Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Regelung für Hausbesuchspraxen?
Hallo!
Das ist eine wirklich schöne Website für HPs :p
Ich habe letztes Jahr im April meine HP-Prüfung bestanden und habe mich natürlich gefreut wie ein Schnitzel :D
Jetzt bin ich langsam soweit und wage mich hinaus in das Praxisgeschehen. Da ich die Sache erst mal langsam angehen möchte und mich im Freundes- und Verwandtenkreis vortaste, habe ich zunächst vor mittels einer Besuchspraxis zu arbeiten.
Im Forum habe schon viele interessante Infos darüber gelesen.
Jetzt habe ich aber gehört, dass zum 01.01.2009 die Anmeldung einer Besuchspraxis nicht mehr möglich sein soll. :eek: Hat jemand davon gehört oder ist das nur wieder eine Panikmache? Es war ja von einem Verband die Info im Netz zu lesen, was sich nicht bewahrheitet hat. Bin grad etwas planlos!
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Sarah:cool:
Maerchenhexe
13.01.09, 16:52
Muhahaha- der war gut, muss doch mal hier reinwiehern....
...gefreut wie ein Schnitzel!
Nie wieder werde ich ein Schnitzel vorbehaltlos essen können! :D
Hallo Sarah!
Ich füge deinem Schnitzel mal noch ne "Ente" hinzu :D .... deine Info ist nämlich eine !!!
Habe gerade heute morgen mit dem Gesundheitsamt Kassel wegen Anmeldung meiner "Hausbesuchspraxis" telefoniert.
Informelles Schreiben ans GA mit folgenden Angaben:
~ Adresse
~ Beginn der Tätigkeit
~ Therapiemethoden
zuzgl.
~ Kopie Haftpflichtversicherung
~ Kopie der Erlaubnisurkunde
Dann das Ganze noch ordentlich beim Fiskus angemeldet und schon kanns los gehen ;)
Mal ne doofe Frage: Wie formuliert man das alles eigentlich, dass das auch anerkannt wird ?
Danke, Sanne
Da bastel ich grad dran ;)
Die Sachbearbeiterin meinte "einfaches, formloses Anschreiben reicht" :rolleyes:
Maerchenhexe
13.01.09, 19:11
Stöhn, das sind ja Cholesterinbomben hier! :D
Öhm- war da nicht was von wegen Gesundheitsamt? Hatten wir da nicht schon einmal einen Fred oder habe ich da woanders seitenlang drüber gelesen?
Schau mal hier z.B.:
http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php?t=9172&highlight=hausbesuchspraxis&page=2
Hey danke für die zahlreichen prompten Antworten...
Ja, das liebe Schnitzel freut sich bei mir auch nur, weil ichs seit 15 Jahren nicht mehr ess;)
Ich kann die Quelle leider nicht posten, weil das meine Freundin ist. Sie behauptet jedenfalls die Info von ihrem Berufsverband zu haben (ich weiss leider nicht welcher), und vermute es könnte die gleiche Info sein, die bei einer ähnlichen Diskussionsrunde gelinkt wurde.
Dann bedanke ich mich für eure Hilfe und werde mich direkt ans GA wenden. Falls die was anderes sagen schreib ichs hier rein.
Merci
SaskiaInger
14.01.09, 22:33
Hallo,
also ich hatte auch mal ne Hausbesuchspraxis angemeldet:
...hiermit teile ich Ihnen die Eröffnung meiner Hausbesuchspraxis mit.
Praxisstelle:
Adresse/Wohnort/Festnetznummer
hab dann noch dazugeschrieben, daß dies in Abgrenzung zum §3 des HPG (Verbot der Heilkunde) im Umherziehen geschieht (d.h. also jeder Termin wird über die Festnetznummer vereinbart).
Beim GA (Stuttgart)habe ich das Schreiben zitternd abgegeben und nochmal drauf hingewiesen, daß es sich um eine HAUS-BESUCHS-PRAXIS handelt, der Blick den ich bekam sagte ungefähr so etwas wie: "Ja, ich habe Sie verstanden, bin ja nicht blöd! Gibt's sonst noch irgendwas?"
Ich hatte mit -zig Rückfragen gerechnet, aber das war die ganze Anmeldung. Keinerlei Rückfragen. Ist schon immer sehr schwammig alles, das macht das ganze auch so nervenaufreibend!
Viel glück, wie auch immer Du das machst!
Saskia
MercuriusMarkus
14.01.09, 23:40
Wichtige Information bezüglich "Hausbesuchspraxen"
Nach der aktuellen Rechtsauffassung sind sog. "Hausbesuchspraxen" (d.h. Anmeldung eines Heilpraktikers mit seiner häuslichen Adresse und Durchführung lediglich von Hausbesuchen ohne eigene Praxisräume) nicht zulässig, sie erfüllen nämlich den nicht erlaubten Tatbestand des Ausübens der Heilkunde im Umherziehen.
Frau Dr. Gleich vom Referat für Gesundheit und Umwelt wird nun die gesamten Meldeunterlagen sichten, um die entsprechenden Heilpraktiker auf die Unzulässigkeit dieser Form der Berufsausübung hinzuweisen und sie um eine schriftliche Stellungsnahme zur künftigen Form der Berufsausübung zu bitten.
http://www.bdhn-ev.de/infohausbesuch.html
Grüsse Markus
SaskiaInger
15.01.09, 00:27
Hallo Markus,
ja, sicher hast Du Recht.Genau dasselbe Zitat hatte ich hier auch gefunden damals. Aber nachdem das für mich zuständige Gesundheitsamt auf mehrmaliges Nachfragen nichts gegenteiliges sagte und es nur als Übergangslösung gedacht war, habe ich die Praxis dann angemeldet.Hatte sich dann auch erübrigt weil ich aufgrund privater Veränderungen den Wohnort gewechselt hatte und die praxis auch schnell wieder abgemeldet war. Ich würde es so oder so nicht empfehlen, es ist in jedem Fall sicherer, eine normale Praxis zu führen und Hausbesuche nur dann zu machen, wenn man den Patienten schon mal bei sich für eine vollständige Anamnese in der Praxis hatte.
Schönen Abend!
Wenn ich das richtig verstanden habe, kommt diese Information bezüglich der Hausbesuchspraxen aus Bayern.
Ich glaube, Bayern fährt insgesamt sowieso seine eigene Schiene als Freistaat, so dass diese Info nicht bundesweit gelten dürfte.
Ja, die Frau Dr. Gleich. Sie möchte wohl mit aller Gewalt den Heilpraktikern eins auswischen weil sie bei Ihrer letzten Aktion nicht durchkam. Siehe auch folgenden Beitrag dazu: http://www.heilpraktiker-foren.de/forum/showthread.php?t=9759
Also keine Panik schieben. ;)
Viele Grüße
Jochen
Powered by vBulletin® Version 4.1.10 Copyright ©2012 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.