Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bowentherapie!!!
Hallo ihr lieben,
ich mache gerade eine Ausbildung zur Bowentherapeutin (Modul 1 und 2). Also noch ganz am Anfang...aber trotzdem bemerke ich im Freundeskreis starke Reaktionen wie verstärktes Träumen, vegetativen Reaktionen, Schmerzen werden leichter bzw. veschwinden ganz. Ich bin total überrascht, mich würde interessieren, welche Erfahrungen ihr mit Bowen habt? :)
Liebe Grüße
Darf ich fragen, wo du die Fortbildung besuchst ?
Danke !
Gruß Nicole
Hallo ihr lieben,
ich mache gerade eine Ausbildung zur Bowentherapeutin (Modul 1 und 2). Also noch ganz am Anfang...aber trotzdem bemerke ich im Freundeskreis starke Reaktionen wie verstärktes Träumen, vegetativen Reaktionen, Schmerzen werden leichter bzw. veschwinden ganz. Ich bin total überrascht, mich würde interessieren, welche Erfahrungen ihr mit Bowen habt? :)
Liebe Grüße
Hallo Sinamaus,
Erfahrungen habe ich mit diesem Verfahren keine, weiss aber, dass es sich hierbei um eine Heilmethode handelt, welche bevorzugt bei Kopf-, Gelenk- und Rückenschmerzen, Muskelverspannungen, Sportverletzungen, Karpaltunnelsyndrom usw. eingesetzt wird.
Deshalb bin ich grade ein wenig verwirrt, da ich in einem anderen Thread von Dir gelesen habe, dass Du die Heilpraktikerausbildung abgebrochen hast und auch meinst wegen einer 40% Behinderung keine Aussicht auf Erteilung einer Hp-Erlaubnis
zu haben.
Was möchtest du denn dann mit der Bowentherapie anfangen?
Du weißt schon , dass
nach §1 des Heilpraktikergesetzes das Ausüben der Heilkunde nur dem Arzt und dem Heilpraktiker gestattet ist.???
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung,
Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von
anderen ausgeübt wird.
LG.
Maya
M. Wittstadt
11.06.09, 13:34
Hallo sinamaus,
ich habe die Fortbildung auch besucht und halte Bowen für eine gute Methode.
Es gibt Beschwerdebilder, da setze ich Bowen ein und es gibt welche, da bevorzuge ich andere Methoden. Es ist sicher kein Allheilmittel, aber eine gute Therapie ist es mit Sicherheit.
Liebe Maja-Lena,
was soll ich mit der Bowentherapie anfangen?
Zum Ausüben der Bowenmethode braucht man keine Heilpraktikererlaubnis. Im Übrigen wende ich Bowen nur bei Freunden an, was nicht strafbar ist. Ich habe erst Modul 1 und 2 besucht. Tut mir leid, aber du kommt etwas patzig rüber.
Liebe Grüße
............................................
Ich habe erst Modul 1 und 2 besucht.
Und woohhoooo ?
Danke und Gruß
Nicole
PS: Ahhh, danke !! Nun weiß ich Bescheid :)
Liebe Maja-Lena,
was soll ich mit der Bowentherapie anfangen?
Zum Ausüben der Bowenmethode braucht man keine Heilpraktikererlaubnis. Im Übrigen wende ich Bowen nur bei Freunden an, was nicht strafbar ist. Ich habe erst Modul 1 und 2 besucht. Tut mir leid, aber du kommt etwas patzig rüber.
Liebe Grüße
Wenn Du bei deinem bevorzugten Personenkreis dann keine Diagnose stellst und weiterhin auch keine Linderung und Heilung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden anstrebst darfst Du die Bowen-Methode auch ohne HP-Erlaubnis anwenden.
Meine Frage ist allerdings dann : Was möchtest Du mit ihr bezwecken
(bei Anderen)?
Auch mit dem Wörtchen berufsmäßig in §1 Abs. 2 ist das so eine Sache:
Berufsmäßig bedeutet, Heilkunde dauernd oder zumindest wiederkehrend auszuüben. Die Bezahlung, wie auch der Personenkreis, spielen dabei keine Rolle.
