Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heilmittelverordnung
Angelsearcher
06.05.09, 10:33
Habe ein Problem.......ich arbeite als mobile Fußpflegerin.....als Gewerbe angemeldet....und habe eine kleine HP Praxis......so jetzt mein Problem....ein Fußpflegepatient (Diabetiker) hat von seinem Arzt eine Heilmittelverordnung bekommen für eine Fußpflege. Der Kunde bezahlt mich und gibt dann diese Verodnung bei seiner KKH ab und bekommt einen Teil erstattet. Als Fußpflegerin darf ich diese Verordnung nicht ausfüllen....darf nur ein Podologe. Hab ich erst jetzt erfahren:eek: Bislang habe ich diese Verordnung immer quittiert und es hat auch noch keine Beschwerden gegeben. Jetzt bin ich allerdings verunsichert.
Und jetzt die Fragen aller Fragen.....hab ich als HP die Möglichkeit diese Heilmittelverordnung anzunehmen......kann mir noch jemand folgen:daumdreh:
Vielleicht ist ja jemend unter Euch, der auch beides macht......?
Angelsearcher
07.05.09, 08:36
Ach Schade....keiner ne Ahnung....:talk: Dieser Gesetzeskram macht mich ganz kirre..
hallo Angel,
vieleicht kannst du dich ja an einen HP verband wenden und die wissen evt. eine antwort....
gruss bara
Angelsearcher
08.05.09, 12:39
hm....ja...anders werde ich es wohl nicht raus kriegen
Hallo!
Ist der Pat. denn gesetzlich oder privat versichert? Bei einem Privatpat. käme es auf den Tarif an, bei einem gesetzlich versicherten kannst du das als HP nicht abrechnen.
Viele Grüße,
Saraa
Hallo Angelsearcher...
warum fragst du nicht ganz konkret bei der KK nach, ist doch wichtig um es als allgemeine Info von der entsprechenden Stelle zu bekommen, was konkret bezahlt wird und was nicht-als Fußpfleger.
Hast du schon Pat. behandelt, die in der "aktuellen" KK versichert sind??
viele Grüße
Andrea
Hallo,
Wenn der Patient in der gesetzlichen KK ist und Du auf dem blauen Rezept behandelst als HP ist das so nicht abrechenbar. Geht aber wenn er Privatpatient ist. Auf den blauen Podologenrezept darf mit der gesetzlichen KK nur eine Podologin/Podologe abrechnen.
Leider habe ich diesen Beitrag hier eben erst gefunden, bin noch nicht lange Mitglied hier.
Beste Grüße von France
Ist doch ganz einfach: Ein HP - egal mit welcher Qualifikation - darf NICHTS über die GKV oder Ersatzkassen abrechnen. Hat jemand als PT oder PD einen Kassenzulassung UND ist gleichzeitig HP, dann darf er nur die üblichen Kassenleistungen abrechnen, aber nicht das "Fitzelchen" HP-Leistungen. Einige Kassen bezahlen grundsätzlich nichts mehr, wenn ein PT/PDL auch HP ist, weil sie unterstellen, dass hier HP-Leistungen auf Kasse abgerechnet werden, was nach SGB VERBOTEN ist....
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