Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behandlungsverbot Geburtshilfe
Hallo,
ab wann darf ein HP eine Frau, die gerade geboren hat, behandeln ? Sofort nach der Geburt oder erst nach Beendigung des Wochenflusses ?
Gruss
Ulli
Hallo Uli,
soweit ich weiß, darf der HP Frauen nach der Entbindung erst mit Ende des Puerperiums (Wochenflusses) behandeln.
LG Charlie
Hallo Uli und Charlie
Die Geburtshilfe obliegt ja lt. Hebammengesetz der Hebamme und des Entbindungspflegers. Die Geburt beginnt mit Einsetzen der Eröffnungswehen oder Abgang von Fruchtwasser oder blutigtingiertem Schleim.
Die Geburtshilfe endet mit dem Abschluß des Wochenbetts. Das Wochenbett ist dann abgeschlossen, wenn die Hebamme eine Überwachung von Mutter und Kind nicht mehr für nötig hält. Keineswegs müssen alle geburtsbedingten Veränderungen (wochenfluss, Abheilung eines evt. Dammrisses etc.) abgeheilt sein., dies kann durchaus 6 - 8 Wochen dauern.
Der Heilpraktiker darf Maßnahmen treffen, die den Geburtsvorgang erleichtern und z.B. homöopathische Mittel geben oder Akupunkturnadeln setzen. Nach Beginn des Geburtsvorgangs darf er dies jedoch nur neben und in Übereinstimmng mit dem Geburtshelfer tun.
also: der Heilpraktiker darf die (werdende) Mutter oder die Wöchnerin immer behandeln, er darf nur keine spezielle Geburtshilfe leisten. Die Behandlung von Krankheiten, die nicht mit der Geburt zusammenhängen, ist ihm immer erlaubt.
Gruß Regina Engbert
Danke Regina, dein Beitrag hat mir weitergeholfen.
Ich hab aber schon wieder eine neue Frage.
Wer behandelt Mundsoor bei Säuglingen ? Das fällt ja eigentlich unter Zahnheilkunde (kein Allg.Arzt, kein HP)
Soll ich jetzt einen Säugling zum Zahnarzt schicken ?
Den Mundsoor bei meinen Kindern hat der Kinderarzt behandelt ?!?
Gruss Ulli
Hallo Ulli,
es ist richtig, dass Mundsoor unter das Zahnheilkundegesetz fällt. Der HP und auch kein Allg. Arzt darf Mundsoor behandeln, auch nicht der Kinderarzt. lediglich der Zahnarzt.
Also muß der Säugling zum Zahnarzt.
Der HP kann natürlich unterstützend behandeln, indem er ausschließlich das Immunsystem des Säuglings behandelt bzw. aufbaut. In diesem Fall würde ich als Klassische Homöopathin eine Konstitutionsbehandlung beim Säugling machen oder in diesem speziellen "Akutfall" 1 Glob. Mercuris solubilis C30 aufgelöst geben oder evt. Borax C30.
Gruß Regina
Hallo Regina, Hallo Ulli,
Wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen HPs aber den Soor im Darm behandeln. Nur weiß ich jetzt nicht genau, ob ich diesen nachweisen muß?
Meine Tochter hatte als Säugling übrigens auch Soor von Mund bis Popo :D
Der Kinderarzt hat uns da auch eine Salbe (heute weiß ich nicht mehr welche es war) verschrieben und kein Wort über einen Zahnarzt verloren...Gut, man Konnte den Soor im Windelbereich eindeutig erkennen....
liebe Grüße
Nicoletta
Ich hab noch mal im Gesetz zur Ausübung der Zahnheilkunde nachgesehen. Der Zahnarzt darf behandeln, aber auch andere Ärzte, nur der HP nicht.
Gruss Ulli
Ich hab mir auch noch mal das Zahnheilkundegesetz vorgenommen.
Es ist richtig, dass Zahnärzte und auch Ärzte die Zahnheilkunde ausüben dürfen. Somit dürfen also auch Ärzte Mundsoor behandeln, nur nicht der HP.
Gruß Regina
Natürlich darf ein Arzt Mundsoor behandeln, mitunter hat er ihn ja selbst verursacht (Chemotherapie, Antibiotika, Immunsuppression).