Gewerbsmäßig bedeutet, für die heilkundliche Tätigkeit eine Entlohnung zu bekommen, die auch in Naturalien erfolgen kann.
Da wir in diesem Forum schon des öfteren die Diskussion über das Thema: Ausübung von Therapieverfahren im Wellnessbereich, hatten wollte ich nur mal nett darauf hinweisen.
LG
Maya:)
Hallo,
ich gebe kein Heilversprechen und verlange auch nichts. Ich merke, dass es ihnen gut tut. :)...das ist doch nicht schlimm, oder?
Wie kommst du auf das Wort berufsmäßig? Hab nichts davon verlauten lassen.
Mich interessiert einfach nur die Bowenbehandlung und deren Wirkungsweise. Warum zu einem Bowentherapeuten gehen, wenn man es selbst lernen kann. Ich setze meine Griffe nur bei Bekannten und Verwandten ein und das wird auch so bleiben. Habe keinerlei illegalen Absichten.
liebe grüße
Ich glaube auch nicht, dass dir hier jemand illegale Absichten unterstellen will. Ich denke, der Beitrag von Maya war als freundlicher Hinweis gedacht, dass du die Gesetzeslage im Auge behältst.
Der Threadtitel ist ja schließlich "Bowentherapie!!!" und du schreibst auch, dass du eine Ausbildung zur Bowentherapeutin machst.
Das klingt doch schon ziemlich nach therapeutischer Anwendung, was dann Ausübung der Heilkunde bedeutet. Und in diesem Sinne ist es völlig egal, ob du Geld dafür nimmst, dich anderweitig (Gegenleistung) "bezahlen" lässt oder nicht.
Steffi
Ich glaube auch nicht, dass dir hier jemand illegale Absichten unterstellen will. Ich denke, der Beitrag von Maya war als freundlicher Hinweis gedacht, dass du die Gesetzeslage im Auge behältst.
Der Threadtitel ist ja schließlich "Bowentherapie!!!" und du schreibst auch, dass du eine Ausbildung zur Bowentherapeutin machst.
Das klingt doch schon ziemlich nach therapeutischer Anwendung, was dann Ausübung der Heilkunde bedeutet. Und in diesem Sinne ist es völlig egal, ob du Geld dafür nimmst, dich anderweitig (Gegenleistung) "bezahlen" lässt oder nicht.
Steffi
So isses!
Danke Steffi;):)
Sorry, hab ich wohl missverstanden. Tschuldigung Maja...war nicht mein Tag. Momentan übe ich ja nur. Ich dachte als Bowentherapeutin (ausgebildete) darf man behandeln? Du brauchst doch keinen Heilpraktiker um diese Therapie auszuüben oder?
Jedenfalls haben sie uns das so erklärt. Während der Ausbildung darfst du keine Bezahlung entgegennehmen. Aber sobald du alle Module belegt hast und eine Prüfung abgelegt hast, darfst du ganz normal behandeln und dementsprechend auch verdienen. Du darfst nur kein Heilversprechen geben.
Bin jetzt wieder mal total verwirrt. Bin ich schon wieder auf etwas reingefallen?
liebe Grüße
Sorry, hab ich wohl missverstanden. Tschuldigung Maja...war nicht mein Tag. Momentan übe ich ja nur. Ich dachte als Bowentherapeutin (ausgebildete) darf man behandeln? Du brauchst doch keinen Heilpraktiker um diese Therapie auszuüben oder?
Jedenfalls haben sie uns das so erklärt. Während der Ausbildung darfst du keine Bezahlung entgegennehmen. Aber sobald du alle Module belegt hast und eine Prüfung abgelegt hast, darfst du ganz normal behandeln und dementsprechend auch verdienen. Du darfst nur kein Heilversprechen geben.
Bin jetzt wieder mal total verwirrt. Bin ich schon wieder auf etwas reingefallen?
liebe Grüße
Wenn dem so wäre, bräuchte hier keiner eine HP-Ausbildung mitsamt Prüfung zu machen. Einfach Therapie erlernen und los geht´s........
