Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage nach Therapiemöglichkeit bei MRSA
Pascale Kimich
14.09.09, 16:50
Was kann man eigentlich gegen diese MRSA machen. Der Patient kann nicht zurück ins Altenheim, sein Sohn hat mich gefragt, ob ich ich eine Behandlung kenne. Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.:)
Aus schulmedizinischer Sicht gibt es keine Behandlungsmöglichkeit, da der Erreger eben nicht auf Antibiotika reagiert.
Die Naturheilkunde verfolgt da einen anderen Ansatz, man geht da nicht speziell gegen die Bakterien vor, sondern beurteilt den Fall ganzheitlich. Das heißt, zuerst mal sucht man die wahre Ursache, was genau bringt diesen Patienten dazu, von diesem Erreger befallen zu werden. Deshalb kann man hier auch keine Standard-Therapieempfehlung machen.
Mein Ansatz wäre hier klassische Homöopathie oder Eigenblut-Injektionen, damit würde ich zunächst anstreben, das Immunsystem aufzubauen.
MercuriusMarkus
14.09.09, 19:37
Meldepflicht für MRSA
Seit 1. Juli 2009 gibt es eine Meldepflicht für MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) bei Erregernachweis aus Blut oder Liquor. Da dem Heilpraktiker nach § 44 IfSG der Erregernachweis verboten ist, betrifft ihn die Meldepflicht nicht. Da aber für meldepflichtige Erreger nach § 24 IfSG für den Heilpraktiker Behandlungsverbot besteht, ist es wichtig, über diese Neuerung informiert zu sein.
Neu: Somit besteht für den Heilpraktiker bei MRSA Behandlungsverbot.
Grund für die Einführung der Meldepflicht für MRSA ist, dass es oft zu besonders schweren Krankheitsverläufen kommt, und zwar Pneumonien, Wundinfektionen und Sepsis und – wie der Name schon sagt - eine Antibiotikagabe keine befriedigende Wirkung zeigt. Durch die Antibiotikaresistenz wird die Verbreitung dieses Erregers (vor allem bei Abwehrgeschwächten) begünstigt.
http://www.isolde-richter.de/links-oben/aktuelles.html
und andere Quellen ......
Grüsse
Markus
http://heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php?p=210861#post210861
MercuriusMarkus
14.09.09, 21:37
Gemäß der Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht nach § 7 IfSG an die epidemiologische Lage ist der Nachweis von MRSA aus Blut oder Liquor meldepflichtig (Labormeldepflicht-Anpassungsverordnung vom 26.05.2009, BGBl. I S. 1139). Darüber hinaus stellt das Gesundheitsamt gemäß § 25 Abs. 1 IfSG ggf. eigene Ermittlungen an.
Wenn MRSA nach §7 meldepflichtig ist, ergibt sich für mich nach § 24 ein Behandlungsverbot, weil § 24 den §7 beinhaltet.
Ich muss nicht melden, aber ich habe _Behandlungsverbot_.
§ 24 Behandlung übertragbarer Krankheiten
Die Behandlung von Personen, die an einer der in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 oder § 34 Abs. 1 genannten übertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind _oder die mit einem Krankheitserreger nach § 7 infiziert sind_, ist insoweit im Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet. Satz 1 gilt entsprechend bei sexuell übertragbaren Krankheiten und für Krankheiten oder Krankheitserreger, die durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 15 Abs. 1 in die Meldepflicht einbezogen sind. Als Behandlung im Sinne der Sätze 1 und 2 gilt auch der direkte und indirekte Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer Infektion oder übertragbaren Krankheit; § 46 gilt entsprechend.
Grüsse
Markus
EDIT
Gemäß der Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht gemäß §7 IfSG an die epidemiologische Lage ist der Nachweis von MRSA aus Blut oder Liquor seit dem 01.07.2009 meldepflichtig. (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2009 Teil I Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 2009)*. Vorab geben wir die Falldefinition für Gesundheitsämter bekannt, die in der nächsterreichbaren Ausgabe des Bundesgesundheitsblattes gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 IfSG veröffentlicht wird.
* Mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlags
http://www.rki.de/cln_091/nn_504504/DE/Content/Infekt/IfSG/Falldefinition/falldefinition__node.html?__nnn=true
Runterscrollen zu Falldefinitionen --> Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2009 Teil 1 Nr 27
Verlinkung funktioniert leider nicht
Hallo Markus,
vielen Dank für den Hinweis, das war mir in der Tat neu. :confused:
Aber sieh es mir nach, der von mir verlinkte Beitrag ist vom 20.6., und zu diesem Zeitpunkt hatte ich recht (und in Bezug auf die anderen Erkrankungen immer noch). ;) Das RKI hatte zu dem Zeitpunkt auch nichts über die geplante Änderung auf seiner Seite stehen. Vorbildliche Informationspolitik...
