Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Voraussetzungen für eine HP-Praxis
Hallo zusammen,
ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.
Welche Voraussetzungen müssen die Räumlichkeiten für eine HP-Praxis erfüllen? Gibt es rechtliche Grundlagen hierfür?
Oder gibt es da in den einzelnen Bundesländern Unterschiede und die Auflagen hängen vom jeweiligen Gesundheitsamt ab?
Vielen Dank schonmal!
Quint
Hallo Quint,
natürlich gibt es rechtliche Grundlagen. Sie hängen u.a. davon ab, welche Therapien (invasiv oder nichtinvasiv) du anbieten möchtest. Die Handhabung variiert allerdings von Bundesland zu Bundeslang (oder gar von Amt zu Amt). Am besten erkundigst du dich also konkret bei deinem Gesundheitsamt.
LG
Riek
Also mich interessiert das thema( für Niedersachsen) auch grade brennend was ich in den Praxisräumen alles beachten muß.
Hat noch jemand Info`s ??
Ich habe nämlich woanders gelesen das Bauamt hätte auch noch mitzureden.
- Behindertengerecht ja/nein > Treppe und Klo
- Waschbecken ja/nein > im Behandlungsraum od extern
- Parkplatz anmieten ???
Bisher bin ich auf meiner Recherche auf die niedersächsische Bauordnung gestoßen: http://nullbarriere.de/bauordnung-niedersachsen.htm#p44
Hört sich alles so an als müßten wir tatsächlich behindertengerechte Praxen einrichten.
Oder hat jemand bessere Neuigkeiten????
Nein, wir müssen keine behindertengerechte Praxis haben, denn wir können für alle bewegungseingeschränkten Patienten Hausbesuche anbieten.
LG
Riek
Wenn jemand Praxisräume neu baut, dann müssen diese behindertengerecht sein (barrierefrei usw.) Für bestehende Räume gilt das nicht.
Nein, wir müssen keine behindertengerechte Praxis haben, denn wir können für alle bewegungseingeschränkten Patienten Hausbesuche anbieten
Derartige Logik interessiert im Baurecht niemand. Von mir verlangte man 3 Parkplätze für die Praxis, obwohl ich nur 1 Raum als Behandlungsraum verwenden kann :confused:
Gruss Rudolf
Von mir verlangte man 3 Parkplätze für die Praxis, obwohl ich nur 1 Raum als Behandlungsraum verwenden kann
Bei uns richtet sich die Parkplatzablöse nach der Quadratmeterzahl der Praxis. Die Parkplätze werden irgendwo in der Stadt zur Verfügung gestellt, man hat keinen Anspruch darauf, sie haben also direkt NICHTS mit dem Praxisbetrieb zu tun.
Die Ablösung muss aber nur bezahlt weden, wenn sich im Zusammenhang mit einer Nutzungsänderung herausstellt, dass man ein komplett neues Gewerbe betreiben möchte, welches zuvor in den Räumen nicht betrieben wurde. Das war bei mir zum Glück nicht der Fall, ich hätte sonst 24 000 Euro berappen müssen!
Anja
da hast Du Glück gehabt. Bei uns hält man sich stur an den Grundsatz: HP-Praxis = Arztpraxis = mind. 3 Stellplätze unabhängig von der Mindestgröße (bei größeren Praxen werden dann mehr Stellplätze gefordert) Im Außenbereich (ländlich) gibt es keinen Ablöse...
da hast Du Glück gehabt.
Das kannst du laut sagen. Sonst hätte ich das Projekt in DEN Räumen vergessen können...
Anja
Fazit: Auch hier gilt... jedes Amt macht es anders..... :rolleyes:
LG
Riek
Uff, das bedeutet ich könnte jetzt in die wunderschöne schon bestehende Arztpraxis mit einziehen ??!!
Hmmmm, da gibts bisher allerdings keine Parkplätze aber 2 Parkhäuser in der Nähe.....reicht das ....lach....oder soll ich hoffen das keiner nachfragt- ich hab nicht so viel Geld
:o
Hmmmmmmmm,
bauen heißt also tatsächlich Wände ziehen, im Sinne von Errichten?
Also , wenn ich jetzt in bisher als Wohnung genutzte Räume ziehe, die eine Gewerbezulassung haben, aber nicht barrierefrei sind ist das ok?????
Das wäre ja der Oberhammer - mir fiele ein Stein vom Herzen.
Parkplätze gibts da allerdings nicht....nur 2 Parkhäuser........ähm....
Hmmmm, da gibts bisher allerdings keine Parkplätze aber 2 Parkhäuser in der Nähe.....reicht das ....lach....oder soll ich hoffen das keiner nachfragt- ich hab nicht so viel Geld
:o
Wie gesagt, das hängt von den für dich zuständigen Behören ab. Es geht auch nicht darum, dass du auf jeden Fall Parkplätze für deine Patienten nachweisen kannst. Im Innenstadtbereich ist das bei uns z.B. nicht nötig. Es geht - offensichtlich - um andere, mir nicht ganz klare Gründe ;).
Übrigens, teilweise ist das Prozedere abhängig vom jeweiligen Beamten, mit dem du zu tun hast.
Auch weiß ich, dass viele Gewerbetreibende die Nutzungsänderung wohl gar nicht beantragen, also illegal ihr Gewerbe in den entsprechenden Räumen ausüben. Von behördlicher (!) Seite wurde mir aber genau DAZU geraten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorgelegen HÄTTEN.
Gruß. Anja
Hmmmmmmmm,
bauen heißt also tatsächlich Wände ziehen, im Sinne von Errichten?
Ja. Ich bin ja kein Experte auf diesem Gebiet, aber es gibt wohl unterschiedliche Bauanträge - je nach Größe deines Vorhabens. Eine Nutzungsänderung oder das Ziehen einer Wand ist mit einem kleinen, unkomplizierten Baugenehmigungsverfahren verbunden. Trotzdem müssen natürlich gewisse Auflagen erfüllt werden, die teilt man dir in dem entsprechenden Amt mit.
Also , wenn ich jetzt in bisher als Wohnung genutzte Räume ziehe, die eine Gewerbezulassung haben, aber nicht barrierefrei sind ist das ok?????
Das wäre ja der Oberhammer - mir fiele ein Stein vom Herzen.
Parkplätze gibts da allerdings nicht....nur 2 Parkhäuser........ähm....
Kläre das mit den für dich zuständigen Behörden ab. Wir können hier nur von unseren eigenen Erfahrungen berichten bzw. mutmaßen, wie es bei dir wohl laufen KÖNNTE...
Viel Glück! Anja :)
Anja hat recht. Es hängt ganz vom jeweiligen Amt ab. Die Behörden haben gewisse Spielräume, die von Stadt zu Stadt unterschiedlich genutzt werden. In einer Nachbarstadt reicht z.B. ein Stellplatz für eine Bestellpraxis. Hier bei mir wollte man drei Stellplätze für die gleiche Praxis.
Ich dachte damals, das sei alles nur eine Formalität und ich wollte alles "korrekt" machen. Inzwischen denke ich, es wäre besser gewesen, ich hätte einfach den Mund gehalten.
Hier bei uns werden ständig "schwarze Baumaßnahmen" gemacht - und keiner sagt was. Wenn Du es aber offiziell schriftlich beantragst, dann gibt es plötzlich alle möglichen Hindernisse...
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