Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechne ich mit der PKV ab oder der Patient??
ayurvedafee
18.10.09, 11:16
Kann mir bitte jemand beim Thema Abrechnung helfen? Hab mich gerade erst Selbstständig gemacht und hatte in der kurzen Zeit erst mal nur Selbstzahler.
Meine Frage: Wie funktioniert das mit der Abrechnung über PKV? Schreib ich dem Patienten eine Rechnung mit GebüH-Satz,er bezahlt und reicht diese Rechnung dann bei seiner Versicherung ein,die ihm das dann erstattet, oder muß ich das direkt mit der Versicherung machen? Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.:confused:
Hallo Ayurvedafee,
ich habe im Moment das gleiche "Problem". Kann dir da im Moment auch eher wenig helfen, hoffe aber, dass die Profis unter unseren Kollegen uns ein paar Tipps geben können.
Normalerweise ist es so, dass du dem Patienten eine Rechnung nach GebüH schreibst und er diese dann bezahlen muss (Vereinabrung mit ihm machen), unabhängig davon, ob es Erstattungen von der PKV gibt oder nicht.
Mein Problem ist jetzt nur, dass ich mir ja für eine Behandlung einen bestimmten Preis vorstelle, dem die Angaben im GebüH aber nicht im geringsten entsprechen. Beispielsweise biete ich eine Behandlung an, bei der ich, sollte der Höchstsatz von der PKV erstattet werden, gerade mal die Selbstkosten für Material wieder drin hätte (wenn nur der Mindestsatz erstattet weden sollte, sieht es ganz übel aus, dann brauche ich gar nicht erst anzufangen). Das kann es doch nicht sein. Ich hatte mir mehr als das doppelte vorgestellt, denn ich will ja auch noch etwas verdienen und habe andere Kosten zu decken.
Dem Patienten Zusatzkosten aufbürden möchte ich eigentlich auch nicht, aber offensichtlich geht es nicht anders.
Und noch etwas: Wenn ich die Rechnung schreibe und einfach meine eigentlichen Preise eintrage statt die aus dem GebüH, zahlt die Kasse dann GAR nichts oder kann es trotzdem sein, dass sie den einfachen oder höchsten Satz übernimmt?
Viele Grüße. Anja
Ich antworte jetzt mal aus der Sicht der Zahnärztin, die ich im anderen Leben ja bin.
Die GOZ und GOÄ sind Bundesgesetze, die Ärzte und ZÄ sind verpflichtet, nach diesen Gebührenordnungen abzurechnen.
Die GeBüH ist eine Empfehlung, kein Gesetz. Keiner kann Dich zwingen, danach abzurechnen.
Den Patienten keine Zustzkosten aufbürden zu wollen ist nobel, aber nicht machbar, Du möchtest doch von Deiner Arbeit leben können. Die Patienten akzeptieren - wenn sie uim HP gehen - eine Rechnung, die sie begleichen müssen. Beim Arzt ist das anders ("Zahlt das die Kasse auch, was sie da machen?")
Ich rate dazu, bei der Anmeldung mit dem Patienten eine Honorarvereinbarung zu schließen, das Honorar bestimmst Du, nicht der Patient, er unterschreibt auch, dass er zur Begleichung verpflichtet ist, unabhängig davon, ob er von einer Versicherung eine Erstattung bekommt und in welcher Höhe. Ich kenne einige HPs, die das Honorar vor der Stunde einfordern (gegen Quittung) und am Ende der Behandlung eine Rechnung schreiben.
Es ist höchst gefährlich, mit irgendwelchen Versicherungen abrechnen zu wollen, die haben Dich sofort in der Hand und diktieren dann das Procedere.
Der Patient rechnet mit der PKV ab !! Nicht der Heilpraktiker !!
Die Rechnung wird dann nach GebüH-Ordnung geschrieben. Dort setzt man den 1,5 fachen oder 2,3 fachen Satz ein - den Satz berechnest du so, dass am Ende die Summe rauskommt, die du haben möchtest.
