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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausbesuchspraxis



Jochen
14.01.07, 17:11
Da hier im Forum und auch im Internet allgemein immer wieder die Frage auftaucht ob der Heilpraktiker eine Hausbesuchspraxis führen darf, werde ich hier mal etwas dazu schreiben.

Es ist Grundsätzlich erlaubt eine Hausbesuchspraxis zu eröffnen. Angezeigt wird diese Praxiseröffnung genauso wie jede andere Praxis, das heißt Meldung beim Gesundheitsamt und beim Finanzamt. Es gibt keine gesetzliche Grundlage die gegen eine Eröffnung einer Hausbesuchspraxis spricht. Wichtig ist folgendes:

Es sollte an der Türklingel mindestens die Bezeichnung Heilpraktiker stehen. Hygienische Vorkehrungen sind zu treffen (Toilette, Seifenspender, extra Handtuch usw). Sinnvoll ist es auch eine Klappliege, Blutdruckmeßgerät evtl. Notfallpräparate bereit zu halten, da es durchaus auch mal sein kann das ein Patient aus welchen Gründen auch immer vorbei kommt.

Die Hausbesuche dürfen nur auf Einzelanforderung erfolgen.

Knöppi
14.01.07, 21:43
Mmmh, aber wäre man dann nicht wieder bei der "Ausübung im Umherziehen"?

rabenstein
14.01.07, 21:50
@Knöppi
Das würdest du tun, wenn du unaufgefordert deine Behandlung anbieten würdest, also von Tür zu Tür gehen, auf dem Marktplatz deine Leistungen anbiten (so wie früher die Bader) oder in einer Gaststätte das Nebenzimmer mietest und dort einmal pro Woche Sprechstunde hälst.

Wenn ein Patient dich ruft, dann geht das klar.

Grüßle

Inge

Knöppi
14.01.07, 22:00
@Knöppi
Das würdest du tun, wenn du unaufgefordert deine Behandlung anbieten würdest, also von Tür zu Tür gehen, auf dem Marktplatz deine Leistungen anbiten (so wie früher die Bader) oder in einer Gaststätte das Nebenzimmer mietest und dort einmal pro Woche Sprechstunde hälst.

Wenn ein Patient dich ruft, dann geht das klar.

Grüßle

Inge

Ja aber wenn ich das von Jochen richtig verstanden habe, ist es ok, wenn man zu Hause die Dinge vorweisen kann die er oben beschrieben hat und dann trotzdem fast ausschließlich außer Haus arbeitet?
Beispiel: Es ruft mich ein neuer Patient an, der sich gerne mal homöopathisch (oder wie auch immer) behandeln lassen möchte und ich würde mit ihm einen Termin bei ihm zu Hause vereinbaren. Das geht?

rabenstein
14.01.07, 22:01
So müsste es gehen, denke ich jedenfalls.

Jochen
15.01.07, 07:19
Beispiel: Es ruft mich ein neuer Patient an, der sich gerne mal homöopathisch (oder wie auch immer) behandeln lassen möchte und ich würde mit ihm einen Termin bei ihm zu Hause vereinbaren. Das geht?

Das geht sogar ausschließlich! Es kommt dabei natürlich immer darauf an was man für Therapieformen anbietet.

Möthi
15.01.07, 08:39
Genau so geht das. Jochen ruft an und will behandelt werden. Also packe ich meine Sieben-Sachen und rase zu Jochen (würde in meinem Fall etwa 4 Stunden dauern).

Wenn Jochen aber anruft und sagt, ich hab da so ein Kratzen im Hals, ich komme mal zu dir, dann geht das nicht. Ausnahme: er kommt, OHNE sich angekündigt zu haben und klingelt an meiner Tür (dann kann ich immer noch sagen, das ist mein Chat-Chef, der kommt nur zum Tee), oder dem Jochen ist einfach nicht klar, dass ich gar keine Praxis habe und wollte mir so ganz spontan - wie er nun mal ist - den Weg ersparen (wobei ich das schon fast für eine Grauzone halte und tendenziell eher als unerlaubt ansehen würde ... aber wie gesagt: Grauzone!).

Notfälle dürfen und müssen natürlich IMMER behandelt werden, dann auch im eigenen Wohnzimmer. Aber Vorsicht mit dem Begriff "Notfall"; nicht jede akute Erkrankung ist im Sinne des Gesetzes ein Notfall. Dafür müsste schon eine (nachhaltige) Gefährdung von Gesundheit und Leben vorliegen.

Hm, hoffentlich ist das jetzt alles so richtig. :)

Have a nice day!
Der Möthi

Knöppi
15.01.07, 13:22
Wow, ich bin richtig erstaunt, was so alles möglich ist! :)

gillian
16.01.07, 09:09
in der "bierbach" steht dazu geschrieben, daß man auch ohne praxis-niederlassung hausbesuche vornehmen darf.
das muß dann auch so beim gesundheitsamt angemeldet werden.
hausbesuche schließen auch krankenbesuche in hotelzimmern o.ä. mit ein, wenn vorher ein fester termin vereinbart wurde.

wenn dich ein patient zu sich bestellt hat, ist das in ordnung. triffst du aber unterwegs jemanden, der von dir auch "gleich mal mit" behandelt werden möchte, darf man das nicht tun. (ausgenommen notfälle)

es muß vorher ein termin vereinbart werden.

(naturheilpraxis heute, s. 21)

lg

Möthi
17.01.07, 09:15
Jau, das ist wohl so richtig. Noch spannender wird es, wenn du in einer Familie bist und die Hausfrau behandelst. Plötzlich (und für alle Seiten unerwartet) kommt der Ehemann nach Hause (wer jetzt Böses denkt, ist selber schuld) und klagt über Verspannungen im Schulter-Nacken-Bereich. Er bittet dich, mal "rasch" nachzusehen und etwas dagegen zu tun. Und hier beginnt der Spaß: du darfst es nicht!

Eine Lösung sähe folgendermaßen aus: der Ehemann geht zum Telefon, ruft dich auf deinem Handy an und vereinbart einen Behandlungstermin mit dir in fünf Minuten. Da du sowieso "gerade in der Nähe" bist, ist das ja kein Problem. :)

Putzig, gell?

Have a nice day!
Der Möthi

Lisa
17.01.07, 09:18
Ist nicht das erste Mal, dass ich über Bestimmungen und Gesetze nur noch kopfschüttelnd da sitze :rolleyes:

Nicole
20.01.07, 14:35
Jo, geht mir ähnlich.........wir Dir Lisa...........das fällt schwer zu verstehn.

BAMICO-Wellness
07.10.07, 06:42
Jetzt aber mal `ne andere Frage an Alle !!!

