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Karina
16.02.09, 07:19
Hallo !

So es ist passiert was passieren mußte, ich habe ein Bild auf meiner Homepage vor 5 Jahren eingepflegt, welches ich von einem Buch abgescannt hatte und dann jetzt mit den Jahren vergessen hatte, weil ich an dieser Seite nichts mehr verändert hatte. Mittlerweile hatte ich alle Bilder im Internet gekauft, nur dieses hatte ich einfach vergessen.
Am Freitag den 13.2. bekam ich Post aus Irland. Die große Fotoagentur
Gettyimages schrieb mir und forderte eine Strafe von 1250 Euro für die Nutzung eines Bildes, für das ich keine Lizenz habe. :mad:
Wie ein Schlag traf mich dieser Brief, mir wurde heiß und kalt gleichzeitig,
aber es stimmt, ich hatte dieses Bild abgescannt, in dem Moment wurde es mir klar.
Tja, ich werde wohl da nicht rauskommen, ich habe das Bild sozusagen
"gestohlen", nur die Summe erscheint mir unverschämt hoch.
Ich habe eben alles einem Anwalt geschickt, habe natürlich für diesen Fall keine Rechtsschutzversicherung, da ja die normale hier nicht greift.
Für 1250 Euro hätte ich einen tollen Urlaub machen können !.

Ich habe etwas gegoogelt und siehe da, die Firma Gettyimages ist überall vertreten. Es flattern überall Rechnungen in die Häuser.

Also bitte, solltet Ihr Bilder auf Euren Seiten haben wo ihr nicht mehr wisst wo die her kommen, nachkontrollieren !. Ihr erspart Euch eine Menge
Ärger !!.

Halte Euch auf dem laufenden.


Ganz liebe frustrierte Grüße


Eure Karina :)


Ps. Habe das Bild mittlerweile aus meiner Homepage entfernt.

Zora62
16.02.09, 07:54
Liebe Karina
Das ist ja echt hart.
Ich hab da auch echt Bammel .Dachte,die müssen einen erstmal Mahnen,und dann ...........erst zahlen.:mad:
Ich finds zur Zeit recht bedrohlich, wie jeder versucht, einem ein paar Kröten aus der Tasche zu pressen.
Harte Zeiten .
Wünsch Dir ,daß der Anwalt eine Lösung findet.
GLG
Petra

Bettina Schmidt
16.02.09, 08:51
Liebe Karina,

ja, das ist heftig und tut weh:(. Das scheint ja wieder eine richtige Abmahnwelle zu sein. Du hast das Bild aus einem Buch abgescannt? Steht in dem Buch, dass der Eigentümer der Bilder Getty Images ist??

Liebe Grüße
Bettina

Silke Uhlendahl
16.02.09, 09:03
Liebe Karina,

ja, das ist heftig und tut weh:(. Das scheint ja wieder eine richtige Abmahnwelle zu sein. Du hast das Bild aus einem Buch abgescannt? Steht in dem Buch, dass der Eigentümer der Bilder Getty Images ist??

Liebe Grüße
Bettina

Hallo Karina, der gleiche Gedanke kam mir auch grade....

Was war es für ein Bild und aus welchem Buch? Die Rechte müssten doch beim Autor liegen, ggf kann man den Autor kontakten und sich auf Vergleich einigen?

Ich drücke dir die Daumen für einen guten Ausgang!

*Bille*
16.02.09, 09:06
Liebe Karina,
das tut mir echt leid, daß sie dich schon wieder in der Mangel haben!!!
Ich drück Dir die Daumen, daß Du gut aus der Sache rauskommst!!

Ganz liebe Grüße
Sybille

kügelchen
16.02.09, 09:18
Liebe Karina,
nicht gleich Panik bekommen! Warte mal ab, was der Anwalt sagt. Oft ist das ein netter Versuch - könnte ja sein, dass jemand zahlt! :eek:
LG
Riek

Karina
16.02.09, 09:35
Hallo meine Lieben !

Das Buch heißt Das grosse Gesundheitsbuch für Männer von Dr. Sarah Brewer.
Der Fotograf ist Tony Stone und wird von Gettyimages vertreten, d.h.
das diese Firma alle ihre Fotografen vertreten.

