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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie schreibe ich eine Rechnung?



lalucia
17.12.06, 08:59
Hallo,

ich bin seit 1 Monat HP und möchte heute meine 1. Rechnung als HP schreiben.

Ich habe für einen Patienten eine Haaranalyse erstellen lassen. Diese Kosten muss ich natürlich weiter berechnen, ich habe mich mit ihm für das ganze Paket (Auswertung des Labors inkl. meine Analalyse/Beratung) auf EUR 100,00 geeinigt.

nun weiß ich nicht genau, wie ich das auf der Rechnung verbraten soll...

Geht es vielleicht so:
1. Position - Auswertung Haaranalyse mit Betrag x und
2. Posititon - Beratung mit Betrag y
= Gesamt EUR 100,00

Muss auf der Rechnung irgendwo stehen, dass es Leistungen im Bereich der Heilkunde sind?

Wie ihr seht - ich habe keinen Plan. Vielleicht hat ja jemand mal eine Beispielrechnnug, damit ich sehe, wie das ganze aufgebaut ist. Bisher habe ich nur immer Rechnungen als Kleinunternehmer gechrieben, in denen der obligatorische Satz 'Die Umsatzsteuer wird aufgrund der Befreiung für Kleinunternehmer (gemäß § 19 Abs. 1 UStG) nicht erhoben.' stand. Aber als HP brauche ich den wohl nicht, weil als HP sowieso umsatzsteuerbereit, stimmt das so? :confused:

Ich danke euch schon einmal im Voraus für eure Tipps.

Liebe Grüße und schönen 3 Advent :D

Uschi

gila
17.12.06, 11:14
Liebe Uschi,

auf Deinem Rechnungsformular, wird doch sicher Dein privater Praxistempel sein, aus dem hervorgeht, dass Du eine Heilprakterin bist.

Dann nehme ich an, dass Du die Gesamtsumme aufgliedern musst, so wie Du schon schriebst.
Gibt es im Internet nicht eine Vorlage, an der Du Dich orientieren kannst?

Liebe Gruesse Gila :)

lalucia
17.12.06, 11:22
Liebe Gila,

danke für die Antwort, aber nee - eine Praxisstempel habe ich echt (noch) nicht - wie gesagt, es ist meine 1. Rechnung als HP.

Aber du bringst mich auf das nächste Problem: Das Gewerbe werde ich erst im neuen Jahr anmelden - soviel ich weiß, kann man das auch rückwirkend machen. Aber benötige ich für diese Anmeldung unbedingt einen Praxissitz? - Ich würde da wohl einfach meine Wohnung angeben.

Und glaub mir, bevor ich diese Frage hier gepostet habe, habe ich im Internet nach RG-Beispielen gegoogelt und gegoogelt aber nichts gefunden.

LG

Uschi

Knöppi
17.12.06, 13:04
Aber benötige ich für diese Anmeldung unbedingt einen Praxissitz? - Ich würde da wohl einfach meine Wohnung angeben.

Uschi

Hey Uschi!
Ich hatte ja noch nicht Gesetzeskunde aber kannst du denn einfach so in deiner Wohnung praktizieren? Da gibt es doch bestimmte Auflagen zu erfüllen oder?
Gruß Tina

Möthi
17.12.06, 17:00
Hallo Leutz,

also so einfach in der Wohnung praktizieren geht absolut nicht. Es müssen bestimmte Hygiene-Vorschriften erfüllt sein und die "Praxisräume" müssen vom Gesundheitsamt abgenommen werden. Zudem darf man nicht einfach jede Wohnung in eine Praxis umbasteln, und es muss auch eine eindeutige Trennung zwischen Privaträumen und Praxisräumen erkennbar sein. So muss z.B. auch eine separate Patienten-Toilette und ein Wartezimmer vorhanden sein.

Eine Möglichkeit wäre, als HP nur Hausbesuche zu machen; dann ist kein Praxissitz erforderlich.

Alles weitere gibt es in der entsprechenden Fachliteratur, die man schnellstmöglich wälzen sollte.

Have a nice day!
Der Möthi

labbi96
26.12.06, 21:23
>> Eine Möglichkeit wäre, als HP nur Hausbesuche zu machen; dann ist kein Praxissitz erforderlich.<<


Hallo Möthi,

ich habe jetzt gerade im Studienbrief das Heilpraktikergesetz. Würde das mit den Hausbesuchen ohne feste Praxis nicht unter Heilkunde im Umherziehen zählen? Bin da noch sehr "unwissend" :eek:
Fragend schauend.

Liebe Grüße, Heike

Arpana-Tjard
27.12.06, 00:03
>> Eine Möglichkeit wäre, als HP nur Hausbesuche zu machen; dann ist kein Praxissitz erforderlich.<<


Hallo Möthi,

ich habe jetzt gerade im Studienbrief das Heilpraktikergesetz. Würde das mit den Hausbesuchen ohne feste Praxis nicht unter Heilkunde im Umherziehen zählen? Bin da noch sehr "unwissend" :eek:
Fragend schauend.

Liebe Grüße, Heike

Hallo Heike, ne,
das geht.
Du musst nur zum Gesundheitsamt schreiben, dass du eine Heilpraktikerpraxis auf Hausbesuchbasis ab dem xx.xx.xx anmelden möchtest. Dann schreiben Sie dir, dass sie eine eine beglaubigte Kopie deiner Erlaubnis die Heilkunde ohne Bestallung ausüben zu dürfen benötigen. Du kannst gleich die beglaubigte Kopie mitschicken, dann gehts schneller. Habe ich auch so gemacht (in Köln).
Du kannst auch deine Wohnung angeben. Manchmal prüfen sie das. Es würde dann nichts schlimmes passieren. Ích habe schon 2 Praxen angemeldet, einmal in Stuttgart und einmal in Heilbronn und die sind nie gekommen. Vorschriftsmäßig war meine Praxis nie. In 95% der Fälle melden die sich nicht. Die haben gar keine Leute für so etwas. Aber ich denke, die HP-Praxis auf Hausbesuchsbasis ist doch super. Dann bist du aus dem Schneider.
Liebe Grüße
Arpana

labbi96
27.12.06, 11:51
Hallo Arpana,

danke für deine Antwort. Das hört sich gut an finde ich. Wenn es in Köln möglich ist, sollte das auch bei uns möglich sein. Wohne zwischen Wuppertal und Dortmund, bleibt also NRW. Das ist dann etwas, das man realisieren kann, denn das Einrichten einer Ordnungsgemäßen Praxis idt ja ganz schön teuer und dazu kommen dann ja in der Regel noch Miete etc, da es in der eigenen Wohnung / Haus meist nicht realisierbar ist.

Liebe Grüße, Heike