Aber nachdem du das jetzt für uns geklärt hast, können wir zumindest die EIngangsfrage beantworten: Nichts können wir dagegen tun, da Behandlungsverbot (auch wenn es sich eindeutig um keinen Seuchenkeim handelt, aber das gilt für andere in § 7 ja auch).
LG Helmut
-
es gibt ja noch Ärzte,die homöopathisch arbeiten.
So schicken wir den Patienten eben dorthin.
lg
silver
Aus schulmedizinischer Sicht gibt es keine Behandlungsmöglichkeit, da der Erreger eben nicht auf Antibiotika reagiert.
Der Erreger reagiert auf viele Antibiotika nicht, es gibt jedoch einige wenige Antibiotika, die doch Wirkung zeigen. Dazu ist es allerdings wichtig, den Erreger so früh wie möglich zu bestimmen um nicht wichtige Zeit mit der Suche nach einem passenden Antibiotikum zu vergeuden.
Gruss
Ulli
Pascale Kimich
15.09.09, 19:33
Vielen Dank für eure Infos, mit dem Behandlungsverbot wußte ich nicht, werde versuchen einen Arzt zu finden der auch ein guter Homöopath ist. Danke
Grundsätzlich wäre es wichtig, zu wissen wo sich der MRSA niedergelassen hat...
Befindet er sich in einer Wunde (diab. Fuß..etc)-was ich hier in diesem Fall mal vermute, hat er ausschließl. die Haut besiedelt oder befindet er sich im Blut....-letzterer Fall wäre eh ein FAll für die Klinik!
ZU bedenken: Ich gehe durch die Infos davon aus, das sich der Patient in klinischer Behandlung befindet, damit gilt das Hausrecht der Klinik und ein ansässiger Arzt hat damit leider ansich keine Möglichkeit Patienten zu behandeln:o...und man muß leider abwarten, bis die stationäre Behandlung abgeschlossen ist.
Zur Besiedelung der Haut durch MRSA: Wir haben bei meinem vorherigen AG die Grundpflege mit einem hochwertigen Teebaumölduschbad durchgeführt.
Teebaumöl wirkt spannenderweise gegen MRSA...-wurde in einer Studie festgestellt...kann aber leider nur extern angewendet werden und die Behandlung von offenen Wunden mit Teebaumöl- dazu kann ich nichts sagen!!!
Ich wünsche erstmal gute Besserung für den Patienten.
Leider konnte ich auch nicht helfen, aber ein paar weitere Infos geben
Gruß
Andrea
Naturheilkundlich hört sich das hier auch interessant an:
http://www.cysticus.de/medikam.htm#Ango
Hallo Isabel!
Danke für den Link!
Interessant wäre jetzt, ob jemand mit dem Mittel Angocin... schon Erfahrung hat!??
Es soll auch prophylaktisch wirken, was ich nachvollziehen kann, wenn die Senföle auch über die Lunge/Atmungstrakt ausgeschieden werden. So als mögl. Äquivalent zur Impfung...für Menschen, die keine Lust auf die Impfung gegen Grippe/Schweinegrippe haben aber potentiell zu den Risikogruppen gehören, weil hochfrequenter Menschenkontakt besteht.
In wieweit sind Senföle kontraindiziert bei Schwangerschaft und welche Wechselwirkungen sind mit anderen Mitteln bekannt-dazu stand nichts auf der Seite..
Weiß da jemand was zu?
Gruß
Andrea
Ach so, wenn bitte jemand den Thread noch ins "humane" Forum schieben könnte wo er wohl eigentlich hingehört?!
Danke
Andrea
Interessant wäre jetzt, ob jemand mit dem Mittel Angocin... schon Erfahrung hat!??
Es soll auch prophylaktisch wirken, was ich nachvollziehen kann, wenn die Senföle auch über die Lunge/Atmungstrakt ausgeschieden werden. So als mögl. Äquivalent zur Impfung...für Menschen, die keine Lust auf die Impfung gegen Grippe/Schweinegrippe haben aber potentiell zu den Risikogruppen gehören, weil hochfrequenter Menschenkontakt besteht.
In wieweit sind Senföle kontraindiziert bei Schwangerschaft und welche Wechselwirkungen sind mit anderen Mitteln bekannt-dazu stand nichts auf der Seite..
Weiß da jemand was zu?
Gruß
Andrea
Ich habe Angocin schon bei normalen Erkältungskrankheiten/Bronchitis u. Sinusitis benutzt. Es wirkt gut. Quasi eine naturheilkundliche Alternative zu Antibiotika. Unangenehm ist, dass man ziemlich viele von den Tabletten nehmen muss.
