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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was darf der HP Psychotherapie?



Christian
12.11.05, 11:24
Ich suche eine klare und verbindliche Definition: Welche Leiden/Erkrankungen darf der HP Psychotherapie behandeln? Wo ist das gesetzlich fixiert, bzw. woraus ergeben sich die Grenzen?

Habe bisher nur widersprüchliches dazu gefunden und würde mich über eine Antwort freuen.


Viele Grüße

Christian

Jochen
12.11.05, 13:48
Ich suche eine klare und verbindliche Definition:

Klare und verbindliche Definitionen gibt es eigentlich in Deutschland kaum. Das meiste ist immer etwas schwammig definiert.



Welche Leiden/Erkrankungen darf der HP Psychotherapie behandeln? Wo ist das gesetzlich fixiert, bzw. woraus ergeben sich die Grenzen?
Ohne jetzt genauer darüber bescheid zu wissen tippe ich mal beim HPG verhält es sich genauso wie beim normalen Heilpraktiker. Alles was ihm nicht ausdrücklich durch die verschiedenen Gesetze verboten ist, darf er behandeln. Die Gesetze sind zum einen das Psychotherapeutengesetz, Heilpraktikergesetz, Infektionsschutzgesetz, BTMG, Röntgenverordnung, Arzneimittelgesetz usw.
Eigentlich behandelt der HPG nur Erkrankungen die in den Bereich der Psychotherapie und nicht in den Bereich der somatischen Erkrankungen fallen (somatisch = das, was sich auf den Körper bezieht, körperlich). Vielleicht kann da ein Psychotherapeut evtl. mehr dazu sagen.



Habe bisher nur widersprüchliches dazu gefunden und würde mich über eine Antwort freuen.
Du wirst in den Gesetzen immer widersprüchliches finden.

Ich verlinke hier mal noch zu einem Artikel: http://www.vfp.de/recht/rechtliches.pdf

Christian
12.11.05, 14:24
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Scheint ja nicht so einfach zu sein. Auch weil doch oft Streit und Unsicherheit darüber herrscht, welche psychischen Erkrankungen auf körperliche Ursachen zurück zu führen sind.

Viele Grüße

Christian

nicklex
22.04.06, 19:07
Wie steht es mit kinesiologischen Behandlungen wie Touch for Health (Muskelstest mit Balancierung über Neurolymphatische, Neurovaskuläre Punkte und Meridianstimulierung durch Berührungen) oder der energetischen Psychologie ("Klopfen"), bei denen jeweils der Patient berührt werden muss, um emotionale Zustände zu behandeln (neben Gesprächen)? Ist das erlaubt oder ausgeschlossen?

Gibt es Unterschiede, wenn ich berühre und wenn der Patient sich selbst berührt?

Viele Grüße
Nick:confused:

Jochen
22.04.06, 19:25
Ich zitiere hier mal aus http://www.wikipedia.de (http://de.wikipedia.org/wiki/Heilpraktiker)



Dem Heilpraktiker für Psychotherapie ist generell jede Verordnung von Medikamenten und jede körperliche Behandlung (organisch-somatische Therapie) untersagt. Er darf nur psychotherapeutisch wirken. Damit wurde berücksichtigt, dass viele psychologische Berater in Ausübung ihrer Tätigkeit mit der Heildefinition des Heilpraktikergesetzes kollidierten.
Der ganze Eintrag über Heilpraktiker kann unter obigem Link gelesen werden.

Gruß

Jochen

Spagyria
22.04.06, 21:46
Interessant, was ist mit der Klopfakkupressur, z.B. nach Craig, da muss der Patient ja selbst klopfen, darf der HPP ihm das vermitteln, wie es funktioniert, sodass er es dann selbst machen kann ????
Dabei ist ja nicht nötig, dass der Therapeut den Patienten berührt, er kann es ihm ja an sich selbst vorführen, der Patient macht es nur nach.

nicklex
23.04.06, 15:12
Danke für Deine Antwort.

* Nun das mit dem Klopfen ist genau auch meine Frage. Das gehört ja zur energetischen Psychologie?

Und selbst Touch for Health, also Kinesiologie, kann man ja anwenden, um emotionale Zustände zu behandeln?

Würde mich wirklich sehr interessieren.

* Interessieren würde mich auch, ob man neben dem HPP noch als z.B. Kinesiologie arbeiten kann (getrennt mit anderen Ratsuchenden). Also, ob man an das Heilpraktikergesetz nur gebunden ist, wenn man als HPP behandelt (unf nicht somatische-Behandlung durchführen und auch nicht berühren darf). Und ob man nicht daran gebunden ist, wenn man sich nicht als HPP ausgibt und in der Rolle des Kinesiologen behandelt. Z.B. HPP freiberuflich, Kinesiologisch als Gewerbe anmeldet.