Ich bin kein Heilpraktiker, habe aber ein Produkt das ich zum Schröpfen verwenden kann und darf ! Dieses Produkt würde ich gerne als Dienstleistung den Kunden aus meiner Ecke anbieten wollen, muss ich dafür Heilpraktiker gelernt haben, natürlich unter der Vorrausetzung über die Risiken vorher gesprochen zu haben ???

Da aber das Gerät keine Heilpraktik ( kein medizisches Gerät ) in diesem Sinne ist, sondern ein Wellnessgerät, muss ich da eine sogenannte Lizenz beim Gesundheitsamt erwerben !?

Wie verhält sich das dann... Darf ich diese Dienstleistung anbieten oder muss ich vorher studiert haben ???

Wäre für mich jetzt auch mal hilfreich darüber zu erfahren...

Schöne Grüße

Frank

Reiner
07.10.07, 08:20
Hallo Frank,

Wenn Du dein Gerät nur für Wellness, oder Vorbäugung anbietest brauchst Du für deine Dienstleistung kein Heilpraktiker sein.

Sobald Du aber eine Heiltätigkeit ausübst, also Krankheiten behandelst oder diagnostizierst geht das nicht ohne HP (siehe Heilpraktikergesetz).

Wenn es keine medizinischen Geräte sind, darfst Du diese auch ohne weiteres verkaufen.
Dienstleistungen im Bereich Wellness gilt eventuell als Gewerbe und hat mit dem Gesundheitsamt dann nichts mehr direkt zu tun. Eventuell geht es auch als Freiberuf durch, da müsstest du dich mal schlau machen.
Sobald du aber zusätzlich irgend welche Produkte auch verkaufst (so wie ich), brauchst du auf alle fälle ein Gewerbeschein.

Grüße Reiner

BAMICO-Wellness
07.10.07, 08:56
Hallo Reiner,

danke für die schnelle und präzise Antwort !

Ich bin natürlich schon lange Selbständig und habe einen Gewerbeschein, da ich aus dem Bereich der Produktneuvorstellungen und Promotions komme und auch Schulungen halte, brauche ich natürlich diesen...

Die andere Seite ist, da ich gerne mit dieser Schröpfmethode Hausbesuche machen würde, würde ich dann hierfür den Gesundheitspass brauchen. Ich habe diesen zwar auch aber weiss nicht ob der noch gültig ist und ob er ebenfalls in diesem Bereich reinfällt...Bin gelernter Bäcker und brauchte diesen anno dazumal.

Die Hygienevorschriften für dieses Wellness-Produkt sind sehr einfach und direkt beim letztem Kunden anwendbar, einfach abwaschen desinfizieren, abtrocknen fertig. Und vom Prinzip her zum nächstem Kunden...


Werde mich mal näher schlau machen ob ich da was brauche...

Danke erstmal

Grüße aus Kitzingen

Frank

steleben
15.10.07, 16:06
Was Du halt nicht darfst sind irgendwelche Heilversprechen zu treffen - aber das wirst Du sicher wissen. Aber man darf ja auch Wellness- und Entspannungsmassagen anbieten ohne HP zu sein... warum also nicht Wellness mithilfe eines "Wellness"-gerätes???

Nicole
15.10.07, 16:21
Hausbesuchspraxis .... und DAS ist dann nicht " Heilung im Umherziehen"

Ich dachte man muß auf jeden Fall Praxisräume haben :confused:

Klar darf der HP Hausbesuche abhalten, aber nicht NUR ... oder doch *kopfkratz*

Kim
15.10.07, 16:33
Nein. Du musst eine feste Praxisnr. (also nicht Mobil) und einen festen "Praxissitz" haben. Dann darfst du sehr wohl alle Patienten zu Hause besuchen. Und falls du nur Pat. hast die dies ausdrücklich wünschen, ist das völlig i. O. ... ;) verstehst??

Reiner
15.10.07, 16:40
Hausbesuchspraxis .... und DAS ist dann nicht " Heilung im Umherziehen"

Ich dachte man muß auf jeden Fall Praxisräume haben :confused:

Klar darf der HP Hausbesuche abhalten, aber nicht NUR ... oder doch *kopfkratz*

Nein es geht tatsächlich wie beschreiben auch ohne Praxisräume.
Nur eben mit Terminabsprache per Telefon jedes einzelnen Patienten.

Ein Heilen im Umherziehen wäre wenn du mit deiner "Artzttasche von Haus zu haus gehst an der Tür klingels und frägst ob jemend im Haus ein gesundheitliches Problem hat.

Oder Du bekanntgibst heute bin ich bei Herrn x, da können sich alle die sich behandeln lassen möchten treffen.

Grüße Reiner

rabenstein
15.10.07, 16:48
..........oder wie früher mit dem Pferdewagen von Dorf zu Dorf ziehen und Wundermittel verkaufen, Zähne ziehen und Furunkel aufstechen:p

das ist Heilkunde im Umherziehen:D

LG

Inge

Sybille
15.10.07, 17:08
..........oder wie früher mit dem Pferdewagen von Dorf zu Dorf ziehen und Wundermittel verkaufen, Zähne ziehen und Furunkel aufstechen:p

das ist Heilkunde im Umherziehen:D

LG

Inge

Mit dem Planwagen ist nur noch Peter und mir vorbehalten:D

Silvana
15.10.07, 17:31
Sybille?!?! Warum denn das?!?! *gemeinfind*

Nicole
15.10.07, 17:47
Nein. Du musst eine feste Praxisnr. (also nicht Mobil) und einen festen "Praxissitz" haben. Dann darfst du sehr wohl alle Patienten zu Hause besuchen. Und falls du nur Pat. hast die dies ausdrücklich wünschen, ist das völlig i. O. ... ;) verstehst??

Jepp verstaaahhhanden, Danke schön :)

mukkebine
22.01.08, 07:52
Ich frag mich jetzt grad ob ich, wenn ich eine reine Hausbesuchspraxis führe alle Therapiemethoden anwenden darf.
Wie ist es denn da mit dem invasiven Arbeiten?

Grüssle Mukki

Bettina
22.01.08, 07:57
Muss man bei einer Hausbesuchspraxis nicht auch einen festen Praxisraum besitzen?
(okay, hatte Kim schon beantwortet....)

mukkebine
22.01.08, 08:04
Ja, muß man.
Da liegt bei mir auch net das Problem.
Habe hier im Haus einen wunderschönen Raum.
Aber hier laufen eben auch ständig Hunde , Katze und Kinder durchs Haus.
Alles nich so einfach.

Mukki

Bettina
22.01.08, 08:22
Warum nicht invasiv ausser Haus arbeiten, wenn Patienten zu Hause an ihr Bett gefesselt sind, geht es doch manchmal gar nicht anders....
Was für ein Problem siehst du bei welcher invasiven Behandlung????

