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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kostenerstattung durch Krankenkassen?



Hildegard
07.02.07, 00:08
Hallo an alle, die schon länger dabei sind und vielleicht schon Erfahrungen mit dem Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen gemacht haben. Ich hatte heute am dritten Tag meiner Selbstständigkeit als HPP die erste Klientin, die eine Psychotherapie bei mir machen möchte. Sie kam mit einem Konsiliarbericht einer praktischen Ärztin, die zugelassene Psychotherapeutin ist, in die Praxis gestiefelt und wollte unbedingt sofort anfangen mit der Therapie, weil akuter Behandlungsbedarf bestehen würde. Damit hatte sie meiner Meinung nach Recht, es war soviel, dass wir direkt eine Doppelstunde gemacht haben. Nun habe ich vor der Sitzung mit ihr einen Behandlungsvertrag geschlossen, der mir meinen festen Honorarsatz zusichert unabhängig von der Rückerstattung der Kassen, ob gesetzlich oder privat. Was kann ich denn als HP tun, damit die Versuche die Leistung erstattet zu bekommen, auch von Erfolg gekrönt sind. Ich hab vorsichtshalber schon mal ganz korrekt psychopathologischen Befund erhoben, eine ausführliche Anamnese gemacht und die Diagnosen nach ICD 10 verschlüsselt. Die Patientin versucht jetzt selbst mit ihrer Kasse zu klären wie das Procedere ist und ob sie mit Überweisung der Ärztin zu mir kommen könne. Ich bin gespannt was habt ihr für Erfahrungen gemacht mit fem Erstattungsverfahren?

tin
17.03.07, 22:23
Hallo!

Die GKV wird und darf keine Kosten übernehmen.. Erst recht nicht im Bereich der "PT". Dies ist durch das Bundessozialgericht etc klar geregelt. An Deiner Stelle würde ich mich auch KOMPLETT zurückhalten was die Klärung einer Kostenübernahme mit der Kasse anbelangt.

Hildegard
18.03.07, 18:00
Hallo Tin,

ja die Frage hat sich insofern erübrigt, die Klientin hatte schon selber bei ihrer Kasse nachgefragt und die hatte ihr schon gesagt, dass sie nicht zahlt. Die Klientin hat sich dann entschieden trotzdem bei mir eine Therapie zu machen und selber zu zahlen. Mittlerweile war sie 10 mal da und ist jetzt so stabil, dass sie "meine Dienste" bald nicht mehr benötigt. Meinen Hinweis zu Beginn der zweiten Sitzung, dass sie , wenn sie mit einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten arbeiten würde, die Kasse wahrscheinlich alles übernehmen würde, hat sie kommentiert mit "Was nützt es mir wenn die Chemie nicht stimmt..."

Mit privaten Kassen mache ich auch jetzt meine ersten Erfahrungen, die Postbeamtenkasse zahlt meinem Klienten die GebH Ziffer 4, die Differenz zu meinem Stundensatz zahlt er aus eigener Tasche , aber immerhin 16,40 € kriegt er pro Sitzung. Was die Debeka so erstattet, das werde ich bald erfahren, die erste Rechnung ist auch raus an den Klienten.
Ist denn hier sonst niemand, der Lust hat was über seine Erfahrungen mit den Kassen (den Privaten) zu schreiben?

tin
19.03.07, 00:06
Ja, bei den privaten Kassen sieht es anders aus.. Die müssen sich nicht enge Vorgaben halten.. Die PKV z.B. ist im Gegensatz zur GKV nicht für die Qualität etc verantwortlich.

Das Problem liegt darin, dass die HPP keiner fundierten Ausbildung bedarf. Die Prüfung etc. viel zu allgemein gehalten ist und wirklich von JEDEM der sich nur etwas Mühe gibt bestanden werden kann. Dies hat zur Folge, dass viel zu viele pseudo Psychologen und sonstige "Wochenend-Freuds" unterwegs sind...

...zum Leid der Seriösen welche sich wirklich Mühe geben und Ihre Aufgabe als das sehen was sie m.E. ist: Ein Dienst am Menschen und für Menschen.

Spagyria
01.04.07, 18:42
Aber Wochenend-Freuds (wenn man sie so bezeichnen will) geben sich auch Mühe, welche Ausbildung jemand hat kann doch nicht aussagen mit wieviel Engagement er seiner Arbeit nachgeht.

Hildegard
02.04.07, 18:36
Die Prüfung etc. viel zu allgemein gehalten ist und wirklich von JEDEM der sich nur etwas Mühe gibt bestanden werden kann. Dies hat zur Folge, dass viel zu viele pseudo Psychologen und sonstige "Wochenend-Freuds" unterwegs sind...


Dafür dass du noch keine Heilpraktikerprüfung gemacht hast, lehnst du aber weit vor! Woher weißt du das jeder bestehen kann? An dem Tag, als ich geprüft wurde sind ausser mir alle anderen durchgefallen, trotz fundierter Ausbildung an einer bekannten großen deutschen Heilpraktikerschule.
Auch die von dir hier eingeführten Bezeichnungen "Pseudo-Psychologe" und "Wochenend-Freud"- in meinem Berufsalltag stoße ich auf weniger Vorurteile bei den Menschen als hier bei einem "noch nicht"- Kollegen in einem Heilpraktikerforum - das finde ich schon seltsam. Klar gibt es solche und solche, aber dein Beitrag hat mich trotzdem geärgert. Das musste ich jetzt erst mal loswerden...

rabenstein
02.04.07, 19:19
Aber Wochenend-Freuds (wenn man sie so bezeichnen will) geben sich auch Mühe, welche Ausbildung jemand hat kann doch nicht aussagen mit wieviel Engagement er seiner Arbeit nachgeht.

Viel Engagement bedeutet aber noch lange nicht viel Qualität

@tin
Ich möchte hier mal ganz deutlich Hildegard unterstützen. Eine gute und fundierte Ausbildung ist unerlässlich und sichert einen hohen Qualitätsstandard. Ich bin nicht davon überzeugt, daß "jeder, der sich ein wenig Mühe gibt" diese Prüfung bestehen kann.
Bezeichnungen wie "Wochenend-Freud" und dergleichen sollten hier in unserem Forum eigentlich nicht an der Tagesordnung sein.

Inge

Spagyria
02.04.07, 20:58
Qualität kann ich von NIEMANDEM beurteilen, den ich nicht persönlich kenne, ich habe auf die Aussage reagiert dass NUR die seriösen sich Mühe geben.

Dass viel Engangement nicht automatisch Qualität bedeutet habe ich mir auch vorher schon denken können.

Wenn tin sie als Wochenend-Freuds sieht kann er von mir aus ruhig schreiben, mich stört es nicht. Er hat ja niemanden persönlich damit angesprochen. Dass die Prüfung jedoch so leicht sein soll bezweifel ich.

tin
10.04.07, 19:46
"noch nicht Kollege"

Hehehe, den Zahn kann ich Dir ziehen.. Ich bin Dipl.-Psych. und absolvierte während des Studiums besagte Prüfung.. Mann guckt ja schließlich gerne über den Tellerand und öffnet sich weiteren Impulsen. Ich sagte ja nichts grundsätzlich negatives über den "Beruf" des HPP, ich weiß viele Kollegen durchaus zu schätzen und halte von einem GUTEN HPP mehr als von einem schlechtem Dipl.-Psych. .

Jedoch wird man als HPP viel zu füh auf die Menschen losgelassen. Als Dipl.-Psych. hat man es da nicht so leicht...

Und glaube mir, die HPP-Prüfung ist im Vergleich zu einem Diplom o.ä. ein Witz (wodurch ich die Leistung - wie geschrieben - nicht schlecht machen möchte).
Was nur viele HPP nicht gerne hören: In diesem Bereich sind viel zu viele Quaksalber unterwegs.. leider.

eule61
10.04.07, 20:17
Reizend, wie hier pauschal abgeurteilt wird... und das von nem Diplomer *alleachtung* :cool:

Gruß von nem Möchtegern-Wochenend-Freud :)

eule61
10.04.07, 20:38
Aber eins stimmt... Ist man als HPP nicht qualifiziert, verdient man nix. Ist man n schlechter Diplomer, verdient man trotzdem... Shit happens! :)

gila
10.04.07, 20:46
"noch nicht Kollege"

Hehehe, den Zahn kann ich Dir ziehen.. Ich bin Dipl.-Psych. und absolvierte während des Studiums besagte Prüfung.. Mann guckt ja schließlich gerne über den Tellerand und öffnet sich weiteren Impulsen. Ich sagte ja nichts grundsätzlich negatives über den "Beruf" des HPP, ich weiß viele Kollegen durchaus zu schätzen und halte von einem GUTEN HPP mehr als von einem schlechtem Dipl.-Psych. .

