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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche § soll ich pauken ??



Nicole
03.01.07, 00:23
Hallöchen,

wer kann mir bitte sagen, welche ich denn tatsächlich pauken muß, denn meine Lehrerin nannte irgendwie viel weniger, als in der Bierbach empfohlen wird zu können.......bin ein bissi verwirrt.

Danke und LG

Arpana-Tjard
03.01.07, 09:39
Hallo Nicole, das IFSG ist das wichtigste Gesetz. Wenn du Paragraphen-Nummern lernen willst, dann beim IFSG:
§6 Alle Krankheiten, die hier stehen musst du melden. Die meisten bei Verdacht, eine bei Krankheit (Tbc), und eine hat ne Sonderstellung (akute infektiöse Gastroenteritis).

§7 Du mußt die Krankheiten kennen, die von den Erregern in §7 verursacht werden, weil diesem dem Behandlungsverbot unterliegen. Außerdem musst du dir auch ein paar Erreger für die akute infektiöse Gastroenteritis merken.

§24 Behandlungsverbot. Du darfst keine im ISFG genannten Infektionskrankheiten behandeln, außerdem auch nicht die von den in §7 gennannten Erregern. Auch keine über den Geschlechtsverkehr übertragbaren Krankheiten.

§34 Schulparagraph. Hier musst du nur die zusätzlich aufgezählten Infektionskrankheiten wissen.

Normalerweise reicht das. Im Einzelfall kann es sein, dass der Amtsarzt in der mündlichen Prüfung noch ein bischen mehr wissen will (z.B. Quarantäneparagraph), aber das ist dann individuell für die Mündliche.

Liebe Grüße
Arpana

Nicole
03.01.07, 12:20
Cool Danke Dir ............immer noch genug, aber mal überschaubarer ;)

LG Nicole

Arpana-Tjard
03.01.07, 12:50
Hallo Nicole, das war noch nicht alles. Da gibt es noch jede Menge Gesetze die zu bestimmten Tätigkeitsverboten für den HP führen. Den Namen dieser Gesetze zu wissen und was wir nicht dürfen reicht.

Nennen Sie die Tätigkeitsverbote für den Heilpraktiker!
1. IFSG § 6, 7, 24, 34
2. Keine Ausübung der Zahnheilkunde (ZahnheilkundeG)
3. Keine Geburtshilfe (Heb.G)
4. Kein Schwangerschaftsabbruch (§218a StGB)
5. Keine Kastration (KastrationsG)
6. Keine Fortpflanzungsmedizin (EmbryonenschutzG)
7. Keine Gentechnik (GentechnikG)
8. Kein Verkauf von Arzneimitteln (AMG)
9. Keine Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel (AMG)
10. Keine Verordnung von Betäubungsmittel (BtMG)
11. Kein Arbeiten mit Krankheitserregern (IFSG)
12. Kein Röntgen (RöntgenVO)
13. Keine Ausübung der Heilkunde im Umherziehen (HPG)
14. Keine Fernbehandlung (HPG)
15. Kein Heilungsversprechen (HPG)
16. Keine irreführende Werbung (HPG)
17. Keine gesundheitsbezogene Werbung (LMBG)
18. Keine Ausführung von Tätigkeiten, denen der HP nicht gewachsen ist (Sorgfaltspflicht)
19. Keine Untersuchungen und Blutentnahmen bei strafbaren Handlungen (StPO)
20. Keine Durchführung der Leichenschau und Ausstellung des Totenscheins
21. Keine Behandlung von Pflichtversicherten in Kranken- und Unfallversicherung

Nun reichts aber.
Grüße
Arpana

rabenstein
03.01.07, 15:45
http://smiliestation.de/smileys/Gluecklich/120.gifDanke Arpana
Das ist eine supertolle Zusammenstellung, hab ich so kompakt noch nicht gesehen

Aliki
25.01.07, 16:20
Hey,

ich bin in der mündlichen Prüfung spontan gefragt worden, welche Infektions-Krankheiten ich denn nicht melden muss....nachdem ich gesagt hab, dass das halt alle sind, die nicht im 6er stehen, war man aber nicht zufrieden und wollte konkrete Namen der nicht zu meldenen Krankheiten haben.