Der Patient bezahlt deine Rechnung und reicht sie dann bei der PKV ein, die ihm - je nachdem - einen Teil oder auch gar nichts erstattet. Das muss aber dann der Patient mit der PKV besprechen, damit hast du nichts zu tun.
Gruss
Ulli
Hallo ihr zwei,
danke für eure Antworten.
Der Patient bezahlt deine Rechnung und reicht sie dann bei der PKV ein, die ihm - je nachdem - einen Teil oder auch gar nichts erstattet. Das muss aber dann der Patient mit der PKV besprechen, damit hast du nichts zu tun.
Ich weiß, dass es so läuft, aber es besteht natürlich die Gefahr, dass der Patient nichts oder zu wenig erstattet bekommt und deswegen den Weg in meine Praxis zukünftig meidet. Das heißt, ich möchte ihm natürlich entgegenkommen, indem ich die Rechnung möglichst so schreibe, dass er gute Chancen hat, möglichst alles zurückzubekommen. Oder? Wie macht ihr das? Kümmert ihr euch gar nicht darum, ob die Kassen etwas erstatten? Achtet ihr wirklich nur darauf, den Betrag zu erhalten, den ihr euch vorgestellt habt und formuliert dann entsprechend die Rechnung? Oder schreibt ihr eine Rechnung nach euren Honorarvorstellungen und überlasst die Diskussion mit der Kasse alleine dem Patienten?
Anja
Diskussionen mit Kassen gehören nicht zu den Nebenpflichten eines Therapeuten. Ich formuliere das ganz deutlich, mündlich und schriftlich und der Patient unterschreibt.
Sonst landest Du irgendwann bei 20 verschiedenen Preisen für dieselbe Leistung, nur, weil die Patienten von ihrer Kasse diesen oder jenen Betrag erstattet bekommen, dann wirst Du unglaubwürdig ("bei meiner Mutter haben Sie aber weniger berechnet!")
Hallo vipi,
Den Patienten keine Zustzkosten aufbürden zu wollen ist nobel, aber nicht machbar, Du möchtest doch von Deiner Arbeit leben können. Die Patienten akzeptieren - wenn sie uim HP gehen - eine Rechnung, die sie begleichen müssen. Beim Arzt ist das anders ("Zahlt das die Kasse auch, was sie da machen?")
meinst du wirklich, dass das so ist? Ich habe hier immer wieder gelesen, dass eigentlich alle Privatversicherten bzw. Privat-Zusatzversicherten "erwarten", dass ihnen sämtliche Kosten erstattet werden, WENN sie schon die Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Was stimmt denn nun? :confused:
Ich rate dazu, bei der Anmeldung mit dem Patienten eine Honorarvereinbarung zu schließen, das Honorar bestimmst Du, nicht der Patient, er unterschreibt auch, dass er zur Begleichung verpflichtet ist, unabhängig davon, ob er von einer Versicherung eine Erstattung bekommt und in welcher Höhe.
Auf jeden Fall werde ich eine Vereinbarung schließen!
Es ist höchst gefährlich, mit irgendwelchen Versicherungen abrechnen zu wollen, die haben Dich sofort in der Hand und diktieren dann das Procedere.
Hm...
Ich will ja nicht direkt mit der Versicherung in Kontakt treten, sondern es dem Patienten erleichtern, indem ich die Rechnung so formuliere, dass ER mit der Kasse möglichst keine Probleme bekommt.
Aber ich fürchte schon, so gar nicht auf meine Kosten zu kommen. Ich denke, ich probiere es jetzt einfach mal aus, dann sehen wir ja, wie es läuft...
Danke! Anja
Diskussionen mit Kassen gehören nicht zu den Nebenpflichten eines Therapeuten. Ich formuliere das ganz deutlich, mündlich und schriftlich und der Patient unterschreibt.