Jedoch wird man als HPP viel zu füh auf die Menschen losgelassen. Als Dipl.-Psych. hat man es da nicht so leicht...

Und glaube mir, die HPP-Prüfung ist im Vergleich zu einem Diplom o.ä. ein Witz (wodurch ich die Leistung - wie geschrieben - nicht schlecht machen möchte).
Was nur viele HPP nicht gerne hören: In diesem Bereich sind viel zu viele Quaksalber unterwegs.. leider.


Hallo Tin,

ich denke, dass wenn es wirklich einen Tellerrand geben sollte, er nicht den Auserwaehlten als Plattform gehoert, sondern mehr denjenigen, die den Mut haben darueber zu schauen. ( am besten immer erst ueber den eigenen und dann ueber den der anderen, zum Austausch )

Welche Person und wann, in diesem Fall entweder ein Diplom-Psychologe oder ein HPP kommt doch sehr auf die Person an und ich glaube nicht, das weder das ein- oder andere Schriftstueck eine Garantie fuer " ueber den Tellerrand Schauen " ist !

Richtig ist bestimmt, dass es in beiden " Kategorien " schwarze Schafe gibt und immer geben wird und es liegt doch bestimmt im Interesse eines Jeden von uns , dass dies immer weniger passiert.

Nur kann das nur eintreten, wenn dann nach dem Tellerrand, auch das " Miteinander " entsteht und wo Schriftstuecke jeglicher Art einfach nur Papier sind.

Du schreibst es ja selbst. Du schaetzt ihre Arbeit auf der einen Seite, redest aber von " Wochenend- Freud "

Das ist eine Art der Ambivalenz, mit der ich schlecht umgehen kann.
Erzaehl doch einfach ueber deine guten oder schlechten Erfahrungen. Sei einfach ein Gegenueber, welches dann zufaellig auch noch ein Diplom-Psychologe ist, vor dem ich viel Respekt haette, wenn er denn versucht, seine Arbeit gut zu machen.

Gila

Lisa
10.04.07, 21:01
Eule, was mich mal interessieren würde:

Welche Therapien darf ein HPP eigentlich durchführen bzw. zu welchen Zusatzausbildungen wird er überhaupt zugelassen?

Möthi
10.04.07, 21:12
Hach, da fällt mir ein gaaaanz tolles Buch ein, das ich euch mal empfehlen sollte:

Irvin D. Yalom
Und Nietzsche weinte
Serie Piper
ISBN 3-492-23365-1

Findet ihr bestimmt bei amazon oder lob.de. Ich habe es verschlungen; einfach mal anlesen. Werde es auch bald zum zweiten Mal lesen.

Have a good night!
Der Möthi

eule61
10.04.07, 21:14
Eule, was mich mal interessieren würde:

Welche Therapien darf ein HPP eigentlich durchführen bzw. zu welchen Zusatzausbildungen wird er überhaupt zugelassen?

Die Therapie-Form darf er frei wählen, in Frage kommen sowohl tiefenpsychologische Ansätze, Verhaltenstherapie oder auch Gesprächstherapie nach Rogers. Zusatzausbildungen kann er machen in allen Bereichen, solange er keine Therapie-Ausbildung anstrebt, für deren Zulassung man einen Hochschulabschluss braucht und er ihn nicht hat... - raus fällt an der Stelle für nen Nicht-Diplomer zum Beispiel der neue Therapieansatz der Dialektisch-Behaviouralen Therapie nach Lineham... ein Grund, warum ich ernsthaft erwogen habe, doch noch n Psychologie-Studium nachzuschieben.. Das würde mich nämlich fürchterlich jucken..

Aber man muss auch mal sein Alter als Grenze akzeptieren, sonst schieb ich irgendwann mim Rollstuhl noch durch die Ausbildungs-Gänge... Drum wird's bei mir nur noch ne systemische Ausbildung im Anschluss an die Prüfung geben... Aber auch die dauert noch 3 Jahre.. :)

gila
10.04.07, 21:14
Hach, da fällt mir ein gaaaanz tolles Buch ein, das ich euch mal empfehlen sollte:

Irvin D. Yalom
Und Nietzsche weinte
Serie Piper
ISBN 3-492-23365-1

Findet ihr bestimmt bei amazon oder lob.de. Ich habe es verschlungen; einfach mal anlesen. Werde es auch bald zum zweiten Mal lesen.

Have a good night!
Der Möthi

Gib uns doch einen klitzekleinen Vorgeschmack, damit wir richtig " Hunger " bekommen :)

( vielleicht einen Satz oder Abschnitt, der bei dir richtig eingeschlagen hat?? )

Gila

tin
10.04.07, 21:16
Ich denke, einige haben meine Aussage überbewertet und evtl. nicht richtig gelesen. Die Anmerkungen sind imho teilweise "off-topic". Ich habe nichts pauschalisiert und dies wäre auch mehr als ungerecht. Des Weiteren finde ich es amüsant, wie man sich über "Titel" wie z.B. "Wochenend-Freud" aufregen kann... Ich nannte niemanden direkt einen selbigen, merkte nur ihre Existenz an. Und dies ebenfalls nicht pauschal, sondern auf eine bestimmte "Geisteshaltung" bezogen.

Man sollte GENAU nachlesen was WIE gemeint ist und vor allem: auf was es sich bezieht. Denke hier sind genug HPPs unterwegs die sich NICHt äusserten, weil sie sich nicht angesprochen fühlten... Wenn einige hier ihren Patienten genauso gut zuhören, dann "Gute Nacht" ;)

Ach Eule :

"Aber eins stimmt... Ist man als HPP nicht qualifiziert, verdient man nix. Ist man n schlechter Diplomer, verdient man trotzdem... Shit happens!"

Auch wenn es nicht Deine Absicht war, ist diese Aussage nicht weit von meiner entfernt. Aber wie man als schlechter Dipl.-Psych. eine Zulasung bekommen soll UND Geld verdient musst Du mir mal bitte erklären. Es gibt genug Dipl.-Psych. mit leeren Wartezimmern.. (deren Wartezimmer Gott-sei-Dank leer sind).

@Lisa, die "Grundformen" der VT sowie tiefen- bzw analytische. Jedoch weniger dogmatisch.. D.h. auch Familien-, Paar-,Gesprächstherapie.

eule61
10.04.07, 21:16
Hach, da fällt mir ein gaaaanz tolles Buch ein, das ich euch mal empfehlen sollte:

Irvin D. Yalom
Und Nietzsche weinte
Serie Piper
ISBN 3-492-23365-1

Findet ihr bestimmt bei amazon oder lob.de. Ich habe es verschlungen; einfach mal anlesen. Werde es auch bald zum zweiten Mal lesen.

Have a good night!
Der Möthi

Du erstaunst mich immer mal wieder... :)

Lisa
10.04.07, 21:17
Die Therapie-Form darf er frei wählen, in Frage kommen sowohl tiefenpsychologische Ansätze, Verhaltenstherapie oder auch Gesprächstherapie nach Rogers. Zusatzausbildungen kann er machen in allen Bereichen, solange er keine Therapie-Ausbildung anstrebt, für deren Zulassung man einen Hochschulabschluss braucht und er ihn nicht hat... - raus fällt an der Stelle für nen Nicht-Diplomer zum Beispiel der neue Therapieansatz der Dialektisch-Behaviouralen Therapie nach Lineham... ein Grund, warum ich ernsthaft erwogen habe, doch noch n Psychologie-Studium nachzuschieben.. Das würde mich nämlich fürchterlich jucken..

Aber man muss auch mal sein Alter als Grenze akzeptieren, sonst schieb ich irgendwann mim Rollstuhl noch durch die Ausbildungs-Gänge... Drum wird's bei mir nur noch ne systemische Ausbildung im Anschluss an die Prüfung geben... Aber auch die dauert noch 3 Jahre.. :)

Danke Eule :) Ich konnte mir nämlich nicht so richtig vorstellen, welche Möglichkeiten man als HPP hat.

Möthi
10.04.07, 21:19
Gib uns doch einen klitzekleinen Vorgeschmack, damit wir richtig " Hunger " bekommen :)

( vielleicht einen Satz oder Abschnitt, der bei dir richtig eingeschlagen hat?? )

Gila

Wien, ausgehendes 19. Jahrhundert: Die selbstbewußte junge Russin Lou Salomé drängt den angesehenen Arzt Josef Breuer, dem suizidgefährdeten Friedrich Nietzsche zu helfen und ihn von seiner zerstörerischen Obsession für sie zu kurieren. Breuer willigt ein und unterzieht Nietzsche einer neuartigen Heilungsmethode, deren Ausgang für beide unerwartet ist.