Um nochmal auf die schwangere Frau zurückzukommen.Wie schauts denn aus, wenn sie in der Praxis vorbeischaut..möchte vielleicht was wehenförderndes und auf einmal setzen die Wehen ein ?
Es geht alles ratz fatz.........die Wehen kommen in immer kleinerm Abstand..........
Ist doch ein Notfall.....
Klar wurde zuvor der Notarzt alarmiert.
Aaaaber das Kind hats eilig.
Na dann MUSS man doch helfen :confused:
Oder soll man die Frau auf die Staße zerren, vielleicht findet sich ja ein netter Bürger der hilft, der hat schließlich keine Auflagen.
Megaübertrieben vielleicht, aber wie würde man sich verhalten dürfen ohne Probs zu bekommen.
LG Nicole *kopfkratz*
Im Notfall hilfst Du dem Wurm natürlich auf die Welt:)
Da bist Du dann wieder "Normalbürger" und dazu verpflichtet.
Sonst wärs ja UNTERLASSENE HILFELEISTUNG!
Grüssle Sabine
Arpana-Tjard
03.01.07, 15:35
Beim Geburtsvorgang im Notfall helfen ist selbstverständlich erlaubt. Wenn das Kind so schnell kommt, ... what to do?
Arpana
Na denn is ja gut :)
Vielleicht würde ich ja Patin werden.......:rolleyes: ...gg
Gruß Nicole
Beim Geburtsvorgang im Notfall helfen ist selbstverständlich erlaubt. Wenn das Kind so schnell kommt, ... what to do?
Arpana
Als erstes mal ganz ruhig bleiben.
Mutter beruhigen
Und das Wurm sucht sich schon seinen Weg!
Grüssle Sabine (mit 7 Kids):)
Und wie ist die Rechtslage hier:
Meine Freundin liegt in den Wehen, ich bin im Kreißsaal mit dabei- eigentlich als Freundin.
Nun hätte ich aber die Möglichkeit, den Wehenschmerz durch gezielte Akupunktur zu lindern- dürfte ich das?
Das wäre doch dann nur indirekte Hilfe? Oder doch nicht?
Lieben Gruss, Baliza
Arpana-Tjard
03.01.07, 16:53
Wenn das der Arzt oder die Hebamme zuläßt, schon. Die Verantwortun liegt dann beim Arzt.
Arpana
Hallo
Zuwortmeld
Ich meine in Gesetzeskunde gelesen zu haben, das der HP da darf, und ich glaube sogar muss...
Wenn ich mich recht erinnere
Gefunden:.....darf keine Geburtshilfe leisten, (außer NOTFALL)
LG Binchen
rabenstein
03.01.07, 18:23
Soweit ich weiß, unterliegt die Akupunktur nicht der Erlaubnispflicht, zählt also nicht zu de Heilbehandlungen. das bedeutet, jeder darf die Akupunktur anwenden, wenn der Patient es erlaubt (Körperverletzung?)
Das würde heißen, im Kreißsaal darfst du als Freundin die Akupunktur (wenn der Arzt das genehmigt) anwenden, als HP hast du im Kreißsaal nichts zu suchen, es sei denn du bekommst das Baby :D
Ähnlich ist es wohl auch bei den Bodypiercern, die brauchen ja auch keine Erlaubnis, oder bin ich nicht auf dem laufenden???
Hmm....Zwischenfrage.....und dieses akkupunktieren hat dann auch nix mit "heilen im Umherziehen " zu tun :confused:
Nicole
Ähnlich ist es wohl auch bei den Bodypiercern, die brauchen ja auch keine Erlaubnis, oder bin ich nicht auf dem laufenden???
Hallo Inge,
ja, das ist soweit richtig.
Das Piercen befindet sich zumindest in Deutschland noch in einer rechtlichen Grauzone, in Österreich zum Beispiel ist eine gesetzliche Ausbildung vorgeschrieben.
Piercer und Tätowierer müssen aber anatomisches Wissen und Hygienekenntnisse besitzen.
Zur Zeit ist aber eine EU-Richtlinie in Vorbereitung, die in Zukunft Ausbildung und Hygienestandards für Tätowierer und Piercer regeln wird.