Undenkbar, oder?
Du mußt beweisen, dass du keine Gefahr für die Volksgesundheit bist, dass du Krankheiten diagnostizieren kannst und ernsthaft kranke Menschen zum Arzt schickst. Dass du Notfälle erkennst und entsprechend handeln kannst. Dass du die Gesetze kennst und weißt, was du nicht darfst.
Dann erst darfst du überhaupt behandeln.......womit auch immer. Das bleibt dann dir überlassen.
HPG:
§ 1 (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. (= HP-Prüfung!!!)
"Wer Heilkunde ausüben will" heißt ja nicht "Heilversprechen geben".....(das darf keiner!)
Wobei es in der Ausbildung scheinbar Unterschiede gibt:
Zitat:
Die Ausbildung zum Bowen Therapeuten befähigt Sie, die Bowen Technik im Bereich von medizinischen und naturheilkundlichen Behandlungen einzusetzen.
Als Bowen Praktitioner sind Sie befähigt, in Bereichen von allgemeiner Gesundheitsförderung, der Entspannung und Vitalisierung, der Rehabilitation, Prävention und Wellness die Bowen Technik erfolgreich anzuwenden.
Vielleicht fällt ja der "Praktitioner" tatsächlich nicht unter die Rubrik "Heilkunde", sondern eher in den Wellness-Bereich, für den wiederum die HP-Ausbildung nicht erforderlich ist...:confused::confused:
Ich möchte euch doch nicht beleidigen...sorry wenn ihr das so auffasst. Aber Bowen kann jeder erlernen, ob Heilpraktiker oder nicht. Könnt ja mal die Internetseite durchsehen. Aber ich denke nicht, dass das nicht zulässig ist...denn es gibt schon so viele Therapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis. Wir haben sogar in unserem Kurs Hausfrauen mit dabei :).
Wobei ich nicht sage, dass Hausfrauen dafür ungeeignet sind. Man muss speziell noch einen Anatomie Physiologie Grundkurs besuchen. Natürlich tun sich Heilpraktiker in diesem Gebiet leichter, aber die speziellen Griffe muss auch der Heilpraktiker genauso erlernen wie die Hausfrau. Eine zum Beispiel haben wir dabei, die hat ein Schreikind und kann aus finanziellen Gründen nicht jede Woche zu einem Therapeuten rennen. Aber auch viele Physios und Masseure besuchen die kurse
Jedenfalls darf man diese Ausbildung machen und bedarf keiner Heilpraktikerzulassung ;)
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ihr auch positive Erlebnisse mit Bowen hattet bzw. ob sich die Ausbildung rentiert hat. Wollte hier wirklich keinen zu Nahe kommen.
Liebe Grüße
Ich möchte euch doch nicht beleidigen...sorry wenn ihr das so auffasst. Aber Bowen kann jeder erlernen, ob Heilpraktiker oder nicht. Könnt ja mal die Internetseite durchsehen. Aber ich denke nicht, dass das nicht zulässig ist...denn es gibt schon so viele Therapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis. Wir haben sogar in unserem Kurs Hausfrauen mit dabei :).
Jedenfalls darf man diese Ausbildung machen und bedarf keiner Heilpraktikerzulassung ;)
Die meisten Therapieverfahren kannst Du auch als "Normalsterblicher" erlernen:D, ob Du sie dann auch im therapeutischen Bereich anwenden darfst ist die andere Sache:rolleyes:
Wie Snetti schon schrieb:
Als Wellnessanwendung am Gesunden (und das ist hier der Casus Knacktus) ist es durchaus denkbar.
LG
Maya
...Jedenfalls darf man diese Ausbildung machen und bedarf keiner Heilpraktikerzulassung ;) ...
