Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einzelfallentscheidungen Abrechnung auch mit GKV
Silke Uhlendahl
30.07.09, 21:56
Wer von euch hat in der HPP Praxis schon mal via Einzelfallentscheidung mit gesetzlichen Kassen abgerechnet?
In unserer Praxis hat das bei meiner Kollegin schon funktioniert wegen unserer Praxisbesonderheit alles auch in DGS anbieten zu können. Insbesondere in der Psychotherapie ist ja ein 3. im Bunde (Dolmetscher) nicht unbedingt förderlich.
Vieleicht gibt es ja auch andere Praxisbesonderheiten bei euch, wie bspw. 5 vergebliche Terminversuche bei Psychol. Psychotherapeuten und unzumutbare Wartezeien oder Ähnliches.
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Silke Uhlendahl
26.01.10, 10:39
Ich frag einfach noch mal :)
Möglicherweise hat ja inzwischen jemand diesbezüglich Erfahrungen gesamelt ?
Hallo Silke,
ich habe diesbezüglich keine Erfahrungen - habe momentan ausschließlich Privatzahler...
P.S. an dieser Stelle noch ALLES LIEBE nachträglich zum GEBURTSTAG :)
Silke Uhlendahl
26.01.10, 14:15
Danke :) für die Glückwünsche
Hallo Silke,
ich selbst hatte diesen Fall noch nicht, aber zur Zeit läuft eine Prüfung bei der Krankenkasse, ob evtl. ein Zuschuss für eine Lerntherapie gezahlt wird.
Von meiner Ausbilderin bekamen wir damals die Info, dass es schon in Einzelfällen eine Kostenübernahme geben kann. Z. B. dann, wenn man die akute Dringlichkeit bescheinigt und es keinen Platz innerhalb der nächsten 6 Wochen gibt oder die Anfahrt mehr als 70 km beträgt. Das sind zumindest meine Informationen. Sicherlich ist es auch ausschlaggebend, mit welchen Verfahren man arbeitet. Da die GKV grundsätzlich nur die "anerkannten" Verfahren bezahlt, müsstest du darin auch eine Ausbildung haben, die den Kriterien der GKV entspricht. Ich glaube nicht, dass die z.B. eine Gestalttherapie bezahlen, leider. :(
Liebe Grüße,
Conny
Silke Uhlendahl
07.10.10, 07:28
Hallo Conny, was ist denn aus diesem Fall nun schlussendlich geworden?
Hab ich das richtig im Kopf an anderer Stelle im Forum gelesen zu haben, dass es eine Bewilligung gab?
Hallo Silke,
die Betriebskrankenkasse hat nach einer Prüfung die Kostenübernahme erklärt. Wobei ich aber nicht direkt mit der Krankenkasse abrechne, sondern über die Eltern, welche wiederum die Rechnungen an die Krankenkasse weiterleiten und dann den Betrag erstattet bekommen.
Ich muss nach 25 Stunden einen Bericht über den "Erfolg bzw. Fortschritt" an die Krankenkasse schreiben.
Liebe Grüße,
Conny
Butterblume
30.10.10, 12:27
Zwei meiner Patienten haben kürzlich per Einzelfallentscheidung die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt (BKK und Techniker). Beide Kassen haben abgelehnt mit der Begründung, dass ich kein Hochschulstudium in Psychologie besitze und somit nicht die erforderlichen Qualifikationen besitze. Ein Patient will nun Widerspruch einlegen, damit argumentieren, dass innerhalb von 3 Monaten kein Platz bei einem Kassentherapeuten zu erhalten ist. Außerdem habe ich nochmal ein Schreiben an die Kasse geschickt, dass ich zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie berechtigt bin, auch wenn ich keine Dipl.-Psych. bin; zudem arbeite ich mit der VT, was ja ein anerkanntes Verfahren ist. Klingt im Moment aber eher so, als ob die Kassen hart bleiben und keine Kosten übernehmen werden.
Silke Uhlendahl
31.10.10, 14:10
TKK ist mir bisher kein Fall bekannt, der gezahlt worden ist - falls jemand andere Erfahrungen hat, gerne her damit :D
BKKen da kenne ich Fälle, da hat es im Einzelfallverfahren geklappt.
Wäre schön, wenn du weiter berichtest!
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