Die Firma wird es nicht nur probieren das Geld einzutreiben, denn sie haben schwarz auf weiß das ich dieses Bild auf meiner Homepage hatte. Nicht darauf zu reagieren wäre fatal, denn dann schaltet sich gleich ein Münchner Anwaltsbüro ein und erledigen den Rest und dann kann das ganze noch teuerer werden.

Ich will es auch gar nicht anfechten, denn keinne Lizenz, kein Recht !.
Ich will nur gegen diese hohe Summe anfechten, da das Bild eine wirkliche Minigröße hatte.

160 px x 195 px bei 72 dpi (wer etwas damit anfangen kann).

Ach Mädels das ist echt traurig, gebe Euch bescheid wenn ich etwas von meinem Anwalt höre. Vor allem will ich wissen was mich der Anwalt kostet, sonst lasse ich es nämlich gleich bevor das ganze noch teuerer wird.


Liebe Grüße


Karina :)

Ps. Ja Bille, ich dachte irgendwann gibt es mal Ärger wegen einem Text und ich bekomme eine Abmahnung, aber Du siehst das ganze kam aus einer anderen Richtung.

bara
16.02.09, 09:49
hallo Karina,

ich meine mich erinnern zu können das du vor ein paar monaten schon einmal schwierigkeiten wegen deiner himepage hattest und das ganze zur überprüfung zu einem fachmann gegeben hast...berugsverband?
haben die denn nix gefunden?
das irretiert mich...weil ich auch gerade an meiner homepage bastel...und dann wäre ja eine überprüfung vom verband sinnlos...oder..?

liebe grüsse bara

schmitz
16.02.09, 09:51
Mal ne dummer Frage...
warum denn nicht Bilder einbauen, die man selbst gemacht hat?
Es gibt doch heute so gute Bildbearbeitungsprogramme...

Susanne

ClaudiP
16.02.09, 10:00
:( Karina,

das ist übel (und wohl für getty eine gute Einnahmequelle *hmpf*)

Ich drück die Daumen, daß Du eine gute (und möglichst finanziell unbelastende) Lösung für dieses Problem findest.

XXX,
Claudi

Sanne08
16.02.09, 10:14
Hallo Karina,

übelst *grummel*

Ich habe mir grad deine Webseite angesehen (die übrigens super toll ist ;) ) und bemerkt, das du sie von einem Webdesigner erstellen lieset. Hätte dieser die Bilder nicht überprüfen müssen und hat evtl. eine entsprechende Haftpflichtversicherung für solche Fälle?

Sorry, wenn ich das anmerke, aber im Endeffekt dürftest du mit 1250 € noch gut weg kommen.
Ein Bekannter, Betreiber eines Internetradios, wurde direkt auf 100.000 € wegen 2 Bildern auf seiner Webseite verklagt.
Den hat sein "Hobby" in die Insolvenz getrieben :(.

Karina
16.02.09, 13:09
Hallo !

Ich war eben auf der Bank und habe das Geld überwiesen, dazu hat mir der Anwalt geraten. Es hat keinen Zweck gegen die größte Bildagentur der Welt zu klagen, wenn man sich wirklich schuldig gemacht hat. Ich war so doof und nun weiß ich bescheid. Der Anwalt hat mir keine Hoffnung gemacht, vor allem kommen dann noch die Anwaltkosten dazu. :mad:

Mein Webdesigner kann nichts dafür, er hat sich auch darauf verlassen das ich ihm "saubere Bilder" liefere. Mein Mann, selbst Fotograf ärgert sich furchtbar, weil er mir das damals gescannt hat, aber irgendwie hätte niemand damit gerechnet das man ausgerechnet mich findet, wobei vor 5 Jahren
mir das wirklich nicht bewußt war.

Klar könnte man seine Bilder selber machen, aber man kann sie wirklich günstig im Internet kaufen und sie sind sicher schöner als selbstgemachte.
Die Landschaftsfotographien sind von meinem Mann, wenigstens von ihm habe ich nichts zu befürchten. :D

Liebe Bara, ja Du erinnerst Dich richtig. Ich hatte meine Homepage aber nicht überprüfen lassen, da mir das einfach zu teuer war. Hier ging es auch nur um den Text, das hätte mir jetzt mit den Bildern nicht geholfen.
Ich denke sich die Homepage mal drucharbeiten zu lassen ist eine gute Sache. Für die Strafe hätte ich sie 3 x durcharbeiten lassen können.