Oder heisst es: Einmal HPP und lebenslang dem HP-Gesetz unterworfen? Da wäre es ja fast besser (wie manche Leute auch empfehlen) keinen HPP zu machen und einfach so beraten?

Lari
03.06.07, 16:17
Hm.
Ich denke es kommt auf die Prämisse der Behandlung an.
Ich bin Physio. Als solches darf ich "nur" auf körperlicher Ebene arbeiten. Es ergibt sich aber zwangsläufig, das man dort auch psychisch Einfluss nimmt um zB Pat. Haltungsmuster zu optimieren, wenn sie Blockaden u.o. Verspannungen u.u.u. gelöst bekommen haben fühlen sie sich nicht nur besser, sie sind oft auch verselbstständigter Ausdruck psychischer Probleme (Teufelskreisproblematik).
Man kommt nicht umhin auf psych. Ebene "mit zu behandeln". Niemand wird jetzt verlangen, das ein physio jetzt den HPPS. machen muß.

Genauso umgekehrt.
Die Priorität muß halt auf der Beeiflussung eines psychischen "Problems" beruhen und es muß nat. auch vordergründig in dieser Hinsicht mit entsprechenden "psychischen" Mitteln behandelt werden.
Wenn du zB einen klienten mit zb Boxen seine Wut rausschreien lässt o. durch zB Triggerbehandlungen u.o. entsprechende allgemeine Dehnungen seine psychichen Körperpanzer auflöst als ein Detail im Zusammenhang mit deiner Behandlung, dürfte das jedem plausibel sein, das hier keine direkte physiologische Behandlung vorliegt.
Man kann nun mal Körper und Psyche so nicht einfach immer getrennt betrachten.

Gruß Lars

nicklex
11.01.08, 11:32
Interessant, was ist mit der Klopfakkupressur, z.B. nach Craig, da muss der Patient ja selbst klopfen, darf der HPP ihm das vermitteln, wie es funktioniert, sodass er es dann selbst machen kann ????
Dabei ist ja nicht nötig, dass der Therapeut den Patienten berührt, er kann es ihm ja an sich selbst vorführen, der Patient macht es nur nach.

1. Darf der HPP nun den Patienten (nur am Arm/Handgelenk), um kinesiologische Abfragen zu machen, die vielleicht zur psych. Beratung unterstüzend wirken?

nicklex
11.01.08, 11:41
1. Darf der HPP nun den Patienten (nur am Arm/Handgelenk), um kinesiologische Abfragen zu machen, die vielleicht zur psych. Beratung unterstüzend wirken?


Und noch eine 2. Frage:

Darf man als HPP auch andere Leistungen anbieten, die sonst unter den Begriff "Berater" oder Gesundheitspraktiker fallen? Ich denke da an Touch for Health-Kinesiologie, solange man keine Heilversprechen macht? Nur das Meridiansystem in Ausgleich bringt/"balanciert"? Habe da schon einige getroffen, die nebenher sogar Massage oder so anbieten. Schließlich dürfte es ja nur um den Begriff "heilen" gehen.

Viele Grüße
Nick

Hildegard
11.01.08, 11:48
Hallo Kollege :D:D,

also ich habe mal irgendwo (wahrscheinlich in den Rechtsseiten meines Verbandes VFP) gelesen, dass wir HPP´s kurz berühren dürfen, wenn dies ein Bestandteil der psychotherapeutischen Methode ist, mit der wir arbeiten.
Dass wir keine Craniosacraltherapie oder Akkupunktur machen dürfen ist klar, aber ich finde man sollte auch nicht "päpstlicher sein als der Papst".

Ich für mich habe beschlossen und mache das auch so seit Praxisgründung, dass ich mir (und im Sinne meiner klienten) die Methode des Ankerns zunutze mache, wo innehalb einer Hypnose in dem Moment der größten gefühlten Sicherheit oder Entspannungsfähigkeit geankert wird, duch ein kurzes Berühren am Handgelenk des Klienten. Diese Technik ist dem NLP entliehen und wird von einigen HPP´s angewand. Es ist ja auch nicht so, dass man dauernd am klienten "rumfummelt", sondern nur einmal kurz. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Klienten da echt was mitnehmen, denn wenn sie diesen Punkt am Handgelenk dann in der für sie kritischen Situation (z.B. Panik)selber berühren, vermag mit der entsprechend häufigen Ankerung im Vorfeld, das positive Gefühl aus der Entspannungsübung/Hypnose abrufbar zu werden.

Ehrlich gesagt kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es irgendwo jemanden geben könnte der meint, das verstöße gegen das Berufsrecht der HPP...