Sybille
22.01.08, 08:32
Hallo Mukki,
ich denke, daß das geht, Hausärzte machen das ja auch. Und Tierärzte gibt es auch mit mobilen Praxen. Die operieren sogar bei einem Zuhause.
Du mußt halt alles desinfizieren usw.
Liebe Grüße
Sybille

mukkebine
22.01.08, 09:46
Nun, das dachte ich mir auch, aber man weiß ja nie wie die Menschen auf den Ämtern das sehen.
Grüssle Mukki

OldPhysioGirl
22.01.08, 09:55
Was meint ihr denn dan zu diesem Modell:

Ich melde eine Bestellpraxis/ Hausbesuchpraxis an.
Die Patienten melden sich telefonisch an und ich gehe nicht zu denen nach Hause, sondern wir verabreden und behandeln an einem "dritten" Ort?!


Wenn meine Urkunde mal so langsam kommen würde, könnte ich ja dann auch so langsam mal loslegen....

Sybille
22.01.08, 10:27
Hallo Gaby,
also, das Modell gefällt mir am wenigsten. Soll das jedesmal der selbe Ort sein, oder immer ein anderer?
Kannst Du nähere Angaben machen?
Liebe Grüße
Sybille

Zarathustra
22.01.08, 11:47
Mann-oh-Mann, zu diesem Thema gibt's ja wirklich die tollsten Interpretationen.

Der genaue Text des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen lautet:

"...aus §3 Heilpraktikergesetz (HeilprG) ist das Erfordernis einer festen Praxisstelle abzuleiten. Andererseits werden an die Praxisstelle keine besonderen Anforderungen gestellt. Der Heilpraktiker darf auch Hausbesuche machen.

Keine Bedenken bestehen, wenn die Antragstellerin ihre Wohnung als Praxisstelle und damit als feste Anlaufstelle angibt und von dort aus Hausbesuche macht..."

Achtung:
Im Text heißt es "Praxisstelle" NICHT "Praxis".
Die Anforderungen an eine Praxis wären nämlich völlig andere, als die an eine "Anlaufstelle".
Anlaufstelle heißt auch nicht Praxis "light" im Sinne von ein bißchen Hygiene, vielleicht 'ne Liege, evtl. ein Blutdruckmessgerät.
Dies ist vom Gesetzgeber nicht gewünscht und kann auch nicht im unseren Sinne sein.
Also: Eine Praxis ist eine Praxis ist eine Praxis! Keine Anlaufstelle!

Bettina
22.01.08, 13:07
Mann-oh-Mann, zu diesem Thema gibt's ja wirklich die tollsten Interpretationen.

Der genaue Text des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen lautet:

"...aus §3 Heilpraktikergesetz (HeilprG) ist das Erfordernis einer festen Praxisstelle abzuleiten. Andererseits werden an die Praxisstelle keine besonderen Anforderungen gestellt. Der Heilpraktiker darf auch Hausbesuche machen.

Keine Bedenken bestehen, wenn die Antragstellerin ihre Wohnung als Praxisstelle und damit als feste Anlaufstelle angibt und von dort aus Hausbesuche macht..."

Achtung:
Im Text heißt es "Praxisstelle" NICHT "Praxis".
Die Anforderungen an eine Praxis wären nämlich völlig andere, als die an eine "Anlaufstelle".
Anlaufstelle heißt auch nicht Praxis "light" im Sinne von ein bißchen Hygiene, vielleicht 'ne Liege, evtl. ein Blutdruckmessgerät.
Dies ist vom Gesetzgeber nicht gewünscht und kann auch nicht im unseren Sinne sein.
Also: Eine Praxis ist eine Praxis ist eine Praxis! Keine Anlaufstelle!

Hast du den Link dazu?

Zarathustra
22.01.08, 13:45
Nee, das ist ein Schreiben des Ministerium, das ich in Kopie habe. Mehr steht auch nicht drin.

Nici
22.01.08, 17:37
Was ist denn zum Beispiel wenn ich eine Praxis (jetzt noch nicht, aber mit HP-Schein) habe und eine Phantasiereise oder Traumreise für verhaltensauffällige Kinder im Freien anbiete. Darf ich die Kinder in meine Praxis bestellen (also wenn die Praxis ordnungsgemäß angemeldet ist) und mit denen gemeinsam in einen Park/Wald/Lichtung fahren und dort im Freien in der Sonne arbeiten? Oder fällt das auch unter Therapieren im Umherziehen?

In Kurzform nochmal, Praxis vorhanden - dort auch die Patienten hin bestellt - Therapie aber im Freien :cool: (ist das erlaubt?)

Zarathustra
22.01.08, 18:27
Nach meiner Rechtsauffassung darfst Du das. Du übst ja keine Heilkunde im Umherziehen aus, sondern ziehst mit Deinen Patienten umher :) (sorry, aber der Kalauer musste sein).
Sinn und Zweck Deines Umherziehens ist ja nicht die Akquisation von neuen Patienten, sondern hat therapeutische Gründe.
Auf jeden Fall würde ich meine Berufshaftpflicht informieren, ob sie das abdeckt, tut sie nämlich NICHT automatisch (Vertrag lesen und gegebenenfalls das entsprechende Verfahren aufnehmen lassen). Wenn Du ganz sicher gehen willst am besten über einen Makler, der haftet nämlich noch zusätzlich bei falscher Beratung. (z.B.: http://www.magrowski.de (http://www.magrowski.de/))

Glamo
30.01.08, 08:25
Hallöchen:-)

Mal eine Frage an die HPs mit langjähriger Berufserfahrung. Wie oft werden denn Hausbesuche von Pat. angefordert?

LG

Sybille
30.01.08, 13:17
Hallo Marie,
eher selten. Was schonmal vorkommt, daß man zu einem kranken Kind gerufen wird. Welcher Kinderarzt macht heut noch Hausbesuche???? Egal wie hoch das Fieber ist und wie schlimm die Kids dran sind, man muß immer in die Praxis fahren.
Der HP wird dann aber gerne gerufen.

Liebe Grüße
Sybille

Silke Uhlendahl
30.01.08, 13:41
Hallo Marie,

ich kann meine Hausbesuche noch an 10 Fingern abzählen in den letzten Jahren (seit 2001)....:D

Petra R.
30.01.08, 13:52
Hm........ich bin ja auch am überlegen,wie ich es,wenn ich dann mal fertig bin,machen werde.
Von daher,finde ich diese Hausbesuchpraxis nicht schlecht.
Bei uns ist es seid dem 1 Januar so,dass es keinen ärztlichen Notdienst mehr gibt.Sprich,am Wochenende krank werden darf man nicht,da man in die nächste Stadt fahren muss(35 km entfernt) um in die Notfallpraxis,mit ca 3 Stunden Wartezeit, zu kommen.
Mit einem kranken Kind ohne Auto also nicht machbar.