Da ist mir vor lauter Schreck nix eingefallen.....Erkältung, Mononucleose, im weitesten Sinne sind ja auch Warzen Infektionskrankheiten....tja, könnt ihr mir da weiterhelfen?

Liebe Grüße
Alexandra

gillian
25.01.07, 17:01
Nicht melden oder nicht behandeln dürfen?

Beim nicht behandeln sind es ja noch erheblich weniger...

Nicole
25.01.07, 17:48
Vielleicht könnte man ja mal eine genaue Aufstellung hier reinstellen.....?!

Weil Aids ist ja nichtnamentlich, andre wiederum ..ich glaube Influenza ist namentlich.....etc


@Aliki.....hast Du denn bestanden ??

Gruß Nicole

Aliki
26.01.07, 23:30
Hi nochmal zur späten Stunde!

Es ging um das gesamte IfSG, welche ich nicht melden muss.

Von Nichtbehandeln dürfen war nicht die Rede.

Gute Nacht!
Alexandra

Sue Riahi
28.01.07, 10:26
Hey,

ich bin in der mündlichen Prüfung spontan gefragt worden, welche Infektions-Krankheiten ich denn nicht melden muss....nachdem ich gesagt hab, dass das halt alle sind, die nicht im 6er stehen, war man aber nicht zufrieden und wollte konkrete Namen der nicht zu meldenen Krankheiten haben.


Liebe Grüße
Alexandra


Hallo :-)

Mononukleose (keine Meldepflicht, kein Behandlungsverbot) war doch schon mal richtig. Dazu dann noch die Ringelröteln - hier auch keine Meldepflicht, kein Behandlungsverbot. Und bei Windpocken gibt es keine Meldepflicht, sondern hier greifen nur die § 24 (Behandlungsverbot) und § 34 (Schulparagraph).

Außerdem sind nicht meldepflichtig (vom Behandlungsverbot reden wir jetzt nicht, gell):

- die Behandlungsverweigerung/der Behandlungsabbruch einer behandlungsbedürftigen Lungen-TBC
- das gehäufte Vorkommen nosokomialer Infektionen.

In § 34, aber nicht in § 6 und 7 sind genannt:

- Scharlach (und andere Strept.pyrogens-Infektionen)
- Läuse
- Mumps
- Keuchhusten
- Krätze (Scabies)
- Impetigo contagiosa
- Windpocken.

Merksatz hierzu: Eine Schar Läuse ohne Mumm keucht und kratzt sich im Wind

Außerdem hier noch die Krankheiten, für die entgegen dem früheren Bundes-Seuchengesetz kein Behandlungsverbot für HP mehr besteht:

- angeborene Zytomegalie
- Gasbrand/Gasödem
- Tetanus
- Pocken
- Rotz
- Trachom
- Röteln (BV nur für konnatale Röteln)

Liebe Grüße,
Coco
- paragraphenschwindelig -

Sarah
19.05.07, 17:53
Hallo :-)



Außerdem sind nicht meldepflichtig (vom Behandlungsverbot reden wir jetzt nicht, gell):

- die Behandlungsverweigerung/der Behandlungsabbruch einer behandlungsbedürftigen Lungen-TBC
- das gehäufte Vorkommen nosokomialer Infektionen.

Liebe Grüße,
Coco
- paragraphenschwindelig -

Coco, da hab ich eine Frage zu... Die beiden von dir genannten Punkte stehen im IfsG §6 Absatz 1 Satz 3 und 4.
Richtig ist, das wir nur meldepflichtig sind für die Sätze 1, 2 und 5.
ABER: 5 ummantelt doch schon wieder 3 und 4... :eek:

Wie interpretierst du/ihr das??

