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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Phytotherapie durch HP möglich?



Laetitia2279
16.12.09, 16:28
Hallo zusammen,

es gab im Forum schon einmal die Frage, welche Medikamente ein HP verordnen
darf. Ich bin jetzt aber nicht ganz schlau daraus geworden, ob er auch von Gesetzes wegen Phytomedizin/ -therapie verschreiben kann.
Über eine Antwort würde ich mich freuen, danke schon mal!!

:)

Viele Grüße

Laetitia

RWH
16.12.09, 18:31
Ganz einfach: Ein HP darf alles das "verordnen", was nicht verschreibungspflichtig ist.

Laetitia2279
17.12.09, 15:31
Hallo Rudolf,

danke für Deine Antwort, mich hatte jetzt interessiert, ob eben die Phytos verschreibungspflichtig sind. ;-)
Laut Apothekerin, sind es nur wenige, sie nannte mir Johanniskraut ab einer
bestimmten Dosierung als Beispiel.

VG

Laetitia

RWH
17.12.09, 16:52
Das hängt von den jeweiligen Phytotherapeutikas ab (es gibt sowohl verschreibungspflichtige Johanniskrautprärate als auch rezeptfreie - mit gleicher Dosierung, aber anderer Indikation). Auch Digitalis ist - streng genommen - ein Phytotherapeutika....

Grundsätzlich ist es einfach so: Was jeder Mensch in der Apotheke kaufen kann, kann auch der HP "verschreiben". Rein juristisch ist das, was wir machen keine Verschreibung, sondern eine Empfehlung...

Gruss Rudolf

Laetitia2279
17.12.09, 19:03
Danke, jetzt sind alle Fragen geklärt!

VG

Laetitia

with_joerg
17.12.09, 22:25
Ja, Rudolf hat recht :D man kann den Rollo ziemlich weit nach unten ziehen: Digitalis, Morphium, alle Ergotamine, LSD, Aspirin, Atropin, -alles Phytopharmaka ... sicher fallen mir jetzt nicht alle ein.

Witzig wird es dann wenn man es auf "Naturheilmittel" (also alles, dass natuerlich vorkommt) ausdehnt: Heparin, Cortison, Antibiotika ... .

RWH
17.12.09, 22:52
Stimmt. Viele verbreitete Substanzen sind natürlichen Ursprungs, aber ganz so einfach ist nun auch wieder nicht: Acetylsalicylsäure z.B. ist eine Verbindung. Salicylsäure ist kommt z.B. in Weiden vor. Aber sie hatte einige UAWs. Durch die Verbindung mit der Essigsäure stieg die Wirkung und die Verträglichkeit. (Trotzdem sterben pro Jahr einige Tausend Menschen an Magen- und Darmblutungen, die von ASS ausgelöst werden.) Eine natürlich vorkommenden Wirkstoff zu "potenzieren" bleibt halt nicht immer ohne Folgen.

Sieht man gut an hochdosierten Vitaminen: Da wird aus einem "harmlosen" natürlichen Bestandteil von Nahrungsmitteln durch entsprechende Dosierung schnell ein Arzneimittel - mit all den damit verbundenen Vor- und Nachteilen.

with_joerg
17.12.09, 23:10
Wobei die "Nachteile" von Vitaminen scheinbar national schwanken. Beispiel: in D gibt man bei B5 eine Dosis oberhalb 100mg/Tag als bedenklich fuer den Magen an. -Soll Kraempfe ausloesen. In NL nehmen viele schon mal 500 - 1000mg/Tag ohne diese Nachteile. Gerade bei orthomolekularer medizin habe ich manchmal das Gefuehl, dass da Aengste gezielt geschuert werden.

RWH
18.12.09, 11:00
Ich vermute mal, niemand weiß wirklich genau, welche Vitamine in welcher Dosierung über welche Zeit bei welchen Menschen welche Effekte auslösen.

Immerhin sind unsere Versuche, mit Chemie (dazu zähle ich auch isolierte Vitamine) den Menschen und sein Leben zu optimieren ja nicht gerade seit Generatonen erprobt. Schaut man sich die Hintergründe mancher Empfehlungen an, dann findet man in der Regel Ernährungsformen, die in bestimmten Gruppen seit langer Zeit normal sind. Beispiel: Eskimos und ihre Eiweiss-Fett-Ernährung. Ableitung für den Industriemenschen: Omega3-Fettsäuren. Eskimos essen aber keine Omega3-Fettsäuren, sondern Fisch, Seehund usw.