Sonst landest Du irgendwann bei 20 verschiedenen Preisen für dieselbe Leistung, nur, weil die Patienten von ihrer Kasse diesen oder jenen Betrag erstattet bekommen, dann wirst Du unglaubwürdig ("bei meiner Mutter haben Sie aber weniger berechnet!")
Genau! Das hab ich mir nämlich auch überlegt, dass das so enden könnte.
Vielen Dank für deine Antworten, das hilft mir schonmal weiter.
Anja
Es ist extrem wichtig daß Ihr euch eine Patientenvereinbarung über die Kosten und den möglichen Eigenanteil euch unterscheiben lasst!
Es gibt gerichte die dann im Streitfall nur die GeBüH als Preis anerkennen!
Also mit Unterschrift der Aufklärungspflicht nachkommen.
LG
Andreas
[QUOTE=Anja;220843]Hallo vipi,
meinst du wirklich, dass das so ist? Ich habe hier immer wieder gelesen, dass eigentlich alle Privatversicherten bzw. Privat-Zusatzversicherten "erwarten", dass ihnen sämtliche Kosten erstattet werden, WENN sie schon die Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Was stimmt denn nun? :confused:
ERWARTET wird so ziemlilch alles. Hohe Qualität, hoher Zeitaufwand, null Zuzahlung. Du entscheidest, ob Du Dir das aufladen möchtest. Wenn Du Dir ein paarmal die Nase eingeklemmt hast, kommst Du von selbst drauf. War bei mir auch so *zwinker*
Klare Verträge erhalten die Freundschaft!
ayurvedafee
18.10.09, 18:23
Es ist extrem wichtig daß Ihr euch eine Patientenvereinbarung über die Kosten und den möglichen Eigenanteil euch unterscheiben lasst!
Es gibt gerichte die dann im Streitfall nur die GeBüH als Preis anerkennen!
Also mit Unterschrift der Aufklärungspflicht nachkommen.
LG
Andreas
Das heißt ihr macht einen kompletten schriftlichen Vertrag mit dem Patienten?
Das wußte ich überhaupt nicht, d.h. aber doch, das ich schon in diesem Vertrag angeben sollte,was die PKV übernimmt und was der Patient dann mindestens selbst bezahlen muß.Meint ihr das so??
ayurvedafee
18.10.09, 18:34
"Die Rechnung wird dann nach GebüH-Ordnung geschrieben. Dort setzt man den 1,5 fachen oder 2,3 fachen Satz ein - den Satz berechnest du so, dass am Ende die Summe rauskommt, die du haben möchtest."
Ich hab hier im Forum schon gelesen,das man,wenn man z.B den 1.5 fachen Satz oder so angibt,der Patient wahrscheinlich gar nicht bekommt,weil die Versicherung diese Art von Abrechnung dann erst gar nicht anerkennt.
Das heißt ihr macht einen kompletten schriftlichen Vertrag mit dem Patienten?
Das wußte ich überhaupt nicht, d.h. aber doch, das ich schon in diesem Vertrag angeben sollte,was die PKV übernimmt und was der Patient dann mindestens selbst bezahlen muß.Meint ihr das so??
Wenn Du sicher sein willst, machst Du einen schriftlichen Vertrag.
Inhalt ist bei mir u. a. der Berechnungssatz, der Hinweis das ggf. PKVs nicht alles übernehmen (ohne Nennung was genau) und Terminabsagenberechnung (24 h vorher). Bei mir insgesamt eine Seite.
Damit kennen beide Seiten die Spielregeln! Und damit ist es besser auch mal einklagbar. Wenn Du die ersten Mahungen schreibst, weist Du wovon ich spreche!
LG
Andreas
Ich habe auch so einen Vertrag, den ich mir vorher unterschreiben lasse. Dort steht drin, dass mein Anspruch auf Bezahlung der erbrachten Leistung nicht in Verbindung steht mit einer evt. Erstattung der PKV.
