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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Poststreptokokkeninfektionen



Lisa
10.02.07, 16:19
Dürfen HP Poststreptokokkeninfektionen wie Rheumatisches Fieber oder Glomerulonephritis behandeln oder gilt da auch das Behandlungsverbot :confused:

Urs
10.02.07, 18:18
Meines Erachtens solltest du aufgrund der gefährlichen Komplikationen hier wegen der Sorgfaltspflicht abgeben, ausserdem wird die glaube ich auch mit AB behandelt, selbst post strepptokokken...

Lg, Urs

Lisa
10.02.07, 18:35
Meines Erachtens solltest du aufgrund der gefährlichen Komplikationen hier wegen der Sorgfaltspflicht abgeben, ausserdem wird die glaube ich auch mit AB behandelt, selbst post strepptokokken...

Lg, Urs

Mir ging es eigentlich mehr um die Frage, ob HP von Gesetzes wegen her dürfen oder nicht. Eine AB-Therapie würde ja nicht automatisch eine Behandlung durch HP ausschließen. Meine Frage zielt darauf: es sind ja keine Streptokokken mehr da (dann dürften wir natürlich nicht), sondern "nur" Antikörper. Verstehst du, wie ich meine? :D

Urs
10.02.07, 18:53
Ja, ich verstehe das wie du das meinst... Hmm grübel, also ich bleib dabei, dass aufgrund der Sorgfaltspflicht ich das abgeben sollte. Und die Sorgfaltspflicht ist doch im HP Gesetz geregelt???

Urs

sasou
10.02.07, 19:06
Also ich würde sagen, dürfen schon aber aufgrund der Sorgfaltpflicht würde ich auch sagen: besser in die Hand des Arztes. Aber so 100 pro sicher bin ich auch nicht

Lisa
10.02.07, 19:15
Also könnten wir, falls in der Prüfung danach gefragt wird, sagen "Wir dürften, würden es aus Sorgfaltsgründen aber nicht tun"?

Das ist ja immer so eine Gratwanderung. Auf der einen Seite erwartet man, dass man sagt "Ich schicke ihn zum Arzt", auf der anderen Seite kann man auch durchaus gefragt werden "Und wozu wollen Sie HP werden, wenn sie die Patienten eh zum Arzt schicken)" :rolleyes:

Sue Riahi
10.02.07, 19:58
Hallo :-)

da das Rheumatische Fieber wie auch die Glomerulonephritis zu den allergischen Reaktionen des Typs III gehören, dürfte ich hier theoretisch behandeln.

Aus Gründen der im HP-Gesetz verankerten Sorgfaltspflicht und aus dem Wissen heraus, daß es sich um einen Poststreptokokkeninfekt handelt, überweise ich den Patienten zum Arzt.

So würde ich das auch in der Prüfung erzählen :)

Liebe Grüße,
Coco

Urs
10.02.07, 20:01
Gut erläutert, Danke.

Lisa
10.02.07, 22:04
So hört sich das gut an. Danke Coco. :)

Arpana-Tjard
10.02.07, 22:54
Hallo :-)

da das Rheumatische Fieber wie auch die Glomerulonephritis zu den allergischen Reaktionen des Typs III gehören, dürfte ich hier theoretisch behandeln.

Aus Gründen der im HP-Gesetz verankerten Sorgfaltspflicht und aus dem Wissen heraus, daß es sich um einen Poststreptokokkeninfekt handelt, überweise ich den Patienten zum Arzt.

So würde ich das auch in der Prüfung erzählen :)

Liebe Grüße,
Coco

Rheumatisches Fieber und GN unterliegen keinem Behandlungsverbot. Wenn der Patient zum HP kommt und sagt, er möcht vom HP behandelt werden, dann darf er.
Liebe Grüße
Arpana

Sue Riahi
11.02.07, 09:25
Rheumatisches Fieber und GN unterliegen keinem Behandlungsverbot. Wenn der Patient zum HP kommt und sagt, er möcht vom HP behandelt werden, dann darf er.
Liebe Grüße
Arpana

Hallo Arpana,

aus der Sicht eines fertigen HP's ist das ohne Zweifel richtig.

Als HPA denke ich hier "prüfungsökonomisch". Es gibt eine Menge Fragen in der Richtung, mit deren Antworten ich keinen Prüfer gegen mich aufbringen will, um die Prüfungsatmosphäre nicht zu subjektiv zu verschlechtern.

Vielleicht denke ich da zu "angepaßt" - aber ich glaube, ich habe nicht die Nerven, mich in der Prüfung einer Diskussion darüber zu unterziehen.

Liebe Grüße,
Coco :)

Arpana-Tjard
11.02.07, 09:40
Hallo Arpana,

aus der Sicht eines fertigen HP's ist das ohne Zweifel richtig.

Als HPA denke ich hier "prüfungsökonomisch". Es gibt eine Menge Fragen in der Richtung, mit deren Antworten ich keinen Prüfer gegen mich aufbringen will, um die Prüfungsatmosphäre nicht zu subjektiv zu verschlechtern.

Vielleicht denke ich da zu "angepaßt" - aber ich glaube, ich habe nicht die Nerven, mich in der Prüfung einer Diskussion darüber zu unterziehen.

Liebe Grüße,
Coco :)


Das ist schon richtig Coco. Das sollte in der Prüfung auch kein Thema sein, da die HP-Behandlung nicht Gegenstand des Prüfungskataloges ist. Was gefragt werden kann bzw. darf, sind die Gesetzte, welche unsere Tätigkeit einschränken. Dir ist wahrscheinlich nicht bewußt, dass der Amtsarzt eine schriftliche Begründung abgeben muss, in der deutlich kund getan wird, warum du die Überprüfung nicht bestanden hast bzw. warum du eine Gefahr für die Allgemeinbevölerung bist. Wenn als der Prüfer in der mündlichen dich fragt:"dürfen Sie das rheumatische Fieber behandeln?", dann antwortest du: "gesetzlich ja, aber ich würde den Patienten darauf hinweisen, dass nach der Schulmedizin eine Antibiotikatherapie als Prophylaxe notwendig ist". Und schon hast du deiner Sorgfaltspflicht genüge getan.
Liebe Grüße
Arpana

Sue Riahi
11.02.07, 09:46
Das ist schon richtig Coco. Das sollte in der Prüfung auch kein Thema sein, da die HP-Behandlung nicht Gegenstand des Prüfungskataloges ist. Was gefragt werden kann bzw. darf, sind die Gesetzte, welche unsere Tätigkeit einschränken. Dir ist wahrscheinlich nicht bewußt, dass der Amtsarzt eine schriftliche Begründung abgeben muss, in der deutlich kund getan wird, warum du die Überprüfung nicht bestanden hast bzw. warum du eine Gefahr für die Allgemeinbevölerung bist. Wenn als der Prüfer in der mündlichen dich fragt:"dürfen Sie das rheumatische Fieber behandeln?", dann antwortest du: "gesetzlich ja, aber ich würde ich darauf hinweisen, dass nach der Schulmedizin eine Antibiotikatherapie als Prophylaxe notwendig ist". Und schon hast du deiner Sorgfaltspflicht genüge getan.
Liebe Grüße
Arpana

Mir ist so einiges nicht bewußt in meiner Prüfungshysterie....ich geh halt nach Krefeld in die Prüfung, und dort gibt es ja ein paar berühmt-berüchtigte Prüfer, Amtsärzte wie HP.

Daß die Prüfer schriftlich begründen müssen, warum ich durchgefallen bin, wußte ich allerdings nicht :)

Liebe Grüße,
Coco