Insofern weiß noch niemand sicher, wie sich bestimmte Stoffe als Konzentrate wirklich auf Gesundheit und Lebensdauer auswirken...

Gruss Rudolf

Jochen Thomas Brandt
13.01.10, 19:44
Ein HP darf alles das "verordnen", was nicht verschreibungspflichtig ist.???

Der Heilpraktiker ist von Berufswegen mit der Feststellung, Heilung bzw. Linderung von Krankheiten eigenverantwortlich betraut. Eine durch den Heilpraktiker im Rahmen seiner Tätigkeit getroffene Arzneimittelverordnung ist durch Ihn alleine zu verantworten. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob die vom Heilpraktiker verordneten Arzneimittel ansonsten nur Apothekenpflichtig sind und nicht der Verschreibungspflicht unterliegen. Eine der Krankheit nicht angemessene Verordnung kann daher zu Schadensersatzforderung führen.
Die Verordnung von Nahrungsergänzungsmittel zur Behandlung bestimmter Krankheitsbilder ist immer mit folgendem Hinweis zu versehen – zusätzlich zu meiner Verordnung empfehle ich Ihnen folgendes Nahrungsergänzungsmittel: xyz
Könnt Ihr Euch denken warum das so ist? Über viele Antworten würde ich mich freuen!

RWH
13.01.10, 20:14
Die Verordnung von Nahrungsergänzungsmittel zur Behandlung bestimmter Krankheitsbilder ist immer mit folgendem Hinweis zu versehen – zusätzlich zu meiner Verordnung empfehle ich Ihnen folgendes Nahrungsergänzungsmittel:

Woher stammt der Text? Ein Nahrungsergänzungsmittel ist PER DEFINITION nicht zur Behandlung von Krankheiten geeignet - sonst wäre es ein Arzneimittel.

with_joerg
14.01.10, 00:27
Rudolf,

Du hast ja in einem anderem Fred schon mal angesprochen, dass hochdosierte "Nahrungsergaenzungsmittel" sich in Medikamente verwandeln. Vitamin B3 senkt z.B. recht gut Cholesterin in Dosen ab 100mg/Tag (oder etwas mehr). Ist das nun ein Nahrungsergaenzungsmittel?

Witzigerweise verstehe ich das posting so, dass der HP bei Cholesterin schreibt:

1x Placebo Globuli
Und zusaetzlich empfehle ich Ihnen noch folgende Nahrungserg.mittel :D :
Vitamin B3 2x 100mg/Tag.

--Joerg

RWH
14.01.10, 08:28
Hallo Jörg,

Du hast recht. Aber lt. deutschem Gesetz dürfen Nahrungsergänzungsmittel keine medizinische Wirkung haben (die einem Arzneimittel vergleichbar wäre...), sonst sind es keine NEM mehr, sondern müssten als Arzneimittel zugelassen werden.

So ist die Gesetzeslage. D.h., in dem Moment, wo Du z.B. nachweist, dass Vitamin B3 eine definierte Wirkung hat, müsste es als Arzneimittel zugelassen werden und benötigt damit alle Prüfungen und Studien, die für diese Zulassung nötig sind.

Gruss Rudolf

with_joerg
14.01.10, 21:55
Hallo Rudolf,

aber negative Konsequenzen hat das doch eigentlich keine? Sind nicht (fast) alle Phytopharmaka eh durch diese Muehle gelaufen?

Wie ist das bei Globuli? Soweit ich weiss sind die (auch die Hochpotenzen?) Apothekenpflichtig. Wie wird das begruendet? Warum finde ich Globuli nicht in der roten Liste?

--Joerg

RWH
15.01.10, 08:31
Hallo Jörg,

das ist ein komplexes Thema: Grundsätzlich ist alles, was "wirkt" apothekenpflichtig. Die Homöopathika hat man da mit reingenommen, weil sie schon vorher als Arzneimittel galten und immer nur über die Apotheke verkauft wurden.

Es ist alles ziemlich schwammig. Aber die NEM-Hersteller zittern alle, dass ihre Mittel vielleicht mal Arzneimittel würden, denn dann müßten sie den ganzen Zulassungsaufwand nachholen - und das würden die meisten nicht überleben (finanziell).

Gruss Rudolf