Gute Piercer/ Tätowierer kümmern sich selber im Vorfeld um entsprechende Ausbildungen/ Weiterbildungen.
Ich weiß, daß im Studio meiner Freunde auch in Abständen Piercer und Tätowierer 'ausgebildet' werden, und das niemals unter einem Jahr und unter der Bedingung, daß sie oben genannte Weiterbildungen freiwillig machen.
So liegt es derzeit noch im eigenverantwortlichem Bereich und viele würden eine reguläre und anerkannte Ausbildung begrüßen.
Lieben Gruss, Baliza
Hmm....Zwischenfrage.....und dieses akkupunktieren hat dann auch nix mit "heilen im Umherziehen " zu tun :confused:
Nicole
Hallo Nicole,
wenn ich es richtig verstanden habe, nein....wenn ich das als anwesende Freundin tue, ist es anscheinend in Ordnung, solange alle anderen einverstanden sind.
Allerdings finde ich es 'komisch', daß in erster Linie Arzt/ Hebamme einverstanden sein müssen- und dann erst werdene Mutter :confused:
Oder bin ich jetzt auf dem falschen Dampfer?
Liebe Baliza,
natuerlich muss die Mutter an erster Stelle, mit jeglicher Behandlung einverstanden sein, aber da die rechtliche Verantwortung in einem Kreissaal in den Haenden des Arztes und der Hebamme liegt ( die wuerden dann vor Gericht gehen ) muessen sie ein Einverstaendnis geben.
Angenommen Du setzt ihr die Nadel ins " linke Auge " und sie wird blind ( tschuldigung ist ein krasses Beispiel ) wer ist dann verantwortlich?
Stell es Dir so vor. Jemand kommt in Deine Praxis, bringt die Freundin mit, die eine Methode kennt, die sich Deines Wissens entzieht und moechte es in Deiner Gegenwart vollziehen. Dann musst Du auch wissen was das ist, wie gefaehrlich das sein koennte und welche Verantwortung Du dabei uebernimmst.
Vielleicht ist es so ein wenig klarer? :)
Gila
Danke Gila :)
Alles sonnenklar nun!!!
Danke Gila :)
Alles sonnenklar nun!!!
Dann ist ja gut. Im Ernstfall, redet und beredet es schonmal im Vorfeld mit dem zustaendigen Arzt und Hebamme.
Liebe Gruesse Gila :)
Haben wir, einen Arzt wird es nicht geben, weil es eine Hausgeburt wird....und die Hebamme ist einverstanden, sie ist sogar selber interessiert daran :)
Und da es Zwillinge werden, freut sich die werdene Mama besonders über etwas weniger 'aua' :)
Lieben Gruss, Baliza
Haben wir, einen Arzt wird es nicht geben, weil es eine Hausgeburt wird....und die Hebamme ist einverstanden, sie ist sogar selber interessiert daran :)
Und da es Zwillinge werden, freut sich die werdene Mama besonders über etwas weniger 'aua' :)
Lieben Gruss, Baliza
Na dann.................Ich war auch bei der Geburt meiner Nichte dabei und ich sage Dir, ich habe bis heute keine Worte gefunden, um dieses Wunder zu beschreiben.
Ich wuensche euch, dass es eine gute, schnell, spannnende und reibungslose Geburt, fuer diese kleinen, neuen Erdenbuerger wird und dass sie sich sofort Willkommen fuehlen. das werden sie bestimmt, bei so guter Umgebung.
Liebe Gruesse Gila :)
Gila,
ich freue mich auch....aber bin auch nervös.
Es ist nicht die erste Geburt, bei der ich anwesend sein darf, meine Freundinnen sind alle sehr fleißig :D ...aber Zwillinge...ist irgendwie nochmal etwas ganz anderes :)
Also ich würde das Durchführen von Akkupunktur durchaus als Ausüben der Heilkunde bezeichnen, und denke es unterliegt somit der Erlaubnispflicht. Im Gegensatz zum piercen wird ja zunächst eine Diagnose gestellt und mit der Akkupunktur soll auch ein gewünschter Heilerfolg erzielt werden. Somit handelt es sich um eine Therapieform, die nur mit Erlaubnis zum Ausüben der Heilkunde durchgeführt werden darf. Ich denke unter der Geburt sollte das die Hebamme machen. Wenn es unbedingt eine Freundin sein soll, die es machen soll, dann wäre vielleicht gernerell eine Hausgeburt besser geeignet, ich als Arzt oder Hebamme würde jedenfalls nicht in meinem Verantwortungsbereich an meinem Patienten Akkupunktur vornehmen lassen, von jemand, dessen Qualifikation mir unschlüssig ist, und der auch nicht in dem Krankenhaus angestellt ist.