Das glaub ich gern, da die Veranstalter ja Geld mit der Ausbildung verdienen und sie würden sich ja um Einnahmen bringen, wenn sie nur "fertige HPs" hierfür zulassen würden. Der Punkt ist jedoch nicht die Ausbildung, sondern die spätere Anwendung im therapeutischen Sinne, wobei die nächste Aussage genau in die Richtung geht:
... Aber ich denke nicht, dass das nicht zulässig ist...denn es gibt schon so viele Therapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis. Wir haben sogar in unserem Kurs Hausfrauen mit dabei :)...
Genau das ist es wovon wir hier reden "Therapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis" -> Ausübung der Heilkunde -> ohne HP nun einmal nicht erlaubt.
Steffi
Hallo hab mich jetzt ein wenig schlau gemacht. Die Bowentherapie darf zu keinen therapeutischen Zwecken ausgeführt werden, der kein Staatsexamen besitzt. Aber die Bowentherapie darf zu Wellnesszwecken von jedermann, der eine Bowenausbildung abgeschlossen hat, ausgeführt werden und kann sich auch selbstständig damit machen.
:D
Das ist das leidige Thema der Abgrenzung zwischen Wellness und Therapie. Wie schon gesagt wurde, erlernen darf jeder alles und nicht immer sind die Auskünfte der Anbieter den Tatsachen entsprechend.
Um da ganz sicher zu gehen, solltest du am besten dein zuständiges Gesundheitsamt anrufen. Dort erfährst du sicher ob Bowen der Heilkunde oder dem Wellnessbereich zugeordnet wird, denn das allein entscheidet.:)
Genau das haben doch Maya-Lena und Steffi die ganze Zeit gesagt ... du darfst damit nicht heilen, keine Diagnose stellen etc, die Anwendung am gesunden Menschen ist erlaubt, zu Wellnesszwecken (falls es nicht wegen der Art der Therapie, so wie gerade beschrieben, doch verboten ist).
Danke für den Tipp. Ruf bei Gelegenheit mal an. Die Ausbilder sind alle Heilpraktiker, die kennen sich bestens mit Gesetzeskunde aus...aber egal. Fakt ist, dass ich behandeln darf, natürlich nur im Wellnessbereich. Mehr mach ich auch nicht.
Habt ihr überhaupt schon mal eine Bowen bekommen? Wenn ja, welche Wirkung habt ihr verspürt? Hätte echt gerne über das eigentliche Thema geredet oder wollt ihr nicht?
Liebe Grüße
Danke für den Tipp. Ruf bei Gelegenheit mal an. Die Ausbilder sind alle Heilpraktiker, die kennen sich bestens mit Gesetzeskunde aus...aber egal. Fakt ist, dass ich behandeln darf, natürlich nur im Wellnessbereich. Mehr mach ich auch nicht.
Schön, dass wir das jetzt geklärt hätten:D.
Im übrigen:
Steffi, Snetti, Manja und ich sind auch HEILPRAKTIKER ;), dafür braucht es allerdings kein Staatsexamen sondern eine amtsärzliche Überprüfung bei der auch die Gesetzeskunde einen sehr wichtigen Aspekt darstellt.
Schon allein deshalb haben wir uns mit diesen Themen bereits gründlich auseinandergesetzt.
Danke für den Tipp. Ruf bei Gelegenheit mal an. Die Ausbilder sind alle Heilpraktiker, die kennen sich bestens mit Gesetzeskunde aus...aber egal. Fakt ist, dass ich behandeln darf, natürlich nur im Wellnessbereich. Mehr mach ich auch nicht.
Habt ihr überhaupt schon mal eine Bowen bekommen? Wenn ja, welche Wirkung habt ihr verspürt? Hätte echt gerne über das eigentliche Thema geredet oder wollt ihr nicht?
Liebe Grüße
Selbst auf die Gefahr hin jetzt als Krümelk....dazustehen...
Ich verstehe sehr gut was du meinst - dennoch solltest du auf deine Wortwahl achten. Wenn du mit Wellness wirbst, dann aber von behandeln sprichst, befindest du dich bereits im therapeutischen Bereich. Amtsärzte und Heilpraktikerverbände reagieren darauf äußerst allergisch und mahnen auch ab.
