PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Suizidgefahr



Patricia
02.11.09, 11:27
Hallo Ihr Lieben,

mir geht schon den ganzen morgen eine Frage nicht aus dem Kopf und deshalb stelle ich sie jetzt hier mal ein:

Stellen wir uns vor, wir arbeiten mit einem Menschen der z.B. depressiv ist - wir haben einen Nicht-Suizid-Vertrag vor einiger Zeit mit ihm geschlossen.
Heute kommt er zum vereinbarten Termin, und erzählt, es sei der letzte Termin, er wolle sich verabschieden usw. (also alles, was unsere Alarmglocken angehen lässt). Wie verhalten wir uns? Wir müssen herausfinden, ob er akut suizidgefährdet ist und wenn wir das so einschätzen holen wir den Notarzt? Was, wenn er sagt "Nöööö... alles ist bestens - ich räume nur auf - aber wir können gerne unseren Nicht-Suizid-Vertrag erneuern" bei uns aber das Gefühl bleibt es stimme etwas nicht?

Versteht ihr worauf ich hinaus will?

Heute mal irritierte Grüße

Patricia

Maerchenhexe
02.11.09, 11:56
Bei meiner Prüfung war das das erste Fallbeispiel. Suizidvertrag, so sagte die HP, könne ich in der Praxis komplett vergessen, funktioniert nicht. NAch AD-Behandlung hatte ich gefragt, also blieb nur noch eins: Einweisung. In diesem Fall: Ordnungsamt.

beegirl
04.11.09, 21:23
Tolles Fallbeispiel, danke Patricia!
hmm .. also "dürfen" oder "müssen" wir den Klienten als akut suizidgefährdet einstufen, auch wenn er dies wie oben beschrieben verneint?
Natürlich leuten alle Alarmglocken, und unser inneres Gefühl sagt "er ist suizidgefährdet". Rechtfertigt dieses "Bauchgefühl" jedoch eine Einweisung gegen den Willen?

Carola Seeler
04.11.09, 22:03
Hi,

also, wenn es so wäre, denke ich mir, dass wir unser Bauchgefühl nehmen, um jemanden einweisen zu lassen...........wären wir negativ schon sehr weit in unserem Land gekommen.

Wenn also jemand in unserer Praxis sitzt, der eindeutig depressiv ist, bereits von Suizid gesprochen hat, mit dem wir einen Non-Suizid-Pakt geschlossen haben, der nun seine weiteren Termine absagt und bekundet, dass er sich nur verabschieden will, dann dürfen die Alarmglocken laut klingeln. DANN aber müssen wir m.E. nachhaken und offen mit dem Patienten über einen möglichen Suizid sprechen und auch all die gängigen Fragen dazu fragen, und die Antworten genau dokumentieren.

Da ich davon ausgehe, dass im o.a. Fall der Patient nicht zumm ersten Mal in der Praxis war, ich den Patienten also kenne, und wenn diese Antworten in Form (eher ausweichend) und Art dann eindeutige Hinweise auf einen akut drohenden Suizid geben, dann liegt ein psychiatrischer Notfall vor.

Sollte dieser nicht vorliegen, das Bauchgefühl dennoch grummeln, einen eindeutigen neuen "Vertrag" schließen, dichte Betreuung (24-h-Rhythmus) besprechen, zum Arzt überweisen...........

Das ist aber nur meine in der Sache letztlich unerfahrene Meinung.

Liebe Grüße

Assita
04.11.09, 23:28
Das Thema Suizid ist sehr heikel - sehr viele Patienten haben Suizidphantasien und es ist gut, wenn sie diese ausdrücken. Die Idee von der Selbsttötung als Ausweg, wenn man es gar nicht mehr aushält, kann enorm
entlastend sein - durch das Gefühl der Kontrolle, das der
Patient dabei hat. Er ist dem Schicksal nicht hilflos ausgeliefert, sondern kann den "Alptraum" jederzeit beenden.