Es ist total schwierig das immer sozusagen hinzurechnen. Ich krieg da auch regelmäßig die Krise, denn ich nehme einen festen Stundenpreis. Du kannst mal auf meine HP unter "Preise" schauen, da hab ich das ein wenig erläutert.
Ich habe eine sog. Patientenaufklärung, die ich mir auch zu Beginn der Behandlung unterschreiben lasse.
In dieser stehen u.a. die genauen Kosten für die Behandlung (rechne auch nach Stunden ab) und dieser Hinweis:
wichtiger Hinweis:
Die Behandlungskosten des Heilpraktikers werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen. Privatversicherungen und Beihilfekassen übernehmen die Kosten möglicherweise nicht in vollem Umfang.
Als Privatpatient sind Sie darüber informiert, dass sie als Patient eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit dem möglichen Kostenträger einleiten.
Eine Nicht- oder Teilerstattung einer Privatversicherung hat jedoch keinen Einfluss auf die gesamte Kostenforderung meiner Praxis für die erbrachte Leistung.
Damit weiss der Patient genau, was ihn bei mir erwartet.
Bislang hatte ich noch nie Probleme damit:)
ayurvedafee
18.10.09, 22:11
danke ihr habt mir auf jeden fall geholfen.werd mich jetzt mal durch den zifferndschungel schlagen,damit ich ordentliche rechnungen erstellen kann.und so einen netten kleinen vertrag aufsetzen,das war sehr hilfreich:D
Irgendwo im geschlossenen Bereich gab es vor hundert Jahren mal son Vordruck, guggst du mal...
Ich hab hier im Forum schon gelesen,das man,wenn man z.B den 1.5 fachen Satz oder so angibt,der Patient wahrscheinlich gar nicht bekommt,weil die Versicherung diese Art von Abrechnung dann erst gar nicht anerkennt.
Je nach Versicherung (z.B. PKV, Beihilfe usw.) werden nur die Mindestsätze der GebüH bezahlt - oder bis zum 1,15-fachen Satz der vergleichbaren Leistungen der GOÄ. Mehr nicht. Alles andere KANN zu Problemen führen.
Wichtig ist auch, darauf zu achten (und ggf. den Patienten darauf aufmerksam zu machen), dass Rechnungen über 300 EUR gerne zu Rückfragen (ist schriftliche Begründung durch den HP) führen, weil die Sachbearbeiter bei Versicherungen die Anweisung haben, bei "höheren" Rechnungen nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen...
Schwierig wird das Abrechnen mit den PKV/Beihilfe, wenn man "nur" manuelle Therapien oder Psychotherapie macht. Da gibt die GebüH nicht viel her und die Kombination von einzelnen Ziffern (z.B. Beratung UND Hypnose) führt fast immer zu Teilablehnungen.
Und da Privatversicherte in der Regel davon ausgehen, dass sie alles bezahlt bekommen, ist der Ärger dann vorprogrammiert (Ich habe Patienten, die sich wegen 2,30 EUR beschweren, die sich nicht bezahlt bekommen haben...).
Gruss Rudolf
Müller-Lüdenscheid
19.10.09, 12:35
Zu Rudolfs richtigen Aussagen möchte ich noch ergänzen, dass das Erstattungssystem der PKV meist modular aufgebaut ist. Heißt: Pat. bekommt uU von Allem nur 50% (oder 60/70/80 oder wer weiß wieviel % wieder).
Weiterhin sind die Selbstkosten-Anteile pro Jahr zu berücksichtigen.
DRINGENST kann ich davor nur warnen, dem Pat. zu Liebe etwas in Rechnung zu stellen, was er nicht bekommen hat, als "Kostenkompensation" so zu sagen.
Dies ist und bleibt Betrug!! Desweiteren wird der/die BehandlerIn damit erpressbar.
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