Deshalb denke ich,dass es sich bei uns auf dem lande sicher rentieren könnte,wenn man als HP eine Hausbesuchspraxis haben hat.Zumindest am Wochenende.

Reiner
30.01.08, 15:25
Also ich mache mindestens 1/3 Hausbesuche, manchmal auch mehr.
Das ist hier bei uns auf dem Land noch so üblich.
Hier sind viele einzelne Häuser km weit in der Landschaft verstreut.
Die nächste Einkaufsmöglichkeit, Arzt oder Apotheke ist hier von uns 5km entfernt.

Auch die Ärzte kommen hier ohne Probleme nach hause.

Unser Hausarzt ist ja einer unserer Nachbarn, der bringt mir auch schon mal mein Laborbericht auf den nachhause Weg vorbei.

Grüße Reiner

Petra R.
30.01.08, 15:31
Also ich mache mindestens 1/3 Hausbesuche, manchmal auch mehr.
Das ist hier bei uns auf dem Land noch so üblich.
Hier sind viele einzelne Häuser km weit in der Landschaft verstreut.
Die nächste Einkaufsmöglichkeit, Arzt oder Apotheke ist hier von uns 5km entfernt.

Auch die Ärzte kommen hier ohne Probleme nach hause.

Unser Hausarzt ist ja einer unserer Nachbarn, der bringt mir auch schon mal mein Laborbericht auf den nachhause Weg vorbei.

Grüße Reiner

Wir haben auch das Glück,dass unser Hausarzt nur 3 Häuser weiter wohnt und da ist auch schon mal ein Besuch"ausser der Reihe" drin.Aber ich denke,dass gerade auf dem Lande,diese Art der medizinischen Versorgung sehr gefragt sein könnte:)

Zarathustra
31.01.08, 08:19
Hallöchen:-)

Mal eine Frage an die HPs mit langjähriger Berufserfahrung. Wie oft werden denn Hausbesuche von Pat. angefordert?

LG

Ich stelle -nach über 20-jähriger Praxistätigkeit- fest, dass die Zahl der Hausbesuche enorm abgenommen hat.

Am Anfang meines Berufslebens als Heilpraktiker habe ich sehr regelmäßig 3 bis4 Hausbesuche pro Woche gemacht, heute sind es im Monat maximal 4 bis 5.

Das liegt allerdings auch ein bißchen daran, dass ich, mit zunehmendem Patientenaufkommen, meine Patienten entsprechend "geführt" habe.

Wie das in einer reinen Hausbesuchspraxis aussieht kann ich natürlich nicht beurteilen....

mukkebine
31.01.08, 08:25
Wie das mit einer reinen Hausbesuchspraxis aussieht würde mich auch brennend interessieren.
Wenn ich dann mal so weit bin werde ich berichten.

Grüssle Mukki

Glamo
31.01.08, 10:41
Das ist ja dann doch sehr unterschiedlich. Wahrscheinlich könnte man dann auf dem Lande eher eine Hausbesuchspraxis aufziehen.

Vielen Dank für die Antworten:)

Gina
16.02.08, 02:24
Der genaue Text des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen lautet:

"...aus §3 Heilpraktikergesetz (HeilprG) ist das Erfordernis einer festen Praxisstelle abzuleiten. Andererseits werden an die Praxisstelle keine besonderen Anforderungen gestellt. Der Heilpraktiker darf auch Hausbesuche machen.

Keine Bedenken bestehen, wenn die Antragstellerin ihre Wohnung als Praxisstelle und damit als feste Anlaufstelle angibt und von dort aus Hausbesuche macht..."

Achtung:
Im Text heißt es "Praxisstelle" NICHT "Praxis".
Die Anforderungen an eine Praxis wären nämlich völlig andere, als die an eine "Anlaufstelle".
Anlaufstelle heißt auch nicht Praxis "light" im Sinne von ein bißchen Hygiene, vielleicht 'ne Liege, evtl. ein Blutdruckmessgerät.
Dies ist vom Gesetzgeber nicht gewünscht und kann auch nicht im unseren Sinne sein.
Also: Eine Praxis ist eine Praxis ist eine Praxis! Keine Anlaufstelle!


Danke für diese klare Erläuterung!
Uns wurde in der Schule gesagt, es ginge bei dieser Bestimmung darum, daß man, sollte es irgendwelche Probleme geben, nachdem man einen Patienten behandelt hat, greifbar sein müsse, also erreichbar. Darum also die Erfordernis einer festen Anlaufstelle, wie sie beim "Umherziehen im Planwagen" nicht gegeben wäre.

Gina

Kim
17.02.08, 10:41
so wie Gina kenn ich das auch. Man muss einen festen Telefonanschluss (also kein Handy) und eine Adresse als Sitz angeben...

Mal schauen was sich da so tut. Vielleicht hält uns jemand auf dem Laufenden?

cordi
17.02.08, 11:28
Das würde ja auch den Sinn dieses Paragraphen erklären.........:)

lg.
Cordi

Kim
17.02.08, 11:44
Gut, aber damit dürften sie dann doch eine solche gemeldete Hausbesuchspraxis nicht schließen oder?

cordi
17.02.08, 12:00
Ich denke nicht; denn wenn ich nicht "umherziehe" (Planwagenmäßig:D oder so.....) und stetig greifbar bin, liegt ja im Sinne der Bestimmungen kein Grund hierfür vor.

lg.
Cordi

Kay St.
18.02.08, 15:23
Ich schildere mal wie es bei mir ablief:

Von einem Unternehmen in der Nähe meines Wohnortes habe ich das Angebot für einen Honorarvertrag bekommen, um in den Räumen der Firma deren Mitarbeiter mit Shiatsu zu behandeln. Jetzt kam die große Frage auf, brauche ich nun einen Praxisraum oder nicht. Da habe ich beim zuständigen Gesundheitsamt angefragt und folgende Antwort bekommen:


...auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Sie ihre Tätigkeit als Heilpraktiker anmelden müssen.
(Egal ob Sie eine Praxis haben, sich freiberuflich in einer Praxis eingemietet haben oder wie in Ihrer Email angegeben in einer Firma
Shiatsu für die Mitarbeiter anbieten)

Sollten Sie im Bereich des Bezirksamtes Hamburg-Altona, gegebenenfalls auch unter Ihrer Privatanschrift, tätig sein, legen Sie bitte in den nächsten Tagen bei der oben genannten Dienststelle das Original Ihres Berechtigungsausweises vor, da wir verpflichtet und berechtigt sind, diesen gemäß § 19 Abs. 4 des Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetzes - HmbGDG vom 18.07.2001 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - SOG vom 11.03.1966 einzusehen. ...

Also gleich hin und habe mich angemeldet. War alles überhaupt kein Problem. Nun führe ich seid dem 11.12.2007 meine Hausbesuchspraxis.