Oft eine tröstliche Vorstellung, die als Phantasie hilfreich sein kann. Das Thema darf einen Therapeuten also nicht allzu sehr erschrecken, ganz im Gegenteil ist es m.E. sehr wichtig, genau dafür Raum zu geben. Wer, wenn nicht der Therapeut, soll solche finsteren Abgründe mit dem Patienten aushalten?

Die Schwierigkeit liegt wohl im Abschätzen des "Umsetzungspotentials". Wird er es tun, oder reicht ihm der Gedanke daran? Wichtig ist es auf jeden Fall, das Thema detailliert (!) zu besprechen. Wann will er sich töten? Wie? z.B. Brückensprung: Wie will er springen? Füße voraus? Kopf voraus? Ist die Brücke hoch genug, oder ist er nachher vll. "nur" behindert? Wer wird ihn finden? In welchem Zustand? Wie werden die Angehörigen reagieren? usw. usw. Bei Schienensuizid mal in die Rolle des Zugführers schlüpfen. Alles mit viel Fingerspitzengefühl, es darf nicht nach "Vorwurf" klingen, Schuldgefühle gibt's ja eh schon genug. Aber es soll aus der idealisierten Fluchtphantasie eine realitätsbezogene Überlegung werden.
Auch die Idee "wenn ich tot bin, geht's mir besser" kann hinterfragt werden. Eigentlich geht's einem dann ja gar nicht mehr. Und das Schlimmste:man kriegt die vermeintliche Erleichterung nicht mehr mit......

Aus meinen Kontakten mit Suizidalen habe ich gelernt: wenn jemand mit diesem Thema zu einem "Helfer" kommt, gibt es allermeist noch einen oder mehrere Anteile, die leben wollen, die in Kontakt gehen können, die noch Kraft haben - die gilt es gemeinsam zu
entdecken und zu stärken.

Ein Nichtsuizidvertrag an sich wird, wenn's drauf ankommt, niemanden im Leben halten. Wenn, dann ist es die Beziehung zum Therapeuten, die damit verknüpft ist.
Beziehungen sind als "Netz" in einer suizidalen Krise
das A und O ... deshalb auch schauen, ob es Verwandte,
Freunde gibt, die man kontaktieren kann und die sich vorübergehend rund um die Uhr zuwenden können?
Gibt es einen Psychiater, den man anrufen kann?
Ist der Patient mit Notfalladressen / -rufnummern für Tag und Nacht versorgt (Seelsorge, AKL, psychiatr. Notdienst).

Eine Zwangseinweisung sollte man nur im alleräussersten Notfall in die Wege leiten - sowas ist für den Betroffenen traumatisch ("das hat man davon, wenn man sich jemandem anvertraut") und für die Patient-Therapeut-Beziehung tödlich (wir oft als Verrat gedeutet). Für die Prüfung würde ich allerdings den "Notfall"
früher eintreten lassen, als ich das für mich persönlich einschätzen würde.

Letztendlich ist so ein Fall wie oben konstruiert in der Praxis zum Glück SELTENST und wenn, dann geht es vordergründig zwar um Gesetze und wenn man die befolgt, ist man rechtlich "aus dem Schneider" - aber in der tiefsten Schicht geht es um eine persönliche Einschätzung und eine ganz persönliche Verantwortung, die einem niemand abnehmen kann.

Liebe Grüße von Pia

eraco
19.11.09, 08:57
Hallo Assita,

danke für deine ausführliche Beschreibung, dass kann ich vielleicht für meine Prüfung morgen gebrauchen! ;)
Werd eh gleich nochmal mit dem Amtsarzt telefonieren, wie das spezielle bei Kindern und Jugendlichen (meiner Klientel) ist. Da muss ich ja evtl. über die Erziehungsberechtigten (Eltern) gehen. Da bin ich noch etwas ratlos... :eek:

Liebe Grüße,

Conny