Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ferndiagnose
Anonymus5887
19.01.07, 12:39
Hallo!
Wenn der HP angerufen wird, sollte er doch irgendwie abklären, ob es sich um einen Notfall handelt, oder?
Aber eigentlich ist es ihm ja verboten, eine Ferndiagnose zu stellen.
Wie muss er streng nach den gesetztlichen Vorgaben vorgehen?
Hallo!
Wenn der HP angerufen wird, sollte er doch irgendwie abklären, ob es sich um einen Notfall handelt, oder?
Aus welchem Grund muß er abklären ob es ein Notfall ist?
Aber eigentlich ist es ihm ja verboten, eine Ferndiagnose zu stellen.
Richtig, der Heilpraktiker wie auch der Arzt dürfen keine Ferndiagnosen stellen!
Wie muss er streng nach den gesetztlichen Vorgaben vorgehen?
Bei was? Bei einer Terminabsprache?
:002: Ach, wat isses schön hier:D
Hallo!
Wenn der HP angerufen wird, sollte er doch irgendwie abklären, ob es sich um einen Notfall handelt, oder?
Aber eigentlich ist es ihm ja verboten, eine Ferndiagnose zu stellen.
Wie muss er streng nach den gesetztlichen Vorgaben vorgehen?
Wenn ein HP angerufen wird, dann wird er entweder seinen Patienten auffordern in die Praxis zu kommen, um ihn zu untersuchen und um eine Diagnose zu stellen, oder der Patient sagt ihm das er dazu nicht in der Lage ist und der HP muss einen Hausbesuch vereinbaren.
Sollte bei dem Telefonat ein plausibler Verdacht entstehen, dass der Patient ( bekannte Kardiopathie ) gerade eine Angina Pectoris Krise hat ( oder eine DD mit aehnlichem schwerem Erscheinungsbild,) dann wird er sowieso anraten, einen Notarzt zu rufen, als einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Selbst im Falle eines Hausbesuches seitens des HP und ploetzlicher Verschlechterung eines einhergehenden, schwacheren Symptomenkreises, koennte er zwar Erstmassnahmen vollziehen aber auch dazu gehoert an erster Stelle
NOTARZT VERSTAENDIGEN.
Gila
Ich glaube, es ist wichtig, hier einmal den Unterschied zwischen einer Ferndiagnose und einer Verdachtsdiagnose ins Spiel zu bringen. Selbstverständlich wird der Heilpraktiker keine Ferndiagnose treffen, das wäre auch äußerst unprofessionell. Er wird aber sicher im Hinterkopf eine Verdachtsdiagnose haben; entweder weil er den Patienten schon kennt, oder weil die Beschreibung des Patienten schon sehr eindeutig einer pathogenen Erscheinung entspricht, z.B. einer Otitis media.
Sollte nun der HP als Verdachtsdiagnose eine Notfall-Erkrankung haben, wird er den Patienten auffordern (müssen), sich an einen Arzt zu wenden oder den Notarzt zu rufen! (Achtung bitte: es gibt verschiedene "Empfindungen" beim Begriff Notarzt! Für die einen ist es einfach ein dienstbereiter Arzt, für den anderen ein Bereitschaftsarzt im Fahrdienst, für die Dritten der Rettungsarzt mit Blaulicht und Martinshorn {hier ist der korrekte Begriff übrigens tatsächlich: Rettungsarzt}).
PS: Es ist fast immer besser, selbst den "Rettungsarzt" zu informieren, falls man dies für erforderlich hält; viele Patienten haben eine extreme Scheu davor, dass die Nachbar Blaulicht vor der Haustür sehen und fahren dann lieber selbst ins 65 km entfernte Krankenhaus ... und versterben auf dem Weg dort hin.
Als Fachleute verwenden wir also ab sofort nur noch den Begriff "Rettungsarzt", wenn wir den Notarzt meinen. :)
Anonymus5887
19.01.07, 20:20
Hallo mukkebine!
:002: Ach, wat isses schön hier:D
Ist dieser Beitrag ein Ausdruck der Macht der Liebe?
Hallo mukkebine!
Ist dieser Beitrag ein Ausdruck der Macht der Liebe?
Nein, damit hat das nichts zu tun. War eher Ausdruck von Freude.
Grüssle Sabine
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