Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesetzliche Krankenkasse und chronisch Kranke
Hallo Leute,
ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr wünsche ich euch allen ganz herzlich.
Folg. Problem:
Ich habe eine Patientin die bei d. AOK versichert ist. Sie ist chronisch krank nach einer Krebs-OP u. einer zu hoch eingestellten Chemo.
Nun rief sie bei der Kasse an und erkundigte sich, mit der Auskunft: wenn der HP eingetragen ist, wird bezahlt.
Eingetragen hieß, von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen, soviel ich weiß bekommt man dort doch gar keine Zulassung wenn man HP ist, oder?
Welche Möglichkeit hat eine chronisch Kranke über die gesetzl. Versich.?
Welche Zusatzversich. wäre zu empfehlen? Also bei welchem Versicherer?
Die Dame war aufgrund der Aussage einmal bei mir u. ist H 4- Empfängerin, alleinstehend und ihr geht es wirklich sehr schlecht.
Habe 4 Stunden gearbeitet u. heute geht es ihr besser.
Um eine deutliche Verbesserung zu erzielen, braucht es ja noch einige Behandlungen.
Wäre nett von euch ein paar nähere Infos zu bekommen, da die kassenärztl. Vereinigung mir keine Auskunft geben will.
Liebe Grüße
Jürgen
Hallo Jürgen, ich denke Du hast recht, als HP bekommt man keine kassenärztliche Zulassung, denn die kassenärztliche Vereinigung ist ja wie der Name schon sagt für Ärzte. Tolle Auskunft, die Deine Patientin am Telefon erhalten hat, vielleicht meinte der Mitarbeiter einen Arzt, der eingetragen ist, und naturheilkundlich arbeitet.
Du triffst auch genau den Punkt, ich finde die gesetzliche Krankenversicherung nicht schlecht, solange man noch eine private Zusatzversicherung hat. Es wird schon einiges in Deutschland angeboten, das Problem ist nur dass fast alle und immer auf einer Gesundheitsprüfung bestehen, sobald man nicht KERNGESUND ankreuzen kann. Und danach werden die Beiträge berechnet bzw. bestimmte Behandlungen ausgeschlossen. Ich habe damals eine abgeschlossen, als mein sohn geboren wurde, Zusatzversicherung zur gesetzl. KV, die z.B. auch HP Rechnungen bezahlte. Da er ein gesundes Baby unter einem Jahr war betrug der Beitrag damals € 6,- im Monat. Leider sehe ich für Deine Patientin keine guten Chancen, denn als chronisch Kranke werden sie sie entweder nicht aufnehmen, oder nur zu extrem hohen Beiträgen. Leider ist das alles Marktwirtschaft und muss sich für die rechnen. aber cih würde es trotzdem versuchen, vielleicht hat ja irgendeine Gesellschaft auch noch ein Herz. Auf jeden Fall wünsche ich Euch viel Glück.
Da habt ihr ja keine einfache Frage aufgeworfen. Es ist in dem Fall sicher kompliziert. Und es wird auch von den einzelnen Gesllschaften sehr unterschiedlich beurteilt. Es wird hier in jedem Fall eine Einzelfallprüfung stattfinden. Die Gesundheitsprüfung für eine Krankenzusatzversicherung ist nicht so streng wie bei einer Vollversicherung. Die Erkrankungen werden zwar abgefragt, aber Ausschlüsse von bestimmten Behandlungen oder Krankheiten haben wir bisher in der Zusatzversicherung nicht gehabt auch keine höheren Risikobeiträge. Eher haben wir Probleme bei wirtschaftlich schwachen, eben H 4, wo ein Nachweiß verlangt wird, das es für den Betroffenen wirtschaftlich tragbar ist. Verlangen nicht alle Gesellschaften - aber eben sehr viele.
Der nächste Punkt ist, dass ja schon eine Behandlung begonnen wurde. Es besteht erst mal eine Wartepflicht von 3 Monaten. Und eine bereits begonnene Behandlung fällt dann nicht mehr unter den neuen Versicherungsschutz.
Jürgen ich schick dir morgen abend eine PN - will ja hier keine Werbung machen.
Hallo,
danke für die Antworten.
Also Arzt o. Heilpraktiker hört sich schon anders an, oder?(GRINS) Ich glaube die Sachbearbeiterin hat leine Ahnung.
Was die Zusatzversicherung betrifft weiß ich um die Sperrfrist, es wäre natürlich nett auch hierzu ein paar Infos zu bekommen.
Nun sind aber immer noch die Fragen offen:
- welche Möglichkeiten hat nun eine chron. Kranke bei der Gesetzlichen?
- betraf die Gesetzesänd. nicht genau diese Fälle?
- kriegt ein HP eine Eintragung bei der kassenärztl. Vereinigung?
Euch einen schönen Tag.
Gruß Jürgen
- welche Möglichkeiten hat nun eine chron. Kranke bei der Gesetzlichen?
Sie hat die Möglichkeit persönlich vorbeizugehen und sich mit den zuständigen Personen auseinanderzusetzen. Mir sind einige Fälle bekannt in denen danach eine Behandlung beim HP von der gesetzlichen teilweise oder ganz übernommen wurde.
- kriegt ein HP eine Eintragung bei der kassenärztl. Vereinigung?
Ich hoffe das wird nie der Fall sein. Das wäre ein Rückschritt für unseren Beruf.
Gruß
Jochen
Hallo Jochen,
leider ist es die AOK Schleswig/Holstein, schlechte Karten.
Die Sachbearbeiterin meinte in einem Telefonat zu mir, "wenn Sie schriftl. versichern dass ihre Methode das ultimative Mittel ist .... dann reichen sie die Rechnung ein,aber zu 99,9 wird es abgelehnt". Von Heilversprechen hatte die Gute keine Ahnung.
Wo finde ich die Gesetzesänderung?
Gruß Jürgen
Wo finde ich die Gesetzesänderung?
Von welcher Gesetzesänderung sprichst du? Schau mal unter http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitspolitik/gesetze_meilensteine/gesundheitsreform_2007/index.html nach ob du dort etwas findest.
Gruß
Jochen
Zitat Admin. Ich hoffe das wird nie der Fall sein. Das wäre ein Rückschritt für unseren Beruf.
Ja genau. Ärzte könnten viel besser arbeiten hätten sie nicht solche, teilweise unmöglichen Restriktionen. Das ist ja auch, warum oft Patienten so enttäuscht von ihrem Arzt sind, der macht das nicht mit Absicht, sondern weil ihm die Hände gebunden sind.
@ Jürgen, ein HP bekommt keine Kassenzulassung für die gesetzliche Krankenkasse.
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