Anm.: da geht es um eine Redekur und viele tiefe Empfindungen (da winkt der olle Freud mit großen Pranken).

tin
10.04.07, 21:20
Nachtrag:

Ich schrieb:

"Dies hat zur Folge, dass viel zu viele pseudo Psychologen und sonstige "Wochenend-Freuds" unterwegs sind... "

Wo bitte findet der geneigte Leser eine Verallgemeinerung?

Lisa
10.04.07, 21:21
Hach, da fällt mir ein gaaaanz tolles Buch ein, das ich euch mal empfehlen sollte:

Irvin D. Yalom
Und Nietzsche weinte
Serie Piper
ISBN 3-492-23365-1

Findet ihr bestimmt bei amazon oder lob.de. Ich habe es verschlungen; einfach mal anlesen. Werde es auch bald zum zweiten Mal lesen.

Have a good night!
Der Möthi

Das war auch mein "Einstiegsbuch" zu den Büchern von Yalom :)

Danach habe ich von ihm

"Die Liebe und ihr Henker"
"Der Pamamahut oder Was einen guten Therapeuten ausmacht"
"Die Reise mit Paula" und
"Jeden Tag ein bißchen näher"

verschlungen. Wenn jemand noch mehr Bücher von ihm kennt, würde ich mich über einen Tipp freuen :)

eule61
10.04.07, 21:22
Ach Eule :

Auch wenn es nicht Deine Absicht war, ist diese Aussage nicht weit von meiner entfernt.



Was glaubst, warum ich geschrieben hab "Aber eins stimmt..."????? Sei einer Sache gewiss: Ich meine prinzipiell, was ich sage, lese und denke gründlich und pauschalisiere eher nix! Und ich wehre mich gegen Statements, die schlicht abwertenden Charakter haben.. Mag ja an der Formulierung liegen.. aber auf mich wirkte das mal alles recht arrogant... sorry

eule61
10.04.07, 21:23
Es sei noch nachgeschoben, dass ich alles, was ich schreibe, auch prinzipiell mit Absicht schreibe... pfui noch eins... sowat!

eule61
10.04.07, 21:24
Ich liebe es, wenn man mit mir umgeht wie mit nem Deppen, der nicht weiß, was er sagt... *spiegelvorhalte* :)

gila
10.04.07, 21:26
Ich denke, einige haben meine Aussage überbewertet und evtl. nicht richtig gelesen. Die Anmerkungen sind imho teilweise "off-topic". Ich habe nichts pauschalisiert und dies wäre auch mehr als ungerecht. Des Weiteren finde ich es amüsant, wie man sich über "Titel" wie z.B. "Wochenend-Freud" aufregen kann... Ich nannte niemanden direkt einen selbigen, merkte nur ihre Existenz an. Und dies ebenfalls nicht pauschal, sondern auf eine bestimmte "Geisteshaltung" bezogen.

Man sollte GENAU nachlesen was WIE gemeint ist und vor allem: auf was es sich bezieht. Denke hier sind genug HPPs unterwegs die sich NICHt äusserten, weil sie sich nicht angesprochen fühlten... Wenn einige hier ihren Patienten genauso gut zuhören, dann "Gute Nacht" ;)

Ich denke Tin, dass wenn du in einem oeffentlichen Forum, Position beziehst, dass es das Mindeste ist, dass ICH deine Aussage lese.
Dann mache ich mir Gedanken, auch wenn ich keine HPP bin und gerade lerne, meinen Patienten richtig zuzuhoeren, bin ich in der Lage zu verstehen.

Aber nachdem du mich ( die dich gerade liest ) durch Unterstreichungen aufmerksam gemacht hast, werde ich jetzt nochmal genauestens lesen und versuchen dort auszusortieren oder besser noch, zwischen den Zeilen zu streichen, was man mit viel Uebermut falsch auslegen koennte.



Gila

tin
10.04.07, 21:27
"Mag ja an der Formulierung liegen.. aber auf mich wirkte das mal alles recht arrogant... sorry"

Arroganz ist bei dieser Thematik fehl am Platz, es geht auch nicht darum zu "gewinnen". Der Zugang zum Beruf und zum Patienten sollte nur m.E. etwas aufwendiger gestaltet werden. Mann kennt es doch von der Schule: Man lernt für die Prüfung.. und auch nur das, was in der Prüfung abgefragt wird. Etwas mehr Individualität bei der Prüfung et cetera schadet m.E. nicht. Denn einen multiple choice Test kann man nun einmal leichter bestehen als manch andere Prüfungsform.

eule61
10.04.07, 21:31
"Mag ja an der Formulierung liegen.. aber auf mich wirkte das mal alles recht arrogant... sorry"

Arroganz ist bei dieser Thematik fehl am Platz, es geht auch nicht darum zu "gewinnen". Der Zugang zum Beruf und zum Patienten sollte nur m.E. etwas aufwendiger gestaltet werden. Mann kennt es doch von der Schule: Man lernt für die Prüfung.. und auch nur das, was in der Prüfung abgefragt wird. Etwas mehr Individualität bei der Prüfung et cetera schadet m.E. nicht. Denn einen multiple choice Test kann man nun einmal leichter bestehen als manch andere Prüfungsform.

Bei der Wertschätzung, die Du hier gerade anderen Menschen entgegenbringst, wünsche ich Dir schlicht mal alles Glück für das volle Wartezimmer und empfehle dringendst das Lesen von Friedemann Schulz von Thun "Miteinander reden"... könnte helfen... und nu iss gut... Machtspielchen sind nicht mein Hobby :)

gila
10.04.07, 21:33
"Mag ja an der Formulierung liegen.. aber auf mich wirkte das mal alles recht arrogant... sorry"

Arroganz ist bei dieser Thematik fehl am Platz, es geht auch nicht darum zu "gewinnen". Der Zugang zum Beruf und zum Patienten sollte nur m.E. etwas aufwendiger gestaltet werden. Mann kennt es doch von der Schule: Man lernt für die Prüfung.. und auch nur das, was in der Prüfung abgefragt wird. Etwas mehr Individualität bei der Prüfung et cetera schadet m.E. nicht. Denn einen multiple choice Test kann man nun einmal leichter bestehen als manch andere Prüfungsform.


Ich hoffe Tin, dass deine Patienten dir mehr zutrauen, als du Menschen, die sich fuer einen Weg entschieden haben und keine 15 Jahre mehr sind.

Gila

eule61
10.04.07, 21:34
Ich hoffe Tin, dass deine Patienten dir mehr zutrauen, als du Menchen die sich fuer einen Weg entschieden haben und keine 15 Jahre mehr sind.

Gila

Unterschrieben - Punkt

gila
10.04.07, 21:36
Ich verabschiede mich ebenfalls, denn der Tellerrand, ueber den ich grade schaute, ist nicht konstruktiv.

Gila

tin
10.04.07, 21:38
Gila,

"Aber nachdem du mich ( die dich gerade liest ) durch Unterstreichungen aufmerksam gemacht hast, werde ich jetzt nochmal genauestens lesen und versuchen dort auszusortieren oder besser noch, zwischen den Zeilen zu streichen, was man mit viel Uebermut falsch auslegen koennte."

Du musst noch doch hier nicht zur Analytikern mutieren ;) Wenn ich viele (in Bezug auf eine Personengruppe) schreibe, meine ich schlicht und ergreifend "viele" (dieser bestimmten "Untergruppe").

Ich könnte die Haltung einiger *schiel zu Eule* ja verstehen und würde mich ohne zu zögern entschuldigen, wenn ich etwas wie "HPPs sind allesamt luschen und haben nichts drauf" geschrieben/gedacht hätte. Manchmal darf man sogar etwas wortwörtlich nehmen. Aber okay, künftig versuche ich dem Leser jeglichen Interpretationsspielraum zu nehmen.

BTW.: regte ich mich über die evtl. abwertend gemeinten Äusserungen bezüglich eines Diploms auf? Nein. Nein, weil sie evtl. abwertend gemeint sein KÖNNTEN. Und dieses "was wäre wenn" mutiert irgendwann zu einer Farce.

Danke für die Aufmerksamkeit.

tin
10.04.07, 21:43
"Bei der Wertschätzung, die Du hier gerade anderen Menschen entgegenbringst"

Off-Topic.

Was hat dies mit einer Wertschätzung zu tun? Nichts. Sollten Deiner Meinung nach Hirnchirugen nach einigen Seminaren ans Werk gelassen werden? Oder reicht die theoretische Führerscheinprüfung um Autofahren zu dürfen?