Zu deiner eigentlichen Frage kann ich leider nix beisteuern.
Und wie soll ich das dann sonst ausdrücken. Wellnesstherapieren? Nein, therapie darf ich ja auch ned verwenden. Sag mir ein anderes Wort für behandeln? Mir fällt keins ein....:confused:
Super, habt aber alle keine Erfahrung damit ....:rolleyes:
Und wie soll ich das dann sonst ausdrücken. Wellnesstherapieren? Nein, therapie darf ich ja auch ned verwenden. Sag mir ein anderes Wort für behandeln? Mir fällt keins ein....:confused:
Super, habt aber alle keine Erfahrung damit ....:rolleyes:
Hey- wie wär´s also wenn du dich intensiv mit der Gesetzeskunde befassen würdest???
Die Frage der Therapie oder Wellnessangebote stellt sich nicht nur im Rahmen der von dir erfragten Bowentherapie und es geht hier so gar nicht um persönliche Meinungen zu dem Thema sonder schlicht und ergreifend um die gesetzlichen Vorgaben.
Ich denke das ist jetzt ausgiebig diskutiert worden, du hast nun die Möglichkeit dir eine Meinung dazu zu bilden.
Und wie soll ich das dann sonst ausdrücken. Wellnesstherapieren? Nein, therapie darf ich ja auch ned verwenden. Sag mir ein anderes Wort für behandeln? Mir fällt keins ein....:confused:
Super, habt aber alle keine Erfahrung damit ....:rolleyes:
Hallo Sinamaus,
es gibt viele Worte, die etwas Ähnliches wie "behandeln" ausdrücken. Wie wäre es mit
"anwenden"
"durchführen"
"berühren"
"stimulieren"
"massieren"
etc.
Die generelle Schwierigkeit hier ist allerdings die Folgende: bzgl. Heilbehandlung geht man von einer so genannten Eindruckstheorie aus, d.h. bereits wenn für Klienten der Eindruck besteht, dass es sich um Heilbehandlung handele, reicht schon für die Strafbarkeit aus (und dabei kommt es nicht darauf an, ob Du aktuell mit denen befreundet bist oder nicht). Das läßt sich aber schon durch einen Klick bei Google bestätigen. Da steht nämlich jede Menge "Bowen-Therapie" und damit erkläre den Leuten mal, dass es sich dabei nur um Wellness handelt! Es müßte schon eine klar abgegrenzte Bowen-Wellness-Massage geben. Das, was ich zu diesem Stichwort finden konnte, ist doch sehr unscharf.
Daher lautet die Empfehlung, das nur in Deiner Familie anzuwenden oder doch zu versuchen, HP zu werden.
Liebe Grüße
Kai
Und wie soll ich das dann sonst ausdrücken. Wellnesstherapieren? Nein, therapie darf ich ja auch ned verwenden. Sag mir ein anderes Wort für behandeln? Mir fällt keins ein....:confused:
Ich zitiere nochmal, was ich im Netz dazu gefunden habe :):
....
Als Bowen Praktitioner sind Sie befähigt, in Bereichen von allgemeiner Gesundheitsförderung, der Entspannung und Vitalisierung, der Rehabilitation, Prävention und Wellness die Bowen Technik erfolgreich anzuwenden....
Da steht dann nichts von Therapie und behandeln ;)
Hier (http://www.bowen-akademie.com/cms/?Ausbildung) ist der Link zu der Seite, wo ich das gefunden habe.
gelöscht wg. Linkeinfügung
Wenn man weiterklickt findet man:
http://www.bowen-akademie.com/cms/?Deutschland.
Hier steht eigentlich schon alles, was wir hier bereits gesagt haben;)
LG
Maya
Es gibt da sogar ein Seminar:
"Praxis- und Rechtssicherheit für Bowen Pratitioner ohne Heilerlaubnis 4 Tage Seminar, 2 Wochenenden"
Arnika 811
14.06.09, 14:12
Liebe Maja-Lena,
was soll ich mit der Bowentherapie anfangen?