Gruß

Kay

cordi
18.02.08, 19:44
So einfach ist das bei mir auch gelaufen.:)

lg.
Cordi

Moormann Sonja
28.02.08, 21:10
Hallo!

Ich habe mal eine Frage zur Hausbesuchspraxis.
Wie kann man denn auf sich aufmerksam machen, daß man eine Hausbesuchspraxis hat? Kann ich einen Aufkleber auf mein Auto kleben und damit werben?

Vielen Dank schon für Eure Antworten!

Liebe Grüße

Sonja

Sue
28.02.08, 21:19
Hallo Sonja,
leider weiss ich das nicht genau, aber ich glaube, dass man keine Werbung auf dem Auto machen darf, denn man darf ja in diesem Sinne keine Werbung als HP machen, du darfst in der Lokalzeitung inserieren, drei mal, und du darfst Flyer auslegen bzw deinen Patienten mitgeben.
Aber ich bin gespannt auf andere Meinungen!!!
Liebe Grüße
Sue

mukkebine
28.02.08, 21:44
Ich habe mein Auto beschriftet,warum sollte ich das nicht dürfen?

Grüssle Mukki

Sue
28.02.08, 21:49
Ah, gut zu wissen. Dann überleg ich mir das vielleicht auch mal.

Grüße Sue

Nicole
29.02.08, 11:46
Ich habe mein Auto beschriftet,warum sollte ich das nicht dürfen?

Grüssle Mukki

:eek: ääääscht ..... hätte ich jetzt auch gedacht.... Werbung und so.... daß man dies nicht darf.
Aber wenn doch.... na umso besser.

Haste eine Hausbesuchspraxis oder eine " normale" ... ober beides ?
Oder darf mans nur als Hausbesuchspraxis die Werbung aufs Auto anbringen, als " normale" Praxis nicht.

Verwirrt guck :confused:

mukkebine
29.02.08, 12:49
Zur Zeit habe ich eine Hausbesuchspraxis, bin aber gerade dabei meine Praxis einzurichten.
Wo steht denn, dass ich das nicht darf?
Wüsste ich nicht.

Grüssle Mukki

mukkebine
29.02.08, 13:04
Ok, Ihr habt nicht ganz Unrecht.
Man sollte schon vorsichtig sein, was die Beschriftung angeht.
Das ganze sollte eher den Charakter einer Visitenkarte haben.
Alles was darüber hinaus geht wirkt dann leicht als kaufmännische Werbung und das dürfen wir nicht.
Ich habe auf der Heckscheibe mein Logo, Strasse und Telefonnummer, die Internetadresse kommt jetzt noch dazu. Das wars dann.
Evtl später noch Therapiemethoden auf die hinteren Seitenfenster.
Mehr möchte ich auch nicht machen.

Alledings kenne ich Heilpraktiker, die fast ihr komplettes Auto voll Werbung haben.

Grüssle Mukki

Nicole
29.02.08, 13:15
Ich habe auf der Heckscheibe mein Logo, Strasse und Telefonnummer, die Internetadresse kommt jetzt noch dazu. Das wars dann.
Evtl später noch Therapiemethoden auf die hinteren Seitenfenster.
Mehr möchte ich auch nicht machen.

Alledings kenne ich Heilpraktiker, die fast ihr komplettes Auto voll Werbung haben.

Grüssle Mukki

Wenn man es so machen darf, wie du schreibst, dann finde ich das gerade richtig klasse.
Den Einfall hatte ich auch schon mal, aber dann ... ach neee Werbung ...
Und hier gibts jede Menge HPs, aber ich hab tatsächlich noch niemand gesehen, der Werbung für seine Praxis am Auto hatte

Finde ich grade richtig gut, daß wir drüber geredet haben.

Freue mich schon darauf mein Logo an unser Auto anbringen zu können :)

Methusaline
29.02.08, 13:21
Bei uns fahren zwei HP's mit Werbung für ihre Praxis herum Einer davon seit mindestens 1 1/2 Jahren. Bis jetzt hat sich noch keiner darüber beschwert.

Liebe Grüße
Bärbel

Sybille
29.02.08, 13:25
Beim auto muß man sehr vorsichtig sein, weil es wie gesagt, sonst in den kaufmännischen Bereich fällt. also noch therapien anbringen ist schon grenzwertig. Ich mach mich mal schlau und schreib dann genaueres.

Liebe Grüße
Sybille

SaskiaInger
29.02.08, 19:59
ALso ich habe ja im Dezember Prüfung gemacht und da habe ich gelernt,daß Werbung erlaubt ist. NICHT erlaubt ist allerdings unlautere Werbung oder vergleichende Werbung und Heilsversprechen, d.h. man darf nicht schreiben ich bin besser als Heilpraktiker XX, weil ich....u.s.w.
Aber Werbung ist inzwischen erlaubt. Ich meine auch, mich zu erinnern, daß der Dozent sagte, das sei mal anders gewesen...

Grüße,
Saskia

Sybille
29.02.08, 20:01
Das ist klar, Saskia,
in annoncen und auf Flyern etc. sind die Möglichkeiten schon viel besser als vor Jahren. Ich hab mich in meiner Aussage nur auf die Autowerbung bezogen.

Liebe Grüße
Sybille

SaskiaInger
29.02.08, 20:02
Äh ja....ich muß die mails büschn genauer lesen:o

ulli
01.03.08, 06:51
Hallo,
ich lese hier nur ab und zu mal mit. Info zum Thema :
http://www.udh-bw.de/pages/posts/wichtige-information183.php

Gruß ulli

Ullel2
01.03.08, 08:28
Hallo,

ich habe mir den Link angesehen und bin erschrocken.

Ich habe gerade erst das telefonische OK von meinem Gesundheitsamt für die Hausbesuchspraxis bekommen. Fühle mich also rechtlich abgesichert.

Jetzt lese ich, dass eine reine Hausbesuchspraxis unzulässig ist. Dann dürfte das GA das doch gar nicht erlauben, oder ?

Bin jetzt total verwirrt. Nachdem nämlich das Bauamt die Wohnung, die ich anmieten wollte, nicht akzeptiert hat, war ich richtig froh, mit einer Hausbesuchspraxis starten zu können und mir in Ruhe geeignete Räume zu suchen.

Weiss da jemand Genaueres ?

Gruss
Ulli

Jochen
01.03.08, 08:35
Weiss da jemand Genaueres ?

Gruss
Ulli

Also mein Verband sagt das es zulässig sein. Auf oben geposteter Seite wird auch nicht auf die Rechtssprechung hingewiesen (Link zum Urteil oder ähnliches).

Eine reine Hausbesuchspraxis ist definitiv erlaubt, wenn man sich an gewisse Regeln hält. (Hausbesuche nur auf Aufforderung usw..) Jeder der etwas anderes behauptet möge mir das Gegenteil mit gültiger Rechtssprechung oder entsprechendem Gesetzestext vorlegen.