Jemand, der HPP werden möchte und das "Zeug" hierfür hat, dürfte wohl kaum an einem anderen Prüfungsverfahren scheitern. Klar, es sagt nichts über die persönlichen Fähigkeiten aus, jedoch wäre man gezwungen, sich intensiver mit der Materie zu befassen.

Sue Riahi
11.04.07, 05:21
@ Tin

Laß es doch nun einfach gut sein und zerschlag nicht noch mehr Porzellan.

Ein gesprochenes/geschriebenes Wort ist wie ein Sack Federn, den man auskippt - alles bekommt man nicht zurück.

Einem Diplom-Psychologen hätte ich mehr Empathie und Wortgewandtheit zugetraut - es ist mir zuwider, mit anzusehen, wie Du in diesem Beitrag mit der Thematik und den daran beteiligten Personen umgehst.

Coco
- sauer -

Jürgen
20.04.07, 18:48
Ein Hallo,

ausgehend vom Anfang dieses Threads, wäre es doch schön für alle HPP u. HP's über die Kostenabrechnungen Infos zu sammeln.
Vielleicht sollte man mal dazu ein eigenes Unterforum o. ä. installieren.
In irgendeinem anderen Forum habe ich mal Info's dazu gefunden.


Ach und tin, zum einen kannst du wohl nicht hellseherische Fähigkeiten von uns erwarten, entweder schreib was du meinst u. denkst o. lass es.
Wenn wir zwischen deinen Zeilen lesen sollen, entsteht sehr viel Interpretationsspielraum u. da kommt dann so etwas raus.
Da man ja nicht genau herauslesen kann wie du das ein o. andere Detail wirklich gemeint hast, werde ich mal einiges von dem ignoranten und überheblichen Quatsch einfach vergessen.
Ich hoffe dass es dir nicht wie anderen allzu studierten Diplomis geht, die doch dann ganz plötzlich den MC für den HPP o. HP nicht bestanden haben.
Überqualifiziert?

Mit einem Lächeln im Gesicht grüßt euch der Jürgen

Arpana-Tjard
20.04.07, 19:15
Nach dem ich diesen Thread gelesen habe, dachte ich, das will ich mal wissen und begab mich auf den Weg. Ich habe einen Bekannten, welcher seit über 10 Jahren Dipl. Psych. ist und den rief ich an, quatschte dies und jenes und fragte ihn ob er mir nicht mal einen Gefallen tue und eine MC-Prüfung (für die HPP) absolviere. Er willigte ein und ich gab ihm die Märzprüfung 2007 Psychotherapie. Ich blieb dabei, damit er nicht schummelte und wertete die Prüfung zu Hause aus: Nicht bestanden, zuviel Fehler. Er war ziemlich betroffen und meinte, dass die Praxis ganz anders sei und die Theorie auf der Strecke bleiben würde.
Das nur mal so nebenbei.
Arpana

rabenstein
20.04.07, 19:16
Die Idee mit dem Abrechnungsforum, überhaupt einer Abteilung für die kaufmännischen Belange, unterstütze ich sehr gern
Wir sind nun doch schon einige HP`s und HPP`s, von denen einige sogar praktizieren :D
Da kommt vor allem am Anfang eine ganze Menge auf uns zu und nicht jeder HP ist auch gleich Kaufmann
Bei allen Handwerkern und übrigens auch bei den Apothekern ist eine kaufmännische Ausbildung Pflicht. Soweit wirds bei uns sicher nicht kommen.

Jochen, was denkst du zu Jürgens Idee????

eule61
20.04.07, 19:39
Nach dem ich diesen Thread gelesen habe, dachte ich, das will ich mal wissen und begab mich auf den Weg. Ich habe einen Bekannten, welcher seit über 10 Jahren Dipl. Psych. ist und den rief ich an, quatschte dies und jenes und fragte ihn ob er mir nicht mal einen Gefallen tue und eine MC-Prüfung (für die HPP) absolviere. Er willigte ein und ich gab ihm die Märzprüfung 2007 Psychotherapie. Ich blieb dabei, damit er nicht schummelte und wertete die Prüfung zu Hause aus: Nicht bestanden, zuviel Fehler. Er war ziemlich betroffen und meinte, dass die Praxis ganz anders sei und die Theorie auf der Strecke bleiben würde.
Das nur mal so nebenbei.
Arpana

Ich hab auch nach dieser Übung hier mit nem Dipl.Psych. darüber gesprochen, der damals nach seinem Diplom unsere HPP Prüfung machte, obwohl er sie je nach Ort auch so anerkannt bekommen hätte... aber: Er war mit mir der Meinung, die Prüfung sei sauschwer, bedinge zwar nicht unbedingt nen guten Therapeuten (was hier niemand bestritten hat), aber das sei beim Mediziner-Test ja nun auch nicht unbedingt der Fall, dass der, der den bestehe und den Zugang zum Medizin-Studium bekäme, zwingend hinterher n guter Arzt würde... Soviel dazu.

Was ich auf's Verrecken nicht leiden kann (Inge, es ist NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!) - und andere wohl auch nicht, Jürgen sei Dank an der Stelle -, ist die Selbstverherrlichung einiger Diplom-Kandidaten, die andere abqualifizieren aufgrund einer vom Staat vorfabrizierten Prüfung, ohne zu wissen, ob jemand menschlich und fachlich als Therapeut Qualitäten besitzt oder nicht...

Sei's drum: Gott sei Dank haben wir in unserem Team einen, der verdammich brauchbar ist und die HPP's nicht schräg von der Seite anschaut wegen der Prüfung, sondern der sehr genau hinschaut, ob er als Mensch und Therapeut brauchbar ist :)

Im Übrigen fände ich einen Thread speziell für die Abrechnung auch interessant... Gruß von der sich öfter mal unbeliebt machenden eule

rabenstein
20.04.07, 19:43
Was ich auf's Verrecken nicht leiden kann (Inge, es ist NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG!) - und andere wohl auch nicht, Jürgen sei Dank an der Stelle -, ist die Selbstverherrlichung einiger Diplom-Kandidaten, die andere abqualifizieren aufgrund einer vom Staat vorfabrizierten Prüfung, ohne zu wissen, ob jemand menschlich und fachlich als Therapeut Qualitäten besitzt oder nicht...



Lieber mal unbeliebt gemacht als rumgeschleimt :D

Deinen vorherigen Ausführungen kann ich nur zustimmen
Inge

eule61
20.04.07, 19:45
Lieber mal unbeliebt gemacht als rumgeschleimt :D

Deinen vorherigen Ausführungen kann ich nur zustimmen
Inge

Lieber einmal mehr querulant als schleimig, dazu steh ich, Inge. Und zu meiner Meinung allemal :)

Natalia
15.06.07, 21:20
Ich habe auch eine Frage zu der Kostenerstattung der HPP's..Ich finde die Psychotherapie sehr interessant und überlege mir,ob ich mich in dem Bereich später fortbilden möchte..
Doch lohnt sich das finanziell überhaupt,da die Konkurrenz mit den Psychologischen Psychotherapeuten und Diplom- Psychologen,die ja mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen können,sehr groß ist?
Ich stelle es mir schon schwer vor, sich da durchzusetzen..

Hildegard
15.06.07, 22:50
Hallo Natalia,

es ist zwar so, dass ein HPP niemals die Zahl von Klienten haben wird wie ein psycholog. Psychotherapeut mit Kassenzulassung, deren großer Nachteil (und unser Vorteil:)) ist jedoch, dass sie fast immer eine sehr lange Warteliste haben. Dies führt dazu, dass in Krisensituationen doch des öfteren schon mal Klienten zum HPP kommen und das ganze selber finanzieren (wenn man die Preise nicht zu hoch ansetzt). Allerdings muss ich sagen z.B. die DeBeKa erstattet pro Kalenderjahr 20 Psychotherapeutische Sitzungen auch beim HP und ich habe auch schon Klienten gehabt, die privat zu ihrer Gesetzlichen Versicherung noch eine Zusatzversicherung für HP-Leistungen haben, die haben auch erstattet bekommen. Also nicht ganz aussichtslos.:D Wenn ich allerdings meinen Praxisbetrieb mit reinen PT-Sitzungen bestreiten müßte, würde ich ziemlich gefrustet sein, ich bin froh zusätzlich noch Kurse und Entspannungstraining anbieten zu können...zusammengenommen läuft es ganz gut:)

bifido
15.06.07, 23:22
Die debeka-Zusatzversicherung kann ich jedem, der normal versichert ist nur empfehlen.
Nicht zu teuer und hat viele Leistungen, wie z.B. auch Behandlung bei naturheilkundlichen "privaten" Ärzten.
Also drauf achten, dass man sich nicht nur für HPs zusatzversichert.

