Silke Uhlendahl
17.02.10, 09:01
Blutegel - Import
Wildegel sind keine Arzneimittel
Seit Jahren importiert und vertreibt ein Allgemeinarzt aus dem Oberfränkischen Wildblutegel für therapeutische Zwecke bzw. als Anglerbedarf u.a. aus der Türkei.
Die oberbayerische Regierung sah dies als Arzneimitteleinfuhr an und forderte eine spezielle Einfuhrerlaubnis und Einfuhrzertifikate.
Diese finanzielle Mehrbelastung hätte den Importeur zur Geschäfts- aufgabe gezwungen und so zog er vor Gericht, denn in anderen Bundesländern gibt es solche Auflagen nicht.
Die Gefahr durch Blutegel mit Krankheiten infiziert zu werden seien ihm nicht bekannt und außerdem würden die importierten Tiere nach Qualitätsmerkmalen sortiert, gewässert sowie auf Bakterien und Parasiten untersucht. Die medizinisch geeignete Tiere hungerten ein halbes Jahr vor ihrem Einsatz, damit sie frei von Darmbakterien- resten seien.
Das Gericht gab ihm Recht.
Blutegel werden erst durch den Einsatz in der Behandlung zum Arzneimittel, beim Import seien sie es noch nicht. Aus diesem Grunde gelten für sie auch nicht die Auflagen wie für andere medizinische Importprodukte aus Nicht-EU-Ländern.
Quelle: Urteil vom 27.10.2009, Az.: B 1 K 08.972
Mit freundlicher Genehmigung aus dem BDH Newsletter entnommen
Wildegel sind keine Arzneimittel
Seit Jahren importiert und vertreibt ein Allgemeinarzt aus dem Oberfränkischen Wildblutegel für therapeutische Zwecke bzw. als Anglerbedarf u.a. aus der Türkei.
Die oberbayerische Regierung sah dies als Arzneimitteleinfuhr an und forderte eine spezielle Einfuhrerlaubnis und Einfuhrzertifikate.
Diese finanzielle Mehrbelastung hätte den Importeur zur Geschäfts- aufgabe gezwungen und so zog er vor Gericht, denn in anderen Bundesländern gibt es solche Auflagen nicht.
Die Gefahr durch Blutegel mit Krankheiten infiziert zu werden seien ihm nicht bekannt und außerdem würden die importierten Tiere nach Qualitätsmerkmalen sortiert, gewässert sowie auf Bakterien und Parasiten untersucht. Die medizinisch geeignete Tiere hungerten ein halbes Jahr vor ihrem Einsatz, damit sie frei von Darmbakterien- resten seien.
Das Gericht gab ihm Recht.
Blutegel werden erst durch den Einsatz in der Behandlung zum Arzneimittel, beim Import seien sie es noch nicht. Aus diesem Grunde gelten für sie auch nicht die Auflagen wie für andere medizinische Importprodukte aus Nicht-EU-Ländern.
Quelle: Urteil vom 27.10.2009, Az.: B 1 K 08.972
Mit freundlicher Genehmigung aus dem BDH Newsletter entnommen