Zum Ausüben der Bowenmethode braucht man keine Heilpraktikererlaubnis. Im Übrigen wende ich Bowen nur bei Freunden an, was nicht strafbar ist. Ich habe erst Modul 1 und 2 besucht. Tut mir leid, aber du kommt etwas patzig rüber.
Liebe Grüße
Hallo Sinamaus,
entschuldige bitte, aber was hat es mit patzig zu tun, wenn Dich jemand auf die Paragraphen hinweist. Es spricht nichts dagegen, dass Du Dich persönlich für verschiedene Therapien interessierst und es ist auch Deine Sache, wieviel Du dazu investierst. Aber sei vorsichtig - auch bei der "Behandlung" von "Freunden", auch bei ihnen ist Diagnose und Behandlung, die Du damit ausführst, nicht statthaft.
Ist einfach nur vorsorglich gemeint und keineswegs bös.
Ich weiß, dass ihr es alle nicht bös meint und es ist auch nett, dass ihr mich darauf hinweist.
Ich hab wirklich noch keinem eine Diagnose gestellt, ob das mein Mann war oder meine Freundin, das spielt keine Rolle. Dafür gibt es Ärzte und Hp. Wie ich schon gesagt habe, ich merke, dass es allen gut tut, also sind wir im Wellnessbereich. Und in diesem Feld darf ich mich bewegen...nicht mehr und nicht weniger. Alles andere geht über meine Grenzen hinaus und ich würde es niemals wagen diese Grenzen zu überschreiten.
Die Internetseite sind mir alle bekannt.
Hab mir eigentlich nur erhofft, mit jemanden zu reden, der Bowtech anwendet.
Danke für die Infos :)
Lieben Gruß und nichts für ungut liebe Maja lena
Deshalb bin ich grade ein wenig verwirrt, da ich in einem anderen Thread von Dir gelesen habe, dass Du die Heilpraktikerausbildung abgebrochen hast und auch meinst wegen einer 40% Behinderung keine Aussicht auf Erteilung einer Hp-Erlaubnis
zu haben.
Weiß ich da was nicht...darf man eine Heilpraktikerprüfung mit 40 % Behinderung antreten? Man darf doch keine körperliche sowie auch psychische Einschränkungen haben. Mein Anwalt sagte mir es wäre nicht zulässig?????
Deshalb bin ich grade ein wenig verwirrt, da ich in einem anderen Thread von Dir gelesen habe, dass Du die Heilpraktikerausbildung abgebrochen hast und auch meinst wegen einer 40% Behinderung keine Aussicht auf Erteilung einer Hp-Erlaubnis
zu haben.
Weiß ich da was nicht...darf man eine Heilpraktikerprüfung mit 40 % Behinderung antreten? Man darf doch keine körperliche sowie auch psychische Einschränkungen haben. Mein Anwalt sagte mir es wäre nicht zulässig?????
Das Gesetz formuliert es so:
§ 2
(1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt
a) wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
b) wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, (bzw EG-Ausländer)
c) ... (gestrichen)
d) wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,
e) (außer Kraft)
wenn sich aus Tatsachen ergibt, dass ihm die ... sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen,
g) wenn ihm infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt,
h) wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird,
i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.
Auf jeden Fall brauchst du für die Zulassung zur Prüfung ein ärztliches Gesundheitszeugnis. Was dann an Krankheiten i.O. ist und was nicht, weiß ich nicht.
Wisst ihr zufällig, wo man nachfragen kann, welche psychischen Krankheiten zulässig sind und welche nicht?
Wisst ihr zufällig, wo man nachfragen kann, welche psychischen Krankheiten zulässig sind und welche nicht?
Im Zweifelsfall immer am zuständigen Gesundheitsamt. Denn die entscheiden ja, ob du zur Prüfung eingeladen wirst oder nicht.
Arnika 811
14.06.09, 20:40
Ich glaube auch nicht, dass dir hier jemand illegale Absichten unterstellen will. Ich denke, der Beitrag von Maya war als freundlicher Hinweis gedacht, dass du die Gesetzeslage im Auge behältst.