Diese debeka ist schnell in ihren Zahlungen und haben sehr nette Mitarbeiter.

Diese meine Erfahrung wollte ich mal kurz mitteilen.:D

Hajo
16.06.07, 12:47
Hallo, liebe Hildegard,

aus einer seit 1973 bestehenden Praxiserfahrung hier einmal kurz einige Kuriositäten hinsichtlich der Kostenerstattung von GKV und PKV sowie Beihilfen:

Pflichtversicherte Patienten haben bis vor ca. 15 Jahren durchaus reelle Chancen gehabt, dass unsere Rechnungen zu 100 % auf freiwilliger Basis übernommen wurden. In den letzten 15 Jahren war dies nur bei zwei Patienten der Fall. Einer hatte ein Lungenemphysem (Maler, Pflichtversicherter) und bekam bis zu seinem Tode, also noch 8 Jahre die Kosten voll erstattet. Der andere Patient, ein promovierter Zahnarzt, ebenfalls Emphysematiker, Polyneuropathiker, erhält seit 2 Jahren alle Kosten von der Ärztekammer erstattet! Ich war selbst sehr ungläubig, habe aber seinen Bescheid gesehen. Allerdings soll die Frage gekommen sein, ob er denn noch ganz bei Trost sei, zu einem Hp zu gehen??

Bei den Privaten ist es sehr unterschiedlich in der Erstattung. Ich habe mir angewöhnt, den Gesamtbetrag auf möglichst viele Geb-Ziffern zu verteilen. Das ist oft sehr positiv.

Besonders gute Erfahrungen habe ich mit der Continentalen Krankenversicherung immer wieder gemacht. Hier gab es noch nie ein Problem!

Große Probleme mit DebK, Mannheimer

Beihilfestellen sind in ihrer Erstattung ebenfalls recht unterschiedlich. Großzügiger wird im Süddeutschen Raum verfahren, deutlich kleinlicher in NRW.

Liebe Grüße Hajo

Wortlaut
16.06.07, 14:36
Zur Erstattungsmoral der Privaten Kassen (PVK)

Die Maßstäbe, wer was in welchem Umfang erstattet, sind selbst in ein und derselben PVK höchst unterschiedlich. Beispiel Signal Iduna. Da hab ich für einen Pat. nachtelefoniert und dem Sachbearbeiter erklärt, dass sein Kollege von der Verwaltung Süd (beispiel) die GebüH-Ziffern so und so zu vollen Teilen annerkannt habe, er aber nicht. Wie das denn so komme. Daraufhin wollte er den Bescheid des Kollegen mal einsehen. Ich habe ihm den internen Dienstweg empfohlen.

Siehe da, ein paar viele Tage später bekam mein Pat dann auch die "volle" Erstattung.

Im übrigen ist es immer wieder ratsam, dem Patienten bereits beim ersten Termin zu erklären, dass er und nicht die Krankenkasse der Vertragspartner ist, der die Rechnung zu zahlen hat.
Gruß
AW

Hildegard
04.01.08, 18:56
Im aktuellen Heft meiner Verbandszeitschrift des VFP (Quelle), die im übrigen hervorragend gerade zu den rechtlich relevanten Themen für den HPP berichtet, eine ausführliche Auflistung gefunden, die eigentlich eine gute Antwort auf meine eigene Frage am Anfang dieses Threads gestellt habe! (War übrigens mein erster Beitrag hier im Forum am Tag meiner Anmeldung ist mir gerade aufgefallen :D)

Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen

Patienten haben einen Rechtsanspruch auf eine erreichbare psychotherapeutische Versorgung

Zwar war es das Ziel des 1999 verabschiedeten Psychotherapeutengesetzes, eine ausreichende und flächendeckende psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zu erreichen. Dieses Ziel ist aber längst nicht in allen Regionen erreicht, insbesondere nicht für Kinder und Jugendliche! Monatelang ausgebuchte Terminkalender bei den kassenzugelassenen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten sind eher die Regel als die Ausnahme. Oder es sind für die Patienten nur Psychotherapeuten erreichbar, die unzumutbar weite Anfahrten erforderlich machen würden.

Deshalb gibt der BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V) auf seiner Homepage folgende Hinweise, die auch für unsere Patienten in gleicher Weise gelten:

Auf dem Weg zu einer Psychotherapie treten leider nicht selten immer noch Probleme auf. Dies liegt vor allem daran, dass es, gemessen am Bedarf, nach wie vor zu wenig Psychotherapeuten gibt. Psychotherapeutische Praxen sind deshalb häufig überlaufen und haben eine lange Warteliste. Monatelange Wartezeiten sind nicht ungewöhnlich. Dies gilt vor allem für kassenzugelassene Psychotherapeuten, die der Versicherte ohne Weiteres auf seiner Krankenversichertenkarte in Anspruch nehmen kann.

Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung durch die gesetzlichen Kassen:

Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie – auf dem Wege der Kostenerstattung – die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung), aber keine Kassenzulassung besitzt. In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse Ihrem Antrag stattgegeben hat. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben.

Darauf müssen Sie achten:

Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei.
Quelle: http://www.bdp-verband.org/ psychologie/psytherapie.shtml

Obwohl die notwendige Vorgehensweise hier klar aufgezeigt worden ist, erfahren wir gerade in letzter Zeit häufiger, dass Patienten Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche an die gesetzlichen Krankenkassen haben. Hier können wir die Patienten hilfreich unterstützen, indem wir sie über folgende Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile aufklären:

Grundlegend sind die Regelungen gemäß § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie der Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97). Von den obersten Sozialrichtern wurden damals die Bedingungen genannt, nach denen eine außervertragliche Kostenübernahme gemäß den Bestimmungen des SGB V für psychotherapeutische Leistungen möglich ist.

1. Notwendigkeitsbescheinigung
Der Antrag des Versicherten auf die Durchführung einer Psychotherapie muss durch einen zur Vertragsbehandlung berechtigten Behandler (z. B. durch einen Facharzt) befürwortet werden. Darauf muss die Diagnose vermerkt sein (entspr. dem ICD-10) mit dem Hinweis, dass es sich um eine Krankheit im Sinne des SGB V handelt, die der Behandlung bedarf.

2. Psychotherapieverfahren
Auch für Leistungen im Rahmen der Kostenerstattung dürfen nur Psychotherapieverfahren zur Anwendung kommen, die prinzipiell zugelassen sind, konkret: nur psychoanalytische, tiefenpsychologische oder verhaltenstherapeutische Verfahren. Die Durchführung anderer Verfahren kann der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bei seiner Prüfung des Erstattungsantrags ablehnen.

Es ist jedoch nicht Aufgabe des MDK, die generelle Qualifikation des Behandlers zu prüfen und – was neuerdings hier und da geschehen sein soll – Heilpraktiker für Psychotherapie generell auszuschließen und nur noch approbierte Therapeuten (ohne eigenen Kassensitz) für die Kostenerstattung zuzulassen.

3. Mangelnde Verfügbarkeit
Leistungen im Rahmen der Kostenerstattung dürfen nur vergütet werden, wenn ein zugelassener Kassentherapeut nicht zur Verfügung steht. Hier dürfen die Krankenkassen nicht einfach auf Listen von Vertragsbehandlern verweisen. Vielmehr ergibt sich für den Patienten dann ein Anspruch auf außervertragliche Behandlung und Kostenerstattung, wenn er nachweist, dass der nachgefragte Behandlungsplatz nicht zur Verfügung steht. Mehr als drei vergebliche Behandlungsanfragen sind aus fachlichen und menschlichen Gründen (im Sinne des Gebots einer humanen Krankenbehandlung) nicht zumutbar!

4. Zumutbare Wartezeiten
Nach dem o.g. Vergleichsurteil des BSG ist es die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen, einen Vertragsbehandler zur Verfügung zu stellen. Es ist nicht Aufgabe des Patienten, sich einen Behandler zu suchen! – Nun behaupten die Krankenkassen gerne, es gebe ausreichend Behandlungsplätze, man müsse eben nur etwas warten, Wartezeiten seien halt üblich. Hier hat aber das BSG klar festgestellt: Psychotherapie ist häufig eine schnell erforderliche Intervention, so dass behandlungsbedürftige seelische Erkrankungen in aller Regel unverzüglich zu behandeln sind. Deshalb sind Wartefristen länger als sechs Wochen bei Kindern und Jugendlichen und von maximal drei Monaten bei Erwachsenen als unzumutbar abzulehnen!