LG

Hildegard

Su71
11.01.08, 15:06
Ja - ich seh das ähnlich wie Hildegard - man sollte da nicht allzu streng sein;)

Ich selbst mache ja gerade ne Ausbildung in MET und bin HPPA. Von den METlern nach Franke wird das so weitergegeben, dass man sich mit dem HPP Schein MET-Therapeut nennen darf (und auch als solcher arbeiten darf) und ohne HPP Schein MET Berater heißt.
Im MET kommt es auch ab und an zu kurzen Berührungen - und das würde ich auch nicht so eng sehen. Ansosnten kann man die energetischen Verfahren aber auch generell so anleiten, dass der Patient alle Berührungen der Meridianpunkte selbst vornimmt.

Massage hatte ich auch in meiner Körperpsychotherapie Ausbildung - wie ist es damit? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass diese Anwendung, sofern sie im Wellness Bereich liegt, okay ist. Wie seht ihr das?

LG Susanne

Sybille
11.01.08, 15:14
Massage im Wellnessbereich okay, aber ich denke nicht unter dem HPP. Die müßtest Du dann wahrscheinlich separat anmelden.

Liebe Grüße
Sybille

Su71
11.01.08, 16:46
Danke Sybille;)
- kann man das irgendwie "anmelden"?

LG Susanne

Sybille
11.01.08, 16:49
Ich denke, daß man das beim Gewerbe-bzw. Ordnungsamt anmeldet.
Da müßt ich mich aber selber schlau machen. Ob man auch das GA informieren muß.

Liebe Grüße
Sybille

Sybille
11.01.08, 17:01
Hallo Susanne,
hab hier was interessantes gefunden:

das Gerücht, das PsyHPs ihre Patienten unter keinem Gesichtspunkt niemals berühren dürfen, hält sich hartnäckig, ist aber falsch. Selbstverständlich dürfen auch PsyHPs ihre Patienten im Rahmen der PsyHP berühren, wenn dies mit dem nötigen Nähedistanzverhältnis geschieht und es eine zielgerichtete psychotherapeutische Intention ist, etwa bei Formen der Psychotherapie.

Sie können also Massagen unter psychotherapeutischen Gesichtspunkten durchaus anbieten, Triggerpunkt und Meridianmassagen wären für Sie allerdings etwas problematisch, sodass ich mich freue, dass Sie sie nicht im Programm haben.

Darüber hinaus sind Entspannungsmassagen nicht der psychotherapeutischen oder medizinischen Heilkunde zugehörig, sodass Sie sie weiterhin anbieten können. Ihr Kunde muss jedoch erkennen, ob er jetzt psychotherapeutisch oder mit Wellness versehen wird.

Die Abrechnung der Massagen wäre dann allerdings für Sie etwas schwieriger, da Sie zwar grundsätzlich nach GEBÜH, wie alle HPs, abrechnen dürfen, allerdings als PsyHP auf die Leistungen verwiesen sind, die einen psychotherapeutischen Bezug haben. Wenn Sie also die für Massagen einschlägigen Gebührenziffern wählen, dann müssten Sie sehr gut begründen, warum dies eine Psychotherapie darstellt. Ich würde also lieber nach freien Sätzen und nur psychotherapeutische Leistungen nach GEBÜH laufen lassen.

TanjaHH
10.04.08, 21:06
Hallihallo,

kann es sein, dass es bezüglich "Verordnung" rezeptfreier Medikamente in den einzelnen Bundesländern verschiedene Regelungen gibt?
Meine bisherige Information war, dass ein HPP keine rezeptfreien Medikamente, auch keine Schüssler-Salze, homöopathischen Globuli, Johanniskrautkapseln oder ähnliches empfehlen oder gar verordnen darf.
Nun habe ich von einer Therapeutin aus Schleswig Holstein gehört, dass sie in ihrer Praxis durchaus Homöopathi etc. empfiehlt.
Weiß jemand, ob ich das irgendwo nachlesen kann? Habe bisher leider nichts gefunden.
LG, Tanja

Sybille
10.04.08, 22:19
http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showpost.php?p=86445&postcount=7

Liebe Grüße
Sybille

Peter28
10.04.08, 23:18
@Sybille

Hallo Sybille,

du hast zu nem Beitrag von Karen verlinkt, wenn dem wirklich so ist, kann ich dann als HPP auch die klassische Homöopathie studieren und später dann bei meinen Klienten in Bezug auf die Psyche repertorisieren und verordnen?