Viele Grüße

Jochen

ulli
01.03.08, 09:36
Hallo nochmal,
es war jetzt nicht meine Absicht, Verwirrung zu stiften, sondern ich wollte nur mal auf den link hinweisen. Genaueres weiß ich leider auch nicht.
Gruß ulli

cordi
01.03.08, 09:38
Hallo,

Auch ich führe seit Januar 2007 eine sog. Hausbesuchspraxis, die ich nach telef.Rücksprache mit dem zuständigen Gesunsheitsamt ganz unkompliziert angemeldet habe.
Meine Frage:
Wenn es so ist, wie der UDH schreibt, müsste dann nicht das zuständige Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde eine Info an die gemeldeten HP`s rausgeben?
Wie sollte ich sonst davon erfahren?
Weder der BDH noch mein Verband, der VFH, haben bisher darüber informiert.

Wie solltrn wir uns denn jetzt am besten verhalten?


Eine ziemlich irritierte :confused::confused::confused: Cordi

Ullel2
02.03.08, 13:42
Hallo Cordi,

ich habe das mündliche OK von meinem Gesundheitsamt und werde mir das jetzt noch schriftlich geben lassen. Da das Gesundheitsamt ja meine übergeordnete Behörde ist, die mich überwacht, gehe ich davon aus, dass die mir das nicht erlauben würden, wenn es rechtlich nicht zulässig ist.

Gruss
Ulli

Jochen
02.03.08, 15:08
Wie solltrn wir uns denn jetzt am besten verhalten?


Eine ziemlich irritierte :confused::confused::confused: Cordi

Ganz normal weiterarbeiten. Die Info vom UDH stimmt nicht und ist meines Erachtens schlecht recherchiert. Ich habe ja bei meinem Gesundheitsamt auch explizit angefragt und zuvor auch bei meinem Verband.

Viele Grüße

Jochen

HP_Pe
02.03.08, 18:16
Den Link vom UDH habe ich heute auch gefunden - und der BDH schreibt Ähnliches unter http://www.bdhn-ev.de/infohausbesuch.html
Das ist schon recht verwirrend. Es gibt einige Hausbesuchspraxen in NRW (eine davon stand sogar auf der website der Stadt Kamen)

Vielleicht rufe ich einfach mal bei meinen Gesundheitsamt und frage "wie melde ich denn eine Hausbesuchspraxis an?"...

Die sollten (theoretisch) sich ja am besten auskennen, oder? :confused:

Mal eine Frage an die "alten" Hasen: hört das mit der Verwirrung irgendwann auch mal auf? Wenn man die Praxis 10 Jahre hat?

Einen schönen Rest-Sonntag noch!

SaskiaInger
03.03.08, 10:59
Liebe Cordi und die Anderen,
also ich habe jetzt mal dem VFH geschrieben und bekam folgende Antwort:

Sehr geehrte Frau Schultz,

es wird von den Ämtern nicht gern gesehen, dass die Heilpraktikertätigkeit nicht in festen Räumen erfolgt.
Das HPG bestimmt eindeutig, dass ein fester Niederlassungsort vorzuweisen ist. Der Beginn einer Tätigkeit kann durchaus in einer Hausbesuchspraxis erfolgen, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass zukünftig in eigenen Praxisräumen gearbeitet wird. Der Niederlassungsort ist dann Ihr normaler Aufenthaltsort (keine wechselnde Adresse).
Das bedeutet, dass die Einrichtung reiner „Hausbesuchspraxen“ auf Dauer nicht zulässig wäre, eine zeitlich begrenzte Tätigkeit dagegen schon.
Eine Anmeldung beim Gesundheitsamt ist nicht erforderlich, lediglich die Bekanntgabe und die Form der Praxis (also in Ihrem Falle vorübergehend als Hausbesuchspraxis).
Die Zulässigkeit einer Hausbesuchspraxis ergibt sich auch bereits daraus, dass ein ausdrückliches Verbot im HPG nicht ausgesprochen wird. Dies gilt nur für die Heilkunde im Umherziehen.
Bitte sehen Sie dazu auch den Kommentar auf unserer Homepage unter http://www.heilpraktikerverband.de/recht/hpg.php.

Mit freundlichen Grüßen

Interessant, nicht?
Man bekommt bei jeder neuen Nachfrage immer noch was neues mit. Hier z.B. die Betonung, daß es nur etwas vorübergehendes ist...Also ich bin langsam ganz zuversichtlich, daß Hausbesuchspraxis i.O. und unproblematisch ist :rolleyes:. Ich habe noch ein paar weiter Fragen gestellt, wenn die noch was interessantes bringen, lasse ich es wissen...

Grüße!
Saskia

SaskiaInger
03.03.08, 11:22
So, nun noch etwas zum Vorgehen, zu invasiven Techniken (kam ja schonmal) und Umnutzung:

Sehr geehrte .....


1. Sie schreiben in der Bekanntgabe dass Sie vorerst als Hausbesuchspraxis beginnen.

2. Auch in Hausbesuchen darf man invasiv arbeiten, denken Sie nur an Heimbewohner, die ohnehin nicht in Ihre Praxis kommen könnten.

3. Für die Nutzung eines Schreibtisches oder Telefons müssen Sie keinen Nutzensänderungsantrag stellen, können aber die entsprechenden Quadratmeter bei der Einkommensteuer geltend machen.





Mit freundlichen Grüßen

Dr. Frank Herfurth

Leiter des Vorstandsbüros des VFH


Ich denke, jetzt wird es langsam klarer...

Anne Liedmann
04.03.08, 09:44
Kann ich auch im Ausland Hausbesuche machen?
Hat jemand Erfahrung mit Heilpraktikertaetigkeit in Italien?

Sybille
04.03.08, 10:32
Hallo Anne,
herzlich willkommen bei uns!
Schau mal hier (http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php?t=3760&highlight=england) rein, da hatten wir das Thema der Nachbarländer schonmal.

Liebe Grüße
Sybille

Manja
04.03.08, 13:01
Hallo ihr Lieben,

bei der Gelegenheit hab´ich doch auch gleich eine Frage:

ich möchte zunächst die Räume einer HP-Kollegin mitnutzen.Sollte ich das auch schon beim Gesundheitsamt melden oder erst wenn ich eigene Praxisräume haben werde???:confused:

lg
Manja

Sybille
04.03.08, 13:15
Hallo Manja,
das kommt drauf an. Wenn Du als Angestellte arbeitest, nicht. Arbeitest Du auf eigene Rechnung, mußt Du es anmelden.

Liebe Grüße
Sybille

Manja
04.03.08, 13:54
Hallo Manja,
das kommt drauf an. Wenn Du als Angestellte arbeitest, nicht. Arbeitest Du auf eigene Rechnung, mußt Du es anmelden.