5. Bescheinigung des Heilpraktikers (Psychotherapie)
In der Praxis hat es sich bewährt, wenn der Patient seinen formlosen Antrag bei seiner Krankenkasse auf Kostenerstattung für eine Psychotherapie ergänzt durch die schon erwähnte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, eine Zusammenstellung seiner vergeblichen Bemühungen bei Vertragsbehandlern sowie eine Bescheinigung von uns, in der wir als Behandler bestätigen,

. dass die psychotherapeutische Behandlung der psychischen Erkrankung oder Störung mit Krankheitswert in unserer Praxis sofort begonnen werden kann
. und dass wir mit einem Richtlinienverfahren (z. B. Verhaltenstherapie) arbeiten werden. Dazu sollten dann nähere Angaben über Art und Umfang der geplanten Behandlung, die veranschlagte Zahl der Sitzungen sowie das Honorar pro Sitzung erfolgen.
Die Krankenkasse ist verpflichtet, über den Antrag des Patienten zu entscheiden, wobei gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch eingelegt werden kann.
Ich hoffe das hilft allen interessierten HPP´s weiter, ich fand es toll so eine gute Zusammenstellung zu finden!

LG

Hildegard

Sybille
04.01.08, 19:35
Na, das liest sich doch sehr gut!
Danke, liebe Hildegard, wird ja irgendwann einmal interessant für mich:)

Liebe Grüße
Sybille

britta
07.01.08, 13:36
Zurück zu der Kassenfrage: hilde, hast du einfach mal bei den kassen angerufen und gefragt wie man eine kassenzulassung bekommt? ich glaube da muss man noch eine Prüfung ablegen aber ich bin mir nicht sicher. lg britta

Ein Abschluss "in was auch immer" entbindet nicht von Respekt gegenüber anderen.

oh nun isses ja schon beantwortet

Sybille
07.01.08, 13:52
kassenzugelassenen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten,

Hildegard
16.01.08, 10:05
Hi,
wollte euch noch mal eine positive Rückmeldung geben in punkto Kostenerstattung von privaten Kassen bzw. Zusatzversicherungen für HP-Leistungen.
Einer meiner Klienten hat mir gestern berichtet, dass die Gothaer-Versicherung 80% (Höchstsatz der im vertrag vereinbart war!) meiner erbrachten Leistungen erstattet haben, abgerechnet nach der GebH. :):):) Ich freu mich jedesmal wie eine Schneekönigin, wenn meine Klienten mir positives in dieser Richtung vermelden. Ich empfinde das auch als Wertschätzung für uns HPP, wenn von offizieller Stelle, erstattet wird.
Bei weiteren Erfolgsmeldungen :cool: werde ich berichten...
Liebe Grüße und einen schönen Tag!

Hildegard

Su71
22.07.08, 18:12
Halli Hallo,
kann mir das mal jemand erklären, wie so ein Verfahren - also ein Antrag auf Kostenerstattung genau läuft? Was brauche ich dazu genau? Woher nehme ich die Geb. Nr? Was muss auf der Rechnung stehen ect???

Kann ich diesen Antrag auch stellen, wenn ich eine HPP Praxis noch gar nicht angemeldet habe?
Ich bin ja schon seit mehreren Jahren auch freiberuflich, therapeutisch tätig - kann ich also auch "einfach so" so eine Rechnung schreiben (HPP bin ich ja mittlerweile) - oder brauche ich dazu eine offizielle Praxis?:confused::confused::confused:

- ich hab 2 Anfragen von Klienten, der eine ist komplett privat versichert, der andere hat eine private Zusatzversicherung...
und meine Praxis wollte ich eigentlich erst nächstes Jahr anmelden - jetzt überlege ich, ob ich das nicht doch schon gleich mache (machen muss), wenn ich die Klienten annehme---(?)

LG Susanne

Hildegard
22.07.08, 20:36
Hallo Susanne:),

meines Wissens musst du deine Praxis anmelden beim Gesundheitsamt, bevor du Therapien beginnst. Ich hatte meine Anmeldung im Gesundheitsamt am Anfang der Praxisgründung nach der Eröffnung verschwitzt und die meinten das müsste ich aber, beim Finanzamt ist es zwingend nötig dich anzumelden. Wieso möchtest du deine Arbeit denn nicht anmelden?? Vor allem wo du schon zwei Anfragen hast.
Zu deinen potentiellen Klienten, die Privat- bzw. zusatzversichert sind. Kläre doch erst mal (bzw. lass die Klienten klären) ob Leistungen von HPP´s nach der GebH erstattet werden. Dann mach dir Gedanken, wieviel du für eine Stunde Therapie haben möchtest und arbeite mit den 19 er Ziffern der GebH.

Wenn du einen Antrag auf Kostenerstattung ganz offiziell für z.B. 25 Sitzungen stellen willst, siehe die vorherige Seite dieses Threads, da steht das Verfahren erklärt in meinem Post (in rot) ist allerdings megaaufwändig und erfordert auch einiges an Formulierungsgeschick. Ich selber habe es noch nie gemacht, ich habe Glück, dass ich entweder reine Selbstzahler habe oder Private (DEBEKA-Vollversicherung ohne Beihilfe ist z.B. superklasse und problemlos in der Erstattung) oder Zusatzversicherte, die meine Rechnungen mit den 19 er Ziffern akzeptiert haben und erstattet haben, Zusatzversicherungen allerdings immer nur bis zu dem Prozentsatz wie im Vertrag vereinbart.

Ich drücke dir die Daumen und denke du solltest bevor du therapierst in jedem Fall eine Praxis anmelden.

Su71
22.07.08, 20:52
Hallo Hildegard,
danke für Deine Antwort!
Ja also es ist so - ich bin Team eines Familien und Gesundheitszentrums. Da gibt es einen Raum, der im Moment von 3 Kolleginnen genutzt wird. Diesen Raum könnte ich auch nutzen (ginge das als offizieller Praxisraum???)
Ich wollte die Anmeldung auf nächstes Jahr schieben, weil ich erstens im Moment recht viel als Ergotherapeutin arbeite und als Dozentin...und weil zweitens auf dem Gelände des Familien und Gesundheitszentrums ein Gebäude ausgebaut wird, in dem ich nächstes Jahr einen eigenen Raum bekommen werde...
Aber jetzt kamen diese beiden Anfragen (und ein dritte ist auch schon in der "Warteschleife":D) - und ich glaub schon dass ich das dann auch jetzt direkt in Angriff nehme ----
Wie schnell geht sowas denn vonstatten? Ich weiß, ich muss beim Gesundheitsamt einen formlosen Antrag stellen - wie lange dauert das dann? Und was kann ich da angeben, ab wann die Praxis eröffnet wird? (4 Wochen später, oder 4 Monate später...???)
Beim Finanzamt bin ich als Freiberuflerin schon gemeldet - das müsste doch reichen, oder? Also ich hab ne Steuernummer für selbständige Einkünfte (wegen der Dozententätigkeit).

Der eine Patient ist bei der Barmenia? Gibt es da Erfahrungen???
Was bedeuten die 19er Ziffern der GebH? Woher weiß man das?...

sorry- aber ich blick da grad noch null durch:confused:

LG Susanne

Hildegard
22.07.08, 21:09
Hi Sue:):), beim Finanzamt bin ich mir nicht sicher, ich denke auch das ist schon erledigt (notfalls anrufen), beim Gesundheitsamt einfach einen Satz: Ab dem (beliebig ...kann am nächsten Tag sein) eröffne ich ..Adresse eine Praxis/ oder Räume, die du mietest, .... als Heilpraktikerin für Psychotherapie.
Meines Wissens kann man sich auch stundenweise einen Raum in einem Zentrum mieten als HPP.

Die 19 er Ziffern der GebH sind das hier:
19. Psychotherapie
19.1 Psychotherapie von halbstündiger Dauer € 15,50 bis 26,-
19.2 Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer € 26,- bis 46,-
19.3 Ausstellung eines psychodiagnostischen Befundes € 15,50 bis 38,50
19.4 Psychotherapeutisches Gutachten je zweizeiliger Schreibmaschinenseite bis € 15,50
19.5 Psychol. Exploration mit eingehender Beratung € 15,50 bis 46,-
19.6 Anwendung und Auswertung von Testverfahren (TAT, Rohrschach, usw.) € 15,50 bis 38,50
19.7 Behandlung von Störungen der Sprechorgane je Sitzung € 10,50 bis 31,-
Anmerkung: Die Honorare für eine ausgedehnte Spezialbehandlung von Sprechangst-Neurosen (Stottern), Honorare für spezielle ausgedehnte Sprechlernkurse, Kurse der Entwöhnungsbehandlung usw. sind besonders zu vereinbaren.
19.8 Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose € 15,50 bis 26,-

Das sind die HPP gängigen Ziffern ich kombiniere meist die 19.2 oder 19.1 mit der 19.8. wenn ich mit jemand mit Gesprächen/Therapie und Entspannungstraining arbeite.
Barmenia hab ich noch keine Erafhrungen mit. Aber der Klient sollte in jedem Fall anfragen insbesondere auch darauf hinweisen, dass du HPP bist. Das ist bei jeder Kasse anders.
Viel Glück!