Danke und Gruß Peter

Sybille
10.04.08, 23:20
Hallo Peter,
ja, so verstehe ich das auch!!
Frag doch einfach mal bei Deinem GA an, vielleicht können sie Dir auch eine Auskunft geben. Sollten sie ja eigentlich:)

Gute Nacht
Sybille

Peter28
10.04.08, 23:29
Hallo Peter,
ja, so verstehe ich das auch!!
Frag doch einfach mal bei Deinem GA an, vielleicht können sie Dir auch eine Auskunft geben. Sollten sie ja eigentlich:)

Gute Nacht
Sybille

Sybille du bist ja immer so flott :P

Danke Dir

Ich rufe morgen direkt mal an beim GA

Gruß Peter

Sybille
10.04.08, 23:30
Sybille du bist ja immer so flott :P

Danke Dir

Ich rufe morgen direkt mal an beim GA

Gruß Peter


und das in meinem Alter!:D:D

Peter28
10.04.08, 23:34
Das ist doch noch kein Alter :D

Hast Du vielleicht den Link von dem Forum wo Renate anspricht?

Danke und Gruß Peter

Peter28
10.04.08, 23:40
Karen meine ich

und das in meinem alter ohje

sanni
11.04.08, 09:00
Hallo,
ich kann das, was Karen in dem Thread sagt auch bestätigen. Ich habe auch so eine Rechtsauskunft bekommen und auch schon von HPP in SH gehört, die so praktizieren.

Leider gilt das noch nicht für NRW, aber vielleicht ziehen ja alle Bundesländer nach.

Übrigends sagte das GA, dass sie es zwar nicht gerne sehen und man es auch bei der Prüfung lieber nicht erwähnen sollte, dass man mit Homöopathie, Phytotherapie oder Schüssler Salzen arbeiten möchte. Dass es aber eigentlich auch gar nicht explizit per HPG verboten ist, das ist wohl eher bisher eine Auslegungssache gewesen.

Ich habe in einem anderen Forum von einem HPP gelesen, der von Anfang an mit Bachblüten gearbeitet hat und das GA hat nichts gesagt.

Natürlich immer nur in Bezug auf psychische und psychosomatische Erkrankungen und an dieser Stelle muss man dann wohl aufpassen, glaube ich.

Man darf auch Massagen in der Körperpsychotherapie anwenden, würde ich aber bei der Prüfung auch lieber nicht erwähnen.

Liebe Grüße

Sabine

Su71
11.04.08, 09:16
Bezüglich Bachblütenverordnung gab`s da im Paracelsus Forum mal eine Aussage:
http://www.heilpraktikerverband.de/para/faqs/show_vorgang.php?i=68&faq_id=7687&forum_art=psy&s_von=para&find=

--> es ist aber nicht im Gesetz verankert! Insofern würde ich auch davon abraten, das in der Prüfung zu erzählen! ;)

LG Susanne

fröschlein
11.04.08, 09:32
und die Hessen sind nicht dabei... Weiß jemand ob diese Regelung auf alle Bundesländer ausgedehnt werden soll?

LG
Daniela

sanni
11.04.08, 09:38
@ Fröschlein
Wie ich gehört habe ja, aber sicher kann man in diesem Bereich ja erst sein, wenn man es als Gesetz schwarz auf weiß sieht.

Andererseits ist es ja gar nicht wirklich im HPG verboten, die Einschränkung bezieht sich da nur auf die Art der Krankheiten (psychisch oder nicht).
Im Gesetzestext steht auch eigentlich überhaupt nichts von "Anfassen verboten!".
Das haben sich die AA wohl damals so ausgelegt.

Liebe Grüße

Sabine

Peter28
11.04.08, 10:19
Guten Morgen,

ich habe eben mit dem GA telefoniert und nachgefragt, ob HPP auch ihren Patienten Homöopathika etc. verordnen dürfen, natürlich in Bezug auf die psychischen Leiden und ich habe auch den Artikel vom Heilpraktikerverband vorgelesen.
Die Dame am Telefon sagte mir, das sie so etwas bisher noch nicht gehört hat, und von keinem Ministerium oder Gericht solch eine Mitteilung gekommen sei.
Aber sie sagte auch, das es nach dem HP-Gesetz eigentlich gar nicht verboten, aber es wird nicht gerne gesehen.

Gruß Peter

sanni
11.04.08, 10:33
Die Infos stammen meines Wissens vom Verband Freie Heilpraktiker und vom VfP.

Die Info, dass es eigentlich gar nicht per Gesetz verboten ist, man es aber lieber nicht erwähnen sollte, habe ich, wie Du Peter, vom GA.

Liebe Grüße

Sabine

Sybille
11.04.08, 13:01
Das ist doch noch kein Alter :D

Hast Du vielleicht den Link von dem Forum wo Renate anspricht?

Danke und Gruß Peter

Hei Peter,
einfach www.heilpraktiker.de
dort findest du die Foren, wenn du den jeweiligen Verband anklickst. Und über die Suchfunktion kannst du jedes Thema finden.

Liebe Grüße
Sybille

Peter28
11.04.08, 22:12
Danke schön Sybille

Gruß Peter