Liebe Grüße
Sybille


Oh..........da muss ich ja fix machen.........weil ich nicht angestellt sein werde.

Aber als was melde ich das ?Eigene Praxis ist es nicht,Hausbesuchspraxis auch nicht...:confused::confused::confused:

liebe Grüße zurück:)
Manja

Silke Uhlendahl
04.03.08, 13:57
Hallo Manja,

evtl zur Untermiete? Das wäre dann wie eigene Praxis? Geht das bei dir?

Sybille
04.03.08, 14:13
Entweder als Gemeinschaftspraxis, aber da du ja "eigene" Klienten haben wirst, ist es wie eine Praxisgemeinschaft zu sehen. Du meldest Deine Praxis dann unter der Adresse Deiner Kollegin an.

Liebe Grüße
Sybille

Silke Uhlendahl
04.03.08, 14:15
Ja genau danke Sybille das meinte ich...die Miete ist ja dem GA egal...bin wohl bissken durch:D

Corinna
04.03.08, 14:15
Die vom GA wollen nur wissen, wo du praktizierst, also die Adresse. Ob in den Räumen einer Kollegin o.ä., ist denen -zumindest bei uns:) - ziemlich egal.

Manja
04.03.08, 14:23
Ja-dann Praxisgemeinschaft,da ja auch Abrechnung usw getrennt ist.

Ich danke euch und bin nun schon gespannt wie lange es dauert bis die Urkunde ins Haus flattert...........


lg
Manja

Sybille
04.03.08, 14:24
Dann viel Glück für alle Deine Vorhaben!!!!
Liebe Grüße
Sybille

Manja
04.03.08, 16:06
Dann viel Glück für alle Deine Vorhaben!!!!
Liebe Grüße
Sybille

DANKESCHÖN liebe Sybille!!!!!!!!

Annette
06.03.08, 11:17
Hallo Sybille,

hast Du schon etwas über diese Werbeform nachforschen :025: können?
sonnigen Gruß

Sybille
06.03.08, 11:58
Hallo Annette,
kümmer mich heute drum. Bis heut abend stell ich was ein.

Liebe Grüße
Sybille

Sybille
06.03.08, 12:29
So, hab nochmal im Rechtsforum gestöbert.
Abmahnvereine gehen auch an die autowerbung ran. Man trägt also auf jeden Fall ein kleines risiko. Auf dem Auto ( bitte nur Scheibe, nicht Türe), sollte dann auf keinen Fall mehr stehen, als auf dem Praxisschild. Je weniger, desto besser.
Und natürlich auch nur auf dem auto das für die Praxis genutzt wird, nicht auf einem kompletten Fuhrpark!

Liebe Grüße
Sybille

Jochen
06.03.08, 12:31
So, hab nochmal im Rechtsforum gestöbert.
Abmahnvereine gehen auch an die autowerbung ran. Man trägt also auf jeden Fall ein kleines risiko. Auf dem Auto ( bitte nur Scheibe, nicht Türe), sollte dann auf keinen Fall mehr stehen, als auf dem Praxisschild. Je weniger, desto besser.
Und natürlich auch nur auf dem auto das für die Praxis genutzt wird, nicht auf einem kompletten Fuhrpark!

Liebe Grüße
Sybille

Als Autowerbung bietet sich z.B. die Internetadresse der Homepage an. ;)

Viele Grüße

Jochen

Sybille
06.03.08, 12:32
Genau, die hab ich auch drauf, und mehr nicht.

Silke Uhlendahl
06.03.08, 12:43
Würde ich auch gerne machen aber meine "Karre" ist schon 21 Jahre und sieht sehr, na sagen wir mal abgerockt aus...das wäre wohl Abschreckung :eek:

Falls ich aber bald ein neues Auto von irgendwo bekomme (mal ans Universum lieb mit den Augen klimper) mach ich das ....

Annette
06.03.08, 12:49
Liebe Sybille,
Danke für die schnelle Antwort.

Die Idee von dir Jochen finde ich hervorragend, Danke.

sonnigen Gruß
Annette

Sue
06.03.08, 12:51
Hihi, Silke, mir geht es da ähnlich!!
Mein Auto ist jetzt noch keine 21 Jahre alt, aber auch schon äh- ups, 19:rolleyes:!!!
Es muss auch noch in diesem Monat durch den TÜV- bekommt es so aber nicht mehr, aber der nette TÜV-Mensch meinte, dass das ein tolles Auto sei, weil es eben noch keine Elektronik drin hat.

Ich wünsch mir dann in ein oder zwei Jahren ein neues Auto vom Universum- voraussgesetzt mein Auto bekommt jetzt nochmal TÜV, lass dir also mal den Vortritt :D

Liebe Grüße Sue

famulus
14.04.08, 17:58
Grüß Gott,

ich habe auch mal eine Frage, wie macht ihr das auf dem Rezeptblock und auf den Rechnungen, schreibt ihr da auch Hausbesuchspraxis drauf oder ganz einfach Naturheilpraxis?

Gruß Famulus!

Ullel2
14.04.08, 18:42
Hallo Famulus,

ich habe gerade bei meinem Verband eine Anfrage laufen, ob ich eine Hausbesuchspraxis auch Naturheilpraxis nennen darf, oder ob damit Praxisräume impliziert sind. Wenn ich offizielle Antwort habe, kann ich mehr dazu sagen.

Gruss
Ulli

SaskiaInger
20.04.08, 22:10
Hallo, den Thread aktiviere ich jetzt mal wieder!
Allerdings mit einer Frage:
Also bei einer Hausbesuchspraxis muß man ja einen Festnetzanschluß haben.
Darf ich aber unabhängig davon über ein Handy Termine annehmen, bzw. könnte ich, z.B. wenn ich außer Haus bin, eine Weiterleitung ans Handy aktivieren oder ist das nicht zulässig. Wäre ja irgendwie blöd wenn man immer vor dem festen Telefon hocken müsste...
Über Antworten freut sich: Saskia:rolleyes:

Reiner
21.04.08, 07:38
Hallo, den Thread aktiviere ich jetzt mal wieder!
Allerdings mit einer Frage:
Also bei einer Hausbesuchspraxis muß man ja einen Festnetzanschluß haben.
Darf ich aber unabhängig davon über ein Handy Termine annehmen, bzw. könnte ich, z.B. wenn ich außer Haus bin, eine Weiterleitung ans Handy aktivieren oder ist das nicht zulässig. Wäre ja irgendwie blöd wenn man immer vor dem festen Telefon hocken müsste...
Über Antworten freut sich: Saskia:rolleyes:

Klar darfst du die Anrufe vom Festnetz auf Handy umleiten um erreichbar zu sein.
Wenn du kein ISDN Anschluß hast und nicht die möglichkeit einer Rufumleitung hast, kannst du auch auf einem AB deine Handynummer hinterlassen (z.B. mit der Ansage: "In dringenden Fäller erreichen Sie mich unter der Mobilfunknummer 01..."), so das dich die Patienten dann direkt auf dein Handy erreichen können.
Das ist auch kostengünstiger für dich, da du ja bei Rufumleitung die Kosten von Festnetz auf dein Handy immer bezahlen musst!

