit Erfahrung? Gibt es eine Ziffer, die man analog benutzen kann?
Wird die Fußreflexzonentherapie überhaupt von einer Krankenkasse erstattet?
Liebe Grüße,
Sandra
hallo
du kannst bindegewebsmassage 20.3 abrechnen
und wenn dir der betrag nicht reicht, dann noch unteruchung, bzw. beratung dazu.
lg
ceri
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