Werde nochmal in die Bierbach gucken....

Gruß Sarah

Sue Riahi
19.05.07, 20:31
Coco, da hab ich eine Frage zu... Die beiden von dir genannten Punkte stehen im IfsG §6 Absatz 1 Satz 3 und 4.
Richtig ist, das wir nur meldepflichtig sind für die Sätze 1, 2 und 5.
ABER: 5 ummantelt doch schon wieder 3 und 4... :eek:


*koppkratz*

Im § 6 Absatz 1 Satz 3 ist doch vom Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung die Rede...und in Satz 4 von der Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes Tier etc...und das ist meldepflichtig, namentlich.

§ 6 Absatz 2, da steht das mit dem Behandlungsabbruch/-verweigerung der behandlungsbedürftigen Lungentuberkulose. Verpflichtet sind wir da zur Meldung nicht, aber aus Sorgfaltspflicht tun wir das doch. Rein meldepflichtig, und zwar auch hier namentlich, ist die Erkrankung/der Tod an behandlungsbedürftiger Tuberkulose.

§ 6 Absatz 3 spricht von der nichtnamentlichen Meldung des gehäuften Auftretens nosokomialer Infektionen. Gemäß § 8 besteht für uns da keine Meldepflicht.

Meintest Du das? :)

Liebe Grüße,
Coco

Sarah
20.05.07, 00:49
Doppelkoppkratz....lach...falsch erinnert.

Tschuldi :D Sarah

Aber Danke für die schnelle Antwort! ;)

Sue Riahi
20.05.07, 07:50
Null Problemo, Sarah, immer wieder gerne :-)

War noch mal ne gute Übung für Donnerstag!

Liebe Grüße,
Coco

bifido
20.05.07, 12:49
Was, Coco?!
Donnerstag?!:eek:

Ich drücke Dir meine Daumen, bis sie zyanotisch werden!!!!!!!!!!!!!!

Wieviel Uhr darfst Du denn???

Sarah
20.05.07, 13:37
Daumendrück für dich! Ich hab auch nicht mehr lang...

Sarah

Sue Riahi
20.05.07, 17:08
Was, Coco?!
Donnerstag?!:eek:

Ich drücke Dir meine Daumen, bis sie zyanotisch werden!!!!!!!!!!!!!!

Wieviel Uhr darfst Du denn???

Coco goes um 10.15 Uhr zur Prüfung. *weiadenk*

Danke fürs Drücken :)

Gruß,
Coco

Sue Riahi
20.05.07, 17:08
Daumendrück für dich! Ich hab auch nicht mehr lang...

Sarah

Danke Dir, Sarah :) wann bist Du denn dran?

Knöppi
20.05.07, 17:12
Coco goes um 10.15 Uhr zur Prüfung. *weiadenk*

Danke fürs Drücken :)

Gruß,
Coco

Coco!
Du schaffst das!!! Völlig klar, ok!!!!:D

Aber trotzdem für alle: :003: Achtung, Achtung Donnerstag 10.15 gaaanz fest Daumen drücken für die Coco!!!!!!

sunshine
20.05.07, 18:59
Auch gespannt Daumen drück u. am Donnerstag Bericht erwarte! http://www.cosgan.de/images/smilie/froehlich/k010.gif

Sue Riahi
20.05.07, 19:22
Na klar, sobald ich einigermaßen wieder dazu in der Lage bin, laß ich sofort von mir hören :)

Lieb von Euch, daß Ihr an mich denkt. Die letzten paar Tage werde ich noch pauken - und dann gucken, daß ich das Donnerstag schaffe.

Liebe Grüße,
Eure Coco

sunshine
04.06.07, 19:47
Danke Dir, Sarah :) wann bist Du denn dran?

Hallo Sarah,

wann haste denn Termin? http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/h010.gif