Ach ja, wenn du deine Handynummer angibst, solltest du das immer dazu sagen, damit die Patienten wissen, dass sie auf ein Handy anrufen, damit du da auf ganz sicherer Seite bist ;)

SaskiaInger
21.04.08, 08:56
Soso! Also geht das doch! Hätte mich jetzt auch wirklich gewundert...
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!
Liebe Grüße,
Saskia

Ullel2
21.04.08, 11:50
Grüß Gott,

ich habe auch mal eine Frage, wie macht ihr das auf dem Rezeptblock und auf den Rechnungen, schreibt ihr da auch Hausbesuchspraxis drauf oder ganz einfach Naturheilpraxis?

Gruß Famulus!

Hallo Famulus:

Hier die Antwort vom Verband:

Guten Tag,

gibt es Vorschriften, wie eine Homepage benannt werden darf ?

Ich führe eine reine Hausbesuchspraxis. Darf ich meine Homepage www.naturheilpraxis-schlüter.de nennen, oder ist das irreführende Werbung, weil ich ja keine Praxisräume habe ?

Mit freundlichem Gruss
Ulrike Schlüter

Antwort:
Sehr geehrte Frau Schlüter,

es gibt eigentlich keine Vorschriften wie eine Homepage benannt werden darf, sie muss nur bei der Dannic frei sein. Gleichwohl gibt es eine Fülle von Rechtsprechung, die sich mit der Frage auseinander setzt, wann ein Domainname wettbewerbswidrig, Verbraucher irre führend oder sonst etwas ist. „Naturheilpraxis-schlüter.de“ ist für eine reine Hausbesuchspraxis schon ein bisschen grenzwertig. „Heilpraktikerin-schlüter“ wäre da schon sicherer.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. iur. Anette Oberhauser
Rechtsanwältin

Ullel2
21.04.08, 11:59
Hallo, den Thread aktiviere ich jetzt mal wieder!
Allerdings mit einer Frage:
Also bei einer Hausbesuchspraxis muß man ja einen Festnetzanschluß haben.
Darf ich aber unabhängig davon über ein Handy Termine annehmen, bzw. könnte ich, z.B. wenn ich außer Haus bin, eine Weiterleitung ans Handy aktivieren oder ist das nicht zulässig. Wäre ja irgendwie blöd wenn man immer vor dem festen Telefon hocken müsste...
Über Antworten freut sich: Saskia:rolleyes:


Hallo Saskia,

woher hast du die Info, dass man einen Festnetzanschluß haben muss bei einer Hausbesuchspraxis. Davon hat mir mein Gesundheitsamt nichts gesagt :eek:
Ich geb jetzt überall nur eine Handynummer an, da bin ich am sichersten zu erreichen. Ich könnte zwar auch eine Umleitung meiner ISDN-Nummer aufs Handy machen, aber so ist es doch viel einfacher.

Sag doch bitte Bescheid, woher du diese Info hast.

Lieben Gruss
Ulli

SaskiaInger
21.04.08, 12:16
Hallo Ullel,
Ohje, gute Frage...
Ich komm durch die ganze Recherchiererei langsam so durcheinander und weiß gar nicht mehr, wer was gesagt hat...
Ich meine, daß es einer meiner ehemaligen Dozenten gesagt hat und dann habe ich es glaube ich auch noch in einem Buch über Existenzgründung für HPs gelesen, daß ich allerdings nie gekauft habe, sondern nur im Buchhandel durchgeblättert habe...:rolleyes:

Mach Dir doch aber keine Sorgen, offenbar ist es ja wohl tatsächlich so, daß nur das Gesundheitsamt eine Festnetznummer haben will, wo es Dich erreichen kann (Siehe Reiners Antwort, vielleicht kann er DIr noch was darüber sagen). Und wenn das nicht so ist, dann müsste sich das Gesundheitsamt bei Dir doch schon gemeldet haben.

Ich denke aber nochmal fest nach, woher ich das hab...

Aber langsam nervt es mich schon, daß nirgends geschrieben ist, was man nu darf und was nicht. Immer muß man recherchieren, ob es irgendwo verboten wird, und wenn's nicht verboten ist, ist's erlaubt.
Ich bin leicht bibbernd zum GH gegangen, um meine HB-Praxis anzumelden und dachte, jetzt kommt gleich: "Aha, ja wie stellen SIe sich das denn vor u.s.w." aber nichts kam. Ich kriege nichtmal einen Zettel von denen zugeschickt. Es hat sie garnicht interessiert...naja

Liebe Grüße und bitte keine Panik!
ich habe im Grunde was das ganze angeht auch nur so ein Halbwissen:(

Saskia

Ullel2
21.04.08, 13:30
Hallo Saskia,

ich hab meinem Gesundheitsamt mitgeteilt, dass ich eine Hausbesuchspraxis eröffne und meine Adresse angegeben.

Daraufhin bekam ich ein Schreiben, dass man mir viel Glück wünscht. Das war Alles ;)

Ich hatte gedacht, dass die Anmeldung schwieriger wird. Der Rest drum herum ist viel verworrener.

Lieben Gruss
Ulli

SaskiaInger
21.04.08, 18:41
Och, wie gemein! Ich will auch, daß mir das GH viel Glück wünscht :mad:!!!!
Naja, ich habe mich ja erst letzte Woche angemeldet. Ich hoffe nicht, daß mich aufgrund der Poststreiks eine Absage nicht erreicht hat:eek:, aber nein, man darf nicht immer so pessimistisch sein.

Was DIch betrifft: Da ist doch alles in Butter würde ich sagen!:)

Liebe Grüße,Saskia

cordi
21.04.08, 20:03
Hallo Saskia,

ich glaube da kann ich Dich beruhigen:)
Auch ich habe meine Hausbesuchspraxis vor ca. 1 Jahr nach tel. Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in Mettmann ganz unbürokratisch schriftlich angemeldet und bis heute keinerlei Rückmeldung bekommen.
Ich denke, das ist denen einfach zu viel Aufwand auf jede Anmeldung zu reagieren:rolleyes:

SaskiaInger
21.04.08, 22:03
Hallo Cordi,

das ist nett von Dir :o, ich habe mich insgesamt viel zu sehr verrückt gemacht. Ich habe mich auch sehr gewundert, daß die sich kaum dafür interessieren...andererseits muß man sich auch mal klar machen, daß man ja eine Ausbildung mit Prüfung absolviert hat. Die muß ja auch für irgendwas gut gewesen sein :D ...

Schönen Abend!