Der Threadtitel ist ja schließlich "Bowentherapie!!!" und du schreibst auch, dass du eine Ausbildung zur Bowentherapeutin machst.
Das klingt doch schon ziemlich nach therapeutischer Anwendung, was dann Ausübung der Heilkunde bedeutet. Und in diesem Sinne ist es völlig egal, ob du Geld dafür nimmst, dich anderweitig (Gegenleistung) "bezahlen" lässt oder nicht.
Steffi
Hay Steffi, therapeutin schon mal gar nicht, wie Du Dich erinnern kannst, heißt es bei HP's ....therapie und bei staatl. Anerkannten ........peutin, und sobald Du Bowentherapie nimmst, ..............
Hay Steffi, therapeutin schon mal gar nicht, wie Du Dich erinnern kannst, heißt es bei HP's ....therapie und bei staatl. Anerkannten ........peutin, und sobald Du Bowentherapie nimmst, ..............
Sorry, aber ich verstehe leider überhaupt nicht, was du mir mit diesem Posting sagen willst, Arnika.
Steffi
Arnika 811
15.06.09, 20:45
Ich glaube auch nicht, dass dir hier jemand illegale Absichten unterstellen will. Ich denke, der Beitrag von Maya war als freundlicher Hinweis gedacht, dass du die Gesetzeslage im Auge behältst.
Der Threadtitel ist ja schließlich "Bowentherapie!!!" und du schreibst auch, dass du eine Ausbildung zur Bowentherapeutin machst.
Das klingt doch schon ziemlich nach therapeutischer Anwendung, was dann Ausübung der Heilkunde bedeutet. Und in diesem Sinne ist es völlig egal, ob du Geld dafür nimmst, dich anderweitig (Gegenleistung) "bezahlen" lässt oder nicht.
Steffi
Aaalso :-) ich versuch mich noch mal auszudrücken, quetsch. hay Steffi.
als HP darfst Du Dich nicht nennen: Homöopathin oder Therapeutin, sondern nur die Fachrichtung als Richtung und nicht als Person, daraus folgt: Homöopathie, Akpunktur, Kinesiologie, Bachblütentherapie
@Arnika
Darum geht es hier aber überhaupt nicht. Es geht einzig und allein darum, dass durch ihre Ausdrucksweise mit den rot hervorgehobenen Ausdrücken der Eindruck entsteht, dass Sinamaus eben nicht im reinen Wellness-Bereich arbeiten möchte, sondern sehr wohl einen therapeutischen Ansatz hat.
Steffi
Arnika 811
15.06.09, 22:02
@Steffi
ich wiederspreche ungern, aber genau darum geht es. Um die Bezeichnung (obwohl Sinamaus nur wissen wollte, ob wir die Therapieausbildung kennen)
Und gerade im reinen Wellness-Bereich ist diese Bezeichnung schon mal gar nicht korrekt, aber das wird man ihr dann beim Amt sicherlich sagen. Therapeutin ist Therapeutin und das ist geschützt. ........ ja oder ja?
Hab da mal noch ne Frage zu Bowen.
Man liest, daß diese Griffe auch durch die Kleidung ausgeführt werden können.
Geht das tatsächlich ?
Hab mal in nem Kurs eine kennengelernt, die auch Bowen erlernt hat und die hat erzählt, daß sie damit nicht zurecht kommt.
Und gefällt ihr widerum weniger, denn gerade diese Werbung hatte es ihr angetan, daß der Klient bekleidet bleiben kann.
Vlt ist das eher eine Sache fuer Therapeuten, die schon länger und tag-täglich damit arbeiten, daß die ihre Griffe drauf haben, auch wenn derjenige seine Kleidung anbehält.
Wie sind eure Erfahrungen ?
Danke und Gruß
Nicole
M. Wittstadt
18.06.09, 08:03
Griffe durch Kleidung machen "die anderen" ;-)
Im Ernst: Bowtech lehrt am angezogenen Menschen und DZBT lehrt direkt auf der Haut zu arbeiten.
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