So meine Lieben, ich werde es überleben, wenigstens meine Praxis läuft zur Zeit richtig gut.


Schöne Grüße


Eure Karina :)

Karina
16.02.09, 15:47
Hallo Sanne,

das mit Deinem Bekannten ist ja furchtbar, kann mir aber diese Summe bei 2 Bildern nicht erklären. Diese Fotoagenturen haben feste Preise umso bekannter und größer die Agentur, umso höher die geforderte Summe. 100 000Euro kann ich mir nicht erklären. :confused:Natürlich kommt es dann noch auf die Größe an und wo die Bilder veröffentlicht wurden. Hätte ich das Bild auf meiner Einstiegsseite gehabt, dann wäre es wesentlich teuerer geworden. Ich hatte also Glück im Unglück.

Schöne Grüße


Karina :)

dialog
16.02.09, 17:33
Hallo,
habe gerade den Thread durchgeschaut und es wird wieder klar wie die Realitäten sind. Es ist wirklich bedauerlich für so ein kleines Bild so eine große Strafsumme zu erhalten aber das Recht ist bei der Agentur. Es gibt inzwischen Bildersuchmaschinen mit denen man eine Vorlage auf Kopien im Netz durchsuchen kann. So wird jedes geschützte Bild sofort gefunden und es kann geklagt werden. Das deutsche Gesetz ist ja auf private Sachdinge strenger als auf Personen.
Möchte demnächst als Therapeut arbeiten aber da ich auch andere Berufe wie Webdesigner und Fotograf ausübe sind mir solche Themen nicht fremd und es ist klar wenn man nicht unnötig Geld für Dienstleistungen ausgeben möchte und ganz sicher gehen will, dass man alle Rechte besitzt, es am besten selber macht oder jemanden kennt dem man vertraut der es einem ermöglicht.
Tja Karina, 1250 € sind ein hohes Lehrgeld für eine Erfahrung aber man kann es wohl nur so sehen um einen Umgang damit zu finden.
Wenn es nicht virtuell fast sinnlos wäre könnte ich mich für Webdesign oder Fotografie den HP Frauen anbieten. Unter Kollegen wäre es keine klassische Dienstleistung sondern Nachbarschaftshilfe.

gruß dialog

Zarathustra
16.02.09, 19:37
Hallo !

Ich war eben auf der Bank und habe das Geld überwiesen, dazu hat mir der Anwalt geraten. Es hat keinen Zweck gegen die größte Bildagentur der Welt zu klagen, wenn man sich wirklich schuldig gemacht hat. Ich war so doof und nun weiß ich bescheid. Der Anwalt hat mir keine Hoffnung gemacht, vor allem kommen dann noch die Anwaltkosten dazu. :mad:

:)

Liebe Karina,

leider habe ich das eben erst gelesen...Mist. Der Rat Deines Anwalts war nicht unbedingt genial. Mitunter kann man, bei richtiger Argumentation, zumindest die Abmahnkosten reduzieren...

Ein Kollege von mir wurde ebenfalls in gleicher Sache von Getty-Images abgemahnt, konnte aber mit Hilfe eines fachkundigen Juristen dies Summe von 1.250 Euro auf 1/4 reduzieren.

Sorry, aber ich hab' wirklich zu spät gelesen, sonst hätte ich Dir vielleicht helfen können.

LG
Zarathustra

silicea
17.02.09, 11:01
Hallo,

schade, du hast schon gezahlt.
Ich wurde letzten Sommer auf 50.000 verklagt, habe schlußendlich 3.600 gezahlt. 400 € pro Bild.

Ürigens ein interessanter Bericht:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/01/31/abmahner-muss-schadensersatz-zahlen/


LG
Andrea

watumbula
17.02.09, 14:01
Abmahnungen - Nein Danke !
Im Falle von Domain Streitigkeiten oder Wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen, bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns, wird im Sinne der Schadenminderungspflicht BGB § 254 (2) als unbegründet zurückgewiesen




hallo zusammen,

ein bekannter hat folgenden text auf seiner seite - und wurde darauf hin auch angeschrieben.

ob es wirklich hilft und schützt weiss ich nicht und mag ich nicht beurteilen.

gruss

watumbula

Ullel2
17.02.09, 14:42
Abmahnungen - Nein Danke !
Im Falle von Domain Streitigkeiten oder Wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen, bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns, wird im Sinne der Schadenminderungspflicht BGB § 254 (2) als unbegründet zurückgewiesen




hallo zusammen,

ein bekannter hat folgenden text auf seiner seite - und wurde darauf hin auch angeschrieben.

ob es wirklich hilft und schützt weiss ich nicht und mag ich nicht beurteilen.

gruss

watumbula

Diese Klausel hat keinerlei Rechtsverbindlichkeit. Du kannst Glück haben, dass sich jemand dran hält und dich erstmal kontaktiert, du kannst aber auch Pech haben.

Bei den meisten Abmahnungen geht es den Initiatioren nicht darum, dass der Abmahn-Grund beseitigt wird, sondern schlicht ums Geld. Das ist ausschließlich Gewinnorientiert.

Aber ein Versuch ist es wert.

Gruss
Ulli

Zora62
17.02.09, 14:45
@ watumbula wie, der wurde auch angeschrieben? Hat der auch gleich ne Rechnung bekommen?
Ich hab das nämlich auch so drin
LG
Petra

watumbula
17.02.09, 15:26
@petra

er verkauft esoterik-sachen bei einigen auktionshäusern.
für die produktdarstellung hatte er unerlaubt bilder aus einem lieferantenprospekt übernommen.
was zur folge hatte - er sollte eine unterlassungserklärung unterschreiben und die bilder innerhalb von 72 stunden entfernen.

wenn ich das alles so hier lese, hat er echt glück gehabt.

Maerchenhexe
17.02.09, 18:09
Ich hatte einst ein Astro-Programm. Bekam via Anwalt eine Abmahnung von einem angeblichen "Kollegen" dass meine Telefonnummer nicht aufgeführt sei. Hab -mal abgesehen davon dass die Nummer da stand- ein Schreiben an ihn in Kopie an die Verbraucherzentrale NRW, die Anwaltskammer, die Anwältin und WISO geschickt :D
WISO fand das Thema zu diesem Zeitpunkt uninteressant, wollte aber bei Bedarf darauf zurückkommen. Interessant wird es für TV-Sender erst bei mehreren Fällen vom gleichen Kaliber, also eine größere Interessengemeinschaft.
Es ist wichtig, die Beteiligten bekannt zu machen. Namen, die immer wieder auftauchen, geraten irgendwann ins Visier und auf die "Abschussliste".

dialog
18.02.09, 01:33
Abmahnungen - Nein Danke !
Im Falle von Domain Streitigkeiten oder Wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen, bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns, wird im Sinne der Schadenminderungspflicht BGB § 254 (2) als unbegründet zurückgewiesen


Hallo,
so einen Text würde ich eher als Einladung und Bitte begreifen unbedingt nachzuschauen ob nicht auf irgendetwas in der Website eine Abmahnung möglich ist. Glaube nicht, dass Firmen die für die Rechte an ihren Bildern eintreten und Abmahnungen schicken sich mit Höflichkeitsfloskeln abschrecken lassen aber vielleicht beruhigt es das Gewissen und dann ist auch schon geholfen, oder?

gruß dialog

rabenstein
18.02.09, 13:18
Dazu aktuell ein Link

http://www.lampmann-behn.de/lbr-blog/?s=copyright&submit=Suchen

yummy
25.02.09, 09:22
Hallo,
weis jemand, ob dies auch für Buchcover, wie man sie z.B. auch bei Amazon sieht, gilt?

Gruss
Jörg

melle
25.02.09, 09:45
Wie ist denn das mit gekauften Bildern von Fotolia.de?
Ist das okay, wenn man diese in der Homepage / Flyer o.ä einfügt?



Melle


überlegt auch, ob sie die Bilder lieber selbst macht....wäre dann nur leider weniger proffessionell?!

*Bille*
25.02.09, 10:04
Hallo Melle,
die kannst du meiner Meinung nach verwenden! der BDH hat das auch empfohlen.

Liebe Grüße
Sybille

Karina
25.02.09, 10:24
Hallo Jörg,

genau so bin ich ja in Schwierigkeiten geraten, auch ich habe das Cover eines
Buches abfotografiert. Irgendeinen Fotografen wird es da ja geben und wenn Du das Bild verwendest, hast Du es sozusagen gestohlen !. Also sei vorsichtig.
Habe auch alle Fotos jetzt von fotalia.


Schöne Grüße


Karina

yummy
25.02.09, 10:50
Hallo Karina,

ich habe im Internet ein Urteil des LG Düsseldorf vom 8.8.2008 gefunden, nachdem das Abfotografieren eines Buchtitels nicht immer eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Zu finden hier: http://www.antiquariatsrecht.de/?p=126 Allerdings bezieht sich das Beispiel auf einen Online-Buchhändler.

gruss
Jörg

dialog
26.02.09, 01:13
Hallo,
für die kostenlose Verwendung von Bilder gibt es auch das Portal pixelio.
Mann sollte nur auf die Herkunft des Bildes hinweisen z.B. im Impressum.
pixelio.de ist eine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos.
http://www.pixelio.de/

gruß dialog

yummy
03.03.09, 17:34
Hallo,
zu diesem Thema habe ich eine zusätzliche Frage.
Wer muss mir bei einem Buchcover die Erlaubnis zum Einstellen auf meiner Webseite geben?
Der Buchverlag oder der Fotograf?

Gruss
Jörg

steffi7
03.03.09, 19:31
Hallo Karina,

ich habe im Internet ein Urteil des LG Düsseldorf vom 8.8.2008 gefunden, nachdem das Abfotografieren eines Buchtitels nicht immer eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Zu finden hier: http://www.antiquariatsrecht.de/?p=126 Allerdings bezieht sich das Beispiel auf einen Online-Buchhändler.

gruss
Jörg

Hierbei geht es aber um ganz etwas anderes, nämlich darum, dass jemand ein Buch abfotografieren darf, um dieses Buch zu verkaufen. Im Grunde also ein Foto, des Gegenstandes, den er verkaufen will. Dabei dient das Foto, welches auf jeden Fall selbst gemacht werden sollte, als zusätzliche Beschreibung des Verkaufsartikels, um evtl. auch den Zustand zu zeigen. Archivfotos, z.B. von Amazon und Co. sollte man nicht benutzen.



Hallo,
zu diesem Thema habe ich eine zusätzliche Frage.
Wer muss mir bei einem Buchcover die Erlaubnis zum Einstellen auf meiner Webseite geben?
Der Buchverlag oder der Fotograf?

Gruss
Jörg


Grundsätzlich immer der Inhaber der Rechte an dem Bild. Das kann sowohl der Fotograf als auch der Verlag sein. Im Zweifelsfall einfach beim Verlag nachfragen.

Mit welchem Hintergrund möchtest du denn ein Buchcover auf deiner Homepage benutzen? Ich glaube nämlich ich kaum, dass der Verlag dir ein Recht zur Nutzung einräumen wird, wenn du es für einen anderen Zweck benutzen möchtest als zum Verkauf des Buches.

Steffi

yummy
03.03.09, 21:09
Hallo Steffi,

ich möchte das Buch mit einigen anderen als "Lesenswerte" Bücher auflisten, mit kurzer Inhaltsangabe und so. Sozusagen dafür werben, ohne selber verkaufen zu wollen.

Gruss
Jörg

Reimer
08.03.09, 18:47
Für meine Homepage habe ich google unter Bilder meine Sonnenblume gefunden, habe die Firma angeschrieben und die hat mir erlaubt, das Bild zu benutzen, wenn ich sie verlinke. Jetzt über leg ich gerade, ob ich die mail aufgehoben habe... werd mal nachsehen

renate

JanHH
08.03.09, 19:22
@Reimer

Hallo Renate,
du solltest die Mail unbedingt aufbewahren, falls du den Ausdruck nicht mehr hast,
fordere das OK einfach noch einmal an.
Ansonsten gibt es sehr, sehr viele "freie" Bilder im Internet, die man ohne Zustimmung oder Kauf verwenden kann.

Reimer
08.03.09, 19:32
Hallo JanHH,

habe nachgeschaut, habe die Mail noch, wenn ich das Bild kaufen wollte, hätte es 30,-- Euro gekostet, geht oder...
Euch allen noch einen schönen Abend

Renate

Wudangshan
22.04.09, 14:19
Ich habe hier einen interessanten Link gefunden, wie bei Wikipedia erst Bilder eingestellt und dann abgemahnt werden.
http://blog.odem.org/2009/04/wikipedia-missbrauch.html

Maya-Lena
22.04.09, 15:15
gelöscht wg. Linkeinfügung