Su71
22.07.08, 21:35
suuuper Hildegard, Du bist ein Schatz!!!:D

Ich hab mich gerade beim VfP angemledet - da gibt es ja auch schon einige Infos---echt klasse -

Eine Frage hab ich noch
Was bedeuten die EUR Angaben - von x € bis y € - hinter den Ziffern? Kann ich mir da was raussuchen zwischendrin, was ich berechne? Oder setze ich meinen Satz einfach von vorne rein fest (unabhängig von diesen Zahlen) - und das sind die Sätze, die (je nach Versicherung) erstattet werden?

LG Susanne

Hildegard
22.07.08, 22:57
Hi Sue,

ich bewege mich immer in der oberen Grenze der Euro-Werte ( wenn ich eine offizielle Rechnung stelle zur Vorlage ei der KK, überschreite ich die Höchstgrenze nie) , bis jetzt haben meine Klienten deshalb noch nie Probleme bekommen. Doch einmal gab es einen Klienten der Post-B Krankenkasse, die hat nur den minimalen Satz der GebH erstattet, den Rest meines Stundensatzes hat der Klient dann privat gezahlt.

Su71
27.07.08, 20:28
Danke nochmal Hildegard für Deine Hilfe!
Ich habe mich mittlerweile beim VfP angemeldet - und da gibt es ja eine ganze Menge Infos zu genau diesen Themen:D - sogar Rechnungsvordrucke - echt klasse!
Gefällt mir sehr gut, was die an Infos und Beratung alles bieten!!!;)

LG Susanne

Jürgen
27.07.08, 23:33
Hallo,

welche PKV welchen Satz bezahlt kriegst du über das I-Net raus.
Hab ich mir auch mal rausgesucht, Post ist klar, kann ich mich noch erinnern, die sind sparsam:).

LG

edmund9795
30.09.08, 17:01
Dieses Thema finde ich sehr interessant da es mich ja in Zukunft auch betreffen wird. Im Internet habe ich das zu Krankenversicherungsvergleich (http://www.1a-krankenversicherung.org/) gefunden, vielleicht hilft es euch ja die das schon betrifft denn wenn man Geld sparen kann soll man das auch tun. :)

P.G.B.
30.09.08, 18:26
Hallo Hildegard,
danke für deine ausführliche Beschreibung zum Antrag auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse.

Ich habe da noch eine Frage zur Vorgehensweise:
Habe ich das so richtig verstanden?

1. Der Patient bekommt vom Hausarzt eine Bescheinigung zur Notwendigkeit einer Behandlung
2. Ich stelle eine Diagnose nach ICD 10 unter Angabe der Anzahl der Sitzungen, nebst Anwendung, z.B VT
3. Ich erhebe eine Kostenrechnung( lt. GebüH unter Angabe der Ziffern)
4. Der Patient legt eine Angabe der Kassenzugelassenen Therapeuten bei, die längere Wartezeiten als ca. 3 Monate haben (mindesten 3)
5. Der Patient reicht das alles bei seiner Kasse ein auf Kostenerstattung bzw. Kostenübernahme

Nächste Frage:
Muß der Patient warten, bis er die Kostenübernahme erhalten hat?... das kann u.U. ja schon sehr lange dauern...

Danke schon einmal im Voraus für die Antwort.

Lieben Gruß
Petra

Hildegard
30.09.08, 18:42
Hallo Petra,
also ich muss dazu sagen ich habe noch nie einen Antrag bei der Krankenkasse gestellt,weiß aber von einer befreundeten psychologischen Psychotherapeutin(ohne Kassenzulassung), dass das Verfahren, vor allem Punkt 2 deiner Liste außerordentlich aufwändig ist. Ich weiß, dass ihre Anträge mehrere getippte Seiten lang sind, sie nach einem psychopathologischen Befund nach ICD10 eoine Diagnose stellt und einen Behandlungsplan aufstellt, und ausführlich begründet, wie sie vorgehen wird und warum dies bei dem Klienten angezeigt ist.
Im Sinne des Klienten würde ich die Kostenübernahmegarantie abwarten, es sei denn der Klient möchte anfangen und zahlt im Zweifelsfall aus eigener Tasche. In dem Fall würde ich mir das schriftlich bestätigen lassen.

Ich wäre ehrlich interessiert von dir zu erfahren, ob deine Bemühungen von Erfolg gekrönt sind, vielleicht sollte ich mich daran auch einmal heranwagen...

Ich drücke dir die Daumen...

Su71
30.09.08, 23:05
Hallo Petra,
ich bin gerade dabei einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen - aber an eine Privatkasse.
Da läuft das so, dass ich von der Kasse einen sehr umfangreichen Bogen bekommen habe zum ausfüllen. Ich habe erst mal telefonische Rücksprache gehalten und dabei wurden mir 5 probatorische Sitzungen zugesagt - im Anschluss an diese 5 Sitzungen (die noch nicht beendet sind derzeit) muss ich an die Kasse jenen Bogen einreichen, den ich bekommen habe, den Konsiliarbericht des Arztes, meine Erlaubnisurkunde und einen ausführlichen Bericht mit Diagnose, Therapieempfehlung und Psychopathologischem Befund und Prognose. Wenn das alles vorliegt, wird entschieden, ob die Therapie übernommen wird ---

Die andere Möglichkeit ist die, dass ein Patient eine private Zusatzversicherung hat, die HPP Leistungen übernimmt - dann muss man eine korrekte Rechnung stellen mit ICD-10 verschlüsselter Diagnose und den Abrechnungsziffern nach der HP Gebührenordnung und mit Deiner Steuer Nummer.

LG
Susanne

Hildegard
30.09.08, 23:12
Hallo Susanne,

das finde ich aber schön, dass du diesen Beitrag geschrieben hast und auch, dass du einen Antrag stellst. Erzähl uns doch bitte, wie es weiter gegangen ist. Wie ist das denn eigentlich mit den Ziffern, wenn das Ganze über die Kasse geht, auch nach GebH? Oder nach GOÄ?? Meine Bekannte hat dann immer nach GOÄ abgerechnet und so um die 80€ für die Sitzung genommen, obwohl sie sonst niedrigere Sätze hat. Würde mich interessieren, wie du das machst, auch z.B. mit den probatorischen Sitzungen? Nach GebH?

P.G.B.
01.10.08, 10:50
Hallo Hlidegard, hallo Susanne,

danke für eure Antworten.
Das so ein Antrag auf Kostenübernahme ein schwieriges Verfahren ist, wußte ich. Ich hatte gehofft, dass es vielleicht doch einfacher gehen könnte...zumindest habe ich es so in der Beschreibung herausgelesen.
Die genaue Therapieplanung, Brfund, Prognose, genaue Vorgehensweise u.s.w. wird mich dann allerdings weiterhin von dem Antrag abhalten. Übrigens, wer bezahlt denn überhaupt die Zeit, die ich mit diesem Antrag verbringe?

Bis jetzt habe ich in meiner Praxis nur Selbstzahler. Selten habe ich eine Rechnung zur Weiterleitung an die PKV geschrieben. Deine Beschreibung zur Vorgehensweise dbzgl. Susanne ist genau treffend.

Ich muß sagen, ich schwanke in meiner Einstellung, was die Zusammenarbeit mit einer GKV betrifft, noch etwas.
Im Grunde genommen möchte ich mir meine Unabhängigkeit von diesem Krankenkassensystem bewahren. Wie oft kommt es vor, dass eine anfänglich erstellte Verdachtsdiagnose im Laufe einer Therapie überdacht werden muß und die entsprechende Vorgehensweise dann angepasst werden muß...

Als ich meine Arbeit begann, sagte eine kassenzugelassene Psychotherapeutin zu mir: Sei froh, so ersparst du dir eine Menge Stress und Schreiberei. Ich dachte zunächst :"Schade, so komme ich doch wenigstens eher an Klienten."
Mittlerweile habe ich guten Zulauf durch meine Kurse, Mundzumund und meine Homepage.

Euch einen guten Tag
Petra

Su71
31.10.08, 18:46
Halli Hallo,
juhuuu:D der Antrag ging durch! Es wurden 20 Sitzungen bewilligt. Mein erster Antrag - und gleich akzeptiert worden! *stolzbin*

@Hildegard: ich hatte von der Krankenkasse einen Vordruck, den ich ausfüllen musste über die bisherigen erbrachten Leistungen - und da war die GebüH aufgeführt - ich musste halt die Ziffern einfügen...

LG
Susanne

kapinnow
01.11.08, 10:19
Die andere Möglichkeit ist die, dass ein Patient eine private Zusatzversicherung hat, die HPP Leistungen übernimmt - dann muss man eine korrekte Rechnung stellen mit ICD-10 verschlüsselter Diagnose und den Abrechnungsziffern nach der HP Gebührenordnung und mit Deiner Steuer Nummer.
Hallo zusammen,
so ein Fall ist mir auch schon untergekommen, wobei sich in diesem Fall der Klient um die Abrechnung mit der Kasse kümmern muss. Allerdings sollte man daran denken, wie dass dann mit dem Finanzamt ist, denn dann bekäme ja das Finanzamt die Diagnose der Klienten zu Gesicht. Vermutlich ist es das Beste die eigentliche Rechnung und die Aufschlüsselung der Leistungen und Diagnose zu trennen (als Anhang). So mache ich das nun.
Liebe Grüße
Kai

Raik
01.12.10, 16:49
Habe auch zwei Fragen zur Abrechnung beim Heilpraktiker.

!) Was genau bedeutet diese Gebührenspanne nach GebüH? In den Verträgen zu privaten Krankenversicherern lese ich häufig "... bis zu den Mindestsätzen der GebüH", das klingt, als ob da noch einiges vom Patienten selbst zu zahlen bleibt. Gibt es ein Beispiel aus ihrer Praxis?


Wieviel berechnen Sie für beispielsweise eine Erstanamnese und wieviel erhalten Sie durchschnittlich von der Krankenversicherung und wie hoch ist der Patientenanteil? 70 - 30? Da ist ja jeder Vertrag anders ...

2) Und: Wie ist das bei gesetzlich Versicherten, die an einem Integrierten Versorgungsmodell mit Klassischer Homöopathie teilnehmen? Wieviel Leistung bekommt da der Patient auf Kassenkosten?


Vielen Dank für die Expertenmeinung im Voraus!

Jürgen
01.12.10, 19:08
Habe auch zwei Fragen zur Abrechnung beim Heilpraktiker.

!) Was genau bedeutet diese Gebührenspanne nach GebüH? In den Verträgen zu privaten Krankenversicherern lese ich häufig "... bis zu den Mindestsätzen der GebüH", das klingt, als ob da noch einiges vom Patienten selbst zu zahlen bleibt. Gibt es ein Beispiel aus ihrer Praxis?


Wieviel berechnen Sie für beispielsweise eine Erstanamnese und wieviel erhalten Sie durchschnittlich von der Krankenversicherung und wie hoch ist der Patientenanteil? 70 - 30? Da ist ja jeder Vertrag anders ...

2) Und: Wie ist das bei gesetzlich Versicherten, die an einem Integrierten Versorgungsmodell mit Klassischer Homöopathie teilnehmen? Wieviel Leistung bekommt da der Patient auf Kassenkosten?


Vielen Dank für die Expertenmeinung im Voraus!

Hallo Raik,

zu 2.) hier erhältst du nur bei einem Arzt der die Zusatzqualifikation Homöopathie hat eine Erstattung.

zu 1.) Den genauen Wortlaut muss man dem Vertrag entnehmen, der genannte hört sich nach unterem Rahmen GebüH an.
Wieviel der HP für seinen Aufwand berechnet, muss man beim HP seiner Wahl erfragen, das kann unterschiedlich sein.

LG Jürgen

Raik
20.01.11, 15:35
Habe auch schon überlegt, ob ich eine private Zusatzversicherung abschließe, weil ich von Kollegen mit Beihilfe höre, welche Behandlungen sie erstattet bekommen, wo ich für eine Erstanamnese locker 150 Euro auf den Tisch legen muss, ohne zu wissen, ob eine Behandlung tatsächlich Erfolg hat. Da kommt schon Neid auf. Ich habe mich aber auf einschlägigen Seiten informiert und rausgefunden, dass die Chancen auf eine ambulante private (Zusatzversicherung private-krankenversicherung.de (http://www.private-krankenversicherung.de/Krankenzusatzversicherung/)) sehr niedrig sind, wenn man bereits unter einer chronischen Krankheit leidet - oder es wird sehr teuer.

sind denn die Zusatzversicherungen, die man bei seiner Krankenkasse in Kooperation mit einer privaten KK bekommt, eigentlich gleichwertig mit den rein privaten ...? Bin bei der DAK und habe mal gehört, dass der chef dort wenig von Alternativmedizin hält und lieber die Ressourcen in die Behandlung empirisch nachprüfbarer Behandlungsmethoden investiert und dass daher diese Kasse Alternativmedizin suf besonders niedrigem Niveau erstattet.

Lindwedler
05.02.11, 16:34
Wer sagt denn, dass man durch ein Studium zu einem guten Psychologen/Psychiater wird? Ob man Menschen helfen oder auch heilen kann, hängt doch von ganz anderen Faktoren ab.

Bei der HP-Prüfung fallen ja - je nach Prüfungskommission - bis zu 90% der Prüflinge durch. Trotzdem bereitet einen die HP-Ausbildung ja nicht wirklich auf die spätere Arbeit vor. Fachtherapien ect. sind ja nicht Bestandteil der Prüfung, sondern eigentlich nur die Prüfung auf "Gefährdung für die Volksgesundheit". Wer wird also ein gute(r) HPP oder HP?

Derjenige, der ein fotografisches Gedächtnis hat, und daher die Prüfung problemlos nimmt, oder der/die sensible Behandlerer/in, die sich mit der eigenen Behandlungsmethode gut auskennt aber Prüfungsprobleme hat weil es mit der Merke etwas hapert? Ich bin in der Homöopathie-Fachausbildung. Alles was ich da lerne muss ich zur HP-Prüfung aber ganz ganz schnell vergessen.

Was geprüft werden müsste auf die persönliche Eignung als Heiler/HP. Doch wie soll man so was prüfen?

Lindi

KarinkaW
12.02.11, 10:11
Hallo, liebe HPPs,

ich habe die Thread-Mails hier mit Interesse gelesen, bin seit Dezember HPP und habe jetzt auch gleich eine Frage:

Wie ist das mit Gesprächspsychotherapie, wird die auch erstattet? Oder muss ich jetzt erst eine Ausbildung in VT machen?
Ich beginne nämlich demnächste eine Ausbildung zur integrativen Familienberaterin und hatte nicht vor, VT zu machen.

Ich habe einen Klienten, mit dem ich ausschließlcih Gesprächstherapie mache, der hat aber jetzt eine Versicherung bei der Gothaer, die dann ab Sommer greift...

Kann mir jemand raten, was in diesem Fall zu tun ist?

herzliche Grüße
Karin Wylicil

Silke Uhlendahl
27.03.11, 20:41
Hallo Karin,

in diesem Fall muss der Patient klären ob mit seinem Vertrag eine Leistungszusage für die komplette GeBüH gegeben ist und ob nicht (leider machen das viele PKVen) explizit die Psychotherapie nur bei erstattet werden wenn der Erbringer der Leistung Arzt mit Zusatzbezeichnung oder psychologischer Psychotherapeut ist.

P.S. wenn du schon eine Praxis hast: sende deine Erlaubniserteilung an admin Jochen, denn es gibt für Therapeuten hier im Forum noch einen speziellen, geschlossenen Bereich (kostenfrei) zwecks internem Austausch.

KarinkaW
09.04.11, 11:26
Liebe HPPs, Liebe Silke,
danke für die Tipps, ich werde mich an Jochen wenden.

Ich habe im Grunde genommen nicht die Absicht, meine Praxis auf die GKV zu stützen, aber es kommen leider immer mehr PatientInnen, die bis zu 8 Psychotherapeuiten kontaktiert und keinen Platz bekommen haben. Das Versorgungssystm ist hier wirklich eine Schande. Ich mag natürlich diese Patienten ungern weiterschicken. Der Leidendruck ist teilweise sehr groß und diese Suchaktionen erfordern so viel Kraftaufwand für diese Leute, ich ärgere mich!
Gerade habe ich eine Patientin, die 3 Stunden Gesprächspsychotherapie von der Kasse bei mir ersetzt bekommt, wenn sie - Obacht - all ihre Vorsorgeuntersuchungen im Kassen-Checkheft absolviert hat. Was ist das wieder für ein willkürlicher Deal?
Ich suche da gerade nach Möglichkeiten, wenigesten ab und zu jemanden aus der gesetzlichen KK zu übernehmen...
Falls Erfahrung besteht - bitte nur her damit
herzlich, Karin