Um nochmal auf die schwangere Frau zurückzukommen.Wie schauts denn aus, wenn sie in der Praxis vorbeischaut..möchte vielleicht was wehenförderndes und auf einmal setzen die Wehen ein ?
Es geht alles ratz fatz.........die Wehen kommen in immer kleinerm Abstand..........
Ist doch ein Notfall.....
Klar wurde zuvor der Notarzt alarmiert.
Aaaaber das Kind hats eilig.
Na dann MUSS man doch helfen :confused:
Oder soll man die Frau auf die Staße zerren, vielleicht findet sich ja ein netter Bürger der hilft, der hat schließlich keine Auflagen.
Megaübertrieben vielleicht, aber wie würde man sich verhalten dürfen ohne Probs zu bekommen.
LG Nicole *kopfkratz*
Hallo Nicole,
in einem solchen Notfall gilt:
Krankenwagen rufen, Zugang legen und - für den Fall, daß das Baby wirklich schon auf die Welt will - es auf die Welt holen. Ganz recht, da MUSS man helfen ;-)
Liebe Grüße,
Coco
Guten Morgen
Du hast es ja selbst gesagt.... Notfall, das ist ein sogenannter übergesetzlicher Notstand.
Und damit wird auch das Hebammengesetz außer Kraft gesetzt.
Also, im Notfall alles tun zur Sicherung, Lebenserhaltung.
Schönen Tag
Peter
Als erstes mal ganz ruhig bleiben.
Mutter beruhigen
Und das Wurm sucht sich schon seinen Weg!
Grüssle Sabine (mit 7 Kids):)
RESPEKT!!!!!!! 7 Kinder!!!
Hatte in dem Raum unsrer Vorfahren und lieben Mitmenschen schon irgendwie gelesen, dass da so viele Kinder auf einmal getauft wurden. Hatte aber irgendwie gedacht, es wären auch die Deiner Geschwister.
Toll, wenn man einen Partner hat, der mit einem so viele Kinder in die Welt setzt.
Ich habe leider erst spät angefangen, hatte auszährende Schwangerschaften und Stillzeiten und mein Mann wollte auf keinen Fall so viele Kiddies.
Ich hoffe, Ihr ahbt ein wunderschönes Leben alle zusammen!!!
Gruß
Bifi
Nun ja, es hat natürlich seine Auf und Abs.
Oft ist es superschön, aber leider gibt es auch viele Tiefpunkte.
Meine ältesten sind leider nicht ganz unkompliziert,und das ist vorsichtig ausgedrückt.:)
Grüssle Sabine
Hm, schade!!!
Da wünsche ich Dir viel Kraft und hoffe, dass Dein Mann Dich immer unterstüzt.
Vergiss Dich dabei nicht!!
Also ich ziehe den Hut vor allen "Vielfachmüttern" für mich wär es nichts.
Früher hatte ich auch mal die Illusion 5 Kinder haben zu wollen:o , dass kann ich heut nicht mehr nachvollziehen.
Ich liebe meine 2 Zuckerschnecken über alles aber die beiden reichen mir auch, wär da noch ein drittes gekommen hätt ich´s natürlich nicht wieder "weggeschickt" aber so bin ich nun ganz zufrieden.
Für mehr Kinder wär ich wahrscheinlich auch zu egoistisch. Ich möchte mir auch Wünsche erfüllen und ob das mit nem Haufen Kinder möglich wäre bezweifle ich.
Kinder sind etwas wundervolles, wenn sie einem manchmal auch die Nerven zermengen:D .
Momentan genieße ich dann noch mein süßes Patenkind, was grad ein Jahr ist und die ich jederzeit wieder an die Mami abgeben kann.
Aber wie gesagt, ein großes Lob an alle Mama´s und Papa´s, die den Stall voll Kids haben:)
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