Auf dem Beipackzettel (habe zufällig eine Packung Angocin hier) steht bezüglich Schwangerschaft:
"Anwendung in Schwangerschaft und Stillzeit:
Experimentelle Untersuchungen sowie die lanjährige therapeutische Anwendung am Menschen gaben bisher keinen Hinweis auf eine fruchtschädigende Wirkung von Angocin(R) Anti-Infekt N. Da jedoch keine Studien bei Schwaneren vorliegen, ist während der Schwangerschaft der Nutzen der Behandlung gegen die möglichen Risiken sorgfältig abzuwägen. Es ist nicht bekannt, ob Inhaltsstoffe der pflanzlichen Wirkstoffe in die Muttermilch übergehen".
Zur Prophylaxe steht im Beipackzettel:
"Zur 'Wintervorbereitung' des Immunsystems bzw. zur Grippeprophylaxe hat sich die tägliche Einnahme von 2 Filmtabletten zum Frühstück sehr bewährt. Man beginnt im Herbst des Jahres und setzt die Einnahme bis zum Ende des Winters fort.
Danke Andrea!!!
Hab mal noch weiter geguckt...
auf der www von cystus gibt es im Forum einen Thread zum Thema Angocin mit Erfahrungsberichten...was ich las war positiv...
hier noch ein Bericht einer Invitro-Studie zur antibiot. Wirksamkeit von Angocin auf S.18 http://www.phytotherapy.org/AAbstr.Supp.ZPhyto%20(1).pdf
Es gibt auch noch eine Studie der Uniklinik Freiburg. Da muß ich später noch gucken oder vielleicht hat jmd von euch Zeit...
Ute Werdin
18.09.09, 14:10
Ich habe noch eine Frage zur Eingangsfrage.
Warum darf der Patient nicht zurück ins Altenheim?
Ich kenne Patienten, die durchaus zurückkehren - mit dem Keim - und zwar offiziell.
Es werden dann im Altenheim die entsprechenden Maßnahmen ergriffen - ich kann aber natürlich nichts über den Zustand des Patienten in diesem Fall sagen, im Vergleich zu jenen, die ich kenne.
Es liegt ja auch sicher daran, wo sich der Keim befindet.
Gruß Ute
Also, da ich als Altenpflegerin in einer stationären Einrichtung arbeite und wir immer wieder Bewohner mit MRSA aus demn KH bekommen und ich gerade erst auf einer Fortbildung über MRSA war, möchte ich mich hier nun auch einmal zu Wort melden.
Zunächst einmal kann man zur Zeit davon ausgehen, dass ca. 60% der Bevölkerung mit MRSA im Hals-Nasen-Rachen-Raum besiedelt sind. Dies zeigen auch immer freiwillig durchgeführte Screenings.
Ist dies der Fall, saniert man diesen Bereich mit einem Desinfektionsmittel namens Mupirocin oder Tyrosur. Das geht eigentlich ganz gut und schnell.
Ähnlich wird bei Besiedelung der Haut verfahren mit adäquaten Ganzkörperwaschungen.
Ist der Erreger in Wunden oder beispielsweise im Urogenitaltrakt, was häufig der Fall ist, wird es langwierig und weitaus schwieriger.
Der Keim hat ja eine hohe Resistenz gegen viele verschiedene Arten von Antibiotika entwickelt. Schon 1944 hat der Keim eine Resistenz gegen das Penicillin entwickelt, dann gegen Streptomycine und Tetracycline und so weiter.
Es gibt aber noch Antibiotika, die allerdings ENORME Nebenwirkungen haben, die aber häufig NOCH, und ich betone noch, wirken.
Das sind die sogenannten Glycopeptide, hier besonders das Vancomycin.
Der Keim beginnt aber auch hier schon Resistenzen zu bilden.
Das Angocyn sollte man vor dem Hintergrund wirklich ausprobieren, das ist im Altenheim nur sehr schwierig, weil man dann erst die betreuenden Ärzte davon überzeugen muss und ihr wisst, wie schwierig das mitunter ist.
Nach Hause, d.h. ins Altenheim dürfen die Menschen aber eigentlich immer, denn dort kann man ja Massnahmen ergreifen, und die Krankenhäuser sind doch eh meist froh,wenn sie solche Patienten loswerden.
Am liebsten Freitag nachmittag ohne aktuelle Medikation und Berichte:mad:.
Grüße Sabine
Pascale Kimich
27.09.09, 17:34
Vielen Dank für die wertvolle Erläuterung. In diesem Fall handelt es sich um einen Patienten der überhaupt keine Beschwerden hat und nur im Nasenabstrich befindet sich MRSA, nicht im Blut und auch nicht in der Leiste, nicht in einer Wunde die er hatte. Trotzdem darf er nicht ins Altersheim, werde die Information aber so weitergeben und dann mal schauen. Angocin kenne ich selber sehr gut und habe sowohl akut in Erkältungsfällen (Hals, Nase, Nebenhöhlen und Husten) gute Erfahrungen gemacht genauso wie auch bei einer Zystitis. Es stimmt nur, daß man viele Tabletten nehmen muß und schmecken tun sie auch nicht.:)
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