Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heilpraktikerprüfung - Voraussetzungen?!
Hallo,
ich habe mal eine wichtige Frage:
Kann jemand, der einen Suizid-Versuch hinter sich hat, Heilpraktiker werden?
Weil von Gesundheitsprüfung die Rede ist. Wird das irgendwo niedergeschrieben, wenn jemand sowas gemacht hat? Wie erfahren die das oder bedeutet diese Gesundheitsprüfung lediglich eine ärztl. Untersuchung des jetzigen Zustandes?
Kommt es dabei auch darauf an, wie lange der Suzid-Versuch zurückliegt und ob er einmalig war oder ist es dann gar nicht mehr möglich, so einen Ausbildungsweg einzuschlagen?
Danke sehr für die Info im Voraus.
Herzl. Gruß
Jana
rabenstein
23.12.06, 10:41
Liebe Jana
Im Gesetz steht
ein Lebenslauf,
eine Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde,
ein amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als drei Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf,
eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als drei Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der antragstellenden Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt,
ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat.
Daher denke ich, das ist Ermessenssache des bescheinigenden Arztes. Wenn der keine Bedenken hat (oder es nicht weiß) kann er dir diese Bescheinigung ausstellen.
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dir diese Bescheinigung zu geben. Viele von uns sind durch chronische Krankheiten oder Unfälle oder schwerwiegende Lebensereignisse erst zum HP-Beruf gekommen.
Eigene Erfahrungen einzubringen kann von großem Vorteil sein.
Ich wünsche dir Glück :)
Liebe Grüße
Inge
Liebe Inge,
herzlichen Dank erstmal für die Infos. Aber was für ein Arzt muss der Bescheinigende sein? Der Hausarzt oder auch ein anderer oder ein Amtsarzt? Gibt es da Vorschriften?
Liebe Grüße
Jana
Was wird denn da alles untersucht?
Also ich denke auch, wenn man selbst einiges Leid erlebt hat und das überwunden, wird man sich besser in andere Menschen hineinversetzen können.
Aber wenn man etwas zurückbehalten hat - merkt so ein Arzt das nicht. Bei mir z.B. leicht es Fingerzittern. Nicht immer, aber zeitweilig. Da könnte der doch stutzig werden und umfangreichere Untersuchungen oder Recherchen? anstellen? Ich hab keine Ahnung?
Liebe Grüße
Jana
Arpana-Tjard
23.12.06, 11:18
Halo Jana, Inge hat völlig Recht. Es kommt immer auf den Istzustand an, also wie es dir jetzt geht. Und das überprüft der Arzt in 5 Minuten.
Liebe Grüße
Arpana
rabenstein
23.12.06, 11:23
Liebe Jana
In der Regel macht das der Hausarzt, du brauchst also nicht zum Amtsarzt oder so.
Du sagst einfach, daß du eine Bescheinigung für die HP-Prüfung brauchst, die meisten Ärzte wissen, was da drinstehen muss (oft macht das einfach die Helferin und du siehst den Arzt gar nicht)
Mach dir da keine Sorgen